Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Parition leiste. Die geehrte Deputation hat nicht für gut be funden, auf die Großmann'sche Petition im Materiellen einzu gehen; allerdings hatte ich nicht ohne Grund dieselbe meiner Kammer überreicht. Cs geschah dies, noch ehe sie im Druck zu uns gelangte; ich will damit, wie ich schon gesagt habe, meine allgemeinen Beschwerden um so mehr rechtfertigen. Da sich der Landtag zumAbende neigt, so fürchte ich, daß die Großmann'sche Petition, auf die ich das größte Gewicht lege, aus der ersten Kam mer kaum zu uns herüber gelangen wird, so daß sie noch berathen werden könntet Es ist mir auch aus mehr als einem Grunde dar um zu thun, daß eine zweimalige Berathung eines und desselben Hauptgegenstandes nicht stattsinde. Ich werde mir daher einen Antrag an die Kammer erlauben, der eigentlich wohl schon im Sinne der Deputation sein möchte, „daß nämlich di e hohe Staatsregierung die Thalsachen, welche in der Großmann'sch en Petition angeführt worden sind, erörtern undüberdasErgebnißdernächstenStän- deversammlung genaue Mittheilung zugehen las senwolle." Auf diese Weise schneide ich eine nochmalige Dis kussion ab, verhüte aber auch, daß diese Petition am Ende bei uns spurlos verschwinde. Ich werde den Herrn Präsidenten er suchen, diesen Antrag bei der geehrten Kammer zur Unterstützung zu bringen. Präsident V. Haase: Ich habe dem geehrten Abgeordneten bemerklich zu machen, daß, soviel mir bekannt ist, in der ersten Kammer die Großmann'sche Petition noch auf diesem Landtag berathen und dieselbe auf diesem Wege an uns gelangen wird. Der verehrte Abgeordnete dürste durch den von ihm eben ange kündigten Antrag gerade das Gegentheil von dem herbeiführen, was er durch selbigen bezweckt. Ich überlasse es jedoch im Uebri- gen dem Ermessen des Herrn Antragstellers, ob er unter diesen Umstanden auf seinem Antrag beharren wolle. Staatsminister v. Wietersheim: Ich erlaube mir zu bemer ken, daß ich morgen früh 9 Uhr zur Sitzung der dritten Deputation der ersten Kammer eingeladen worden bin, um über die Groß mann'sche Petition die nöthige Auskunft zu ertheilen. Zugleich benutze ich die Gelegenheit, um dem Abgeordneten auf seine An frage zu erwiedern, daß in Sachsen ganz genau dasselbe Unter- ordnungsverhältniß der niedcrn katholischen Geistlichen unter die oberen besteht, wie es in der katholischen Kirche und in der katho lischen Kirchenverfassung im Allgemeinen begründet ist. Welches diese Verfassung sei, wird der Abgeordnete, wenn es ihm nicht bekannt sein sollte, aus den zahlreichen Compendien übet das katholische Kirchenrecht entnehmen könneü. Abg.Wieland: Dieses Unterordnungsverhaltniß ist aller dings nach der Andeutung des He.rrn Sraatsministers von der Beschaffenheit, wie wir nicht wünschen können, und es wäre bei dem Gesetzentwürfe, den wir zu erwarten haben, im dringenden Interesse des Staats, dahin zu wirken, daß eine größere Selbst ständigkeit der nieder» Geistlichkeit gegenüber der höher» herbei geführt werde, daß die nicdern Geistlichen nicht willenlose Werk zeuge bleiben für die Tendenzen der höher«; es wird dies ein Gegenstand sein, der bei dem künftigen Gesetze mit in Erwägung gezogen werden kann. Da mir der Herr Präsident die Aussicht gibt, daß in jener Kammer die Großmann'sche Petition zur Be rathung kommen Und dann noch zeitig genug zu uns gelangen wird, so kann ich meinen Antrag zurückziehen; aber nur in der Erwartung, daß die Großmann'sche Petition hier noch zur Be rathung komme, mag der Antrag als erledigt betrachtet werden. Ich habe, indem die geehrte Deputation darauf angetragen wissen will, daß ein Gesetzentwurf über das jus circa sscra erscheine, hier bei mir noch einen besondern Antrag erlauben wollen; daß näm lich ein Umstand, ein Berhältniß bei Bearbeitung dieses Gesetz entwurfes berücksichtigt werde, zu welchem mir einestheils Veranlassung gibt ein doppelter ständischer Antrag vom Landtag der Jahre I8ZH und dann ein neuerliches Factum, welches ich der Kammer schon auch um deswillen noch vortragen muß, weis ich von dem hochwürdigsten apostolischen Vicariate bei dem hohen Cultusministerio gewissermaßen in Anklagestand versetzt worden bin und ich in dem Falle mich befinde, nach allen Kräften mich vertheidigen zu müssen. Ich werde einen Antrag darauf richten, daß in dem von der Deputation beantragten Gesetzentwürfe eine Bestimmung des Inhaltes ausgenommen werde: „Allen römisch- katholischen Schulen sollen der Mitaufsicht halber weltliche Coin- spectoren beigegeben werden." Die Stände des Jahres 1830 und zwar die alterbländischen von Ritterschaft und Städten haben in einer Schrift vom 22. Mai 1830 in dieser Beziehung sich dahin geäußert: „Und wiederholen wit gegenwärtig blos noch den ehrfurchtsvollen Wunsch: daß in Hinsicht auf die der Auf sicht der katholisch-geistlichen Behörden untergebenen kirchlichen Institute, nach Analogie der bei den protestantisch-kirchlichen In stituten bestehenden Einrichtung, eine Coinspecuon der weltlichen Obrigkeiten, wie sich von selbst versteht ohne Einfluß auf Lehr gegenstände angeordnet werden möchte; was wohl nicht weniger den Instituten selbst, besonders auch in Fallen, wo augenblickliche Maßregeln zur Abwendung von Schaden erforderlich sind, zum Bortheile gereichen möchte, als es der Landesverfassung und der Parität gemäß sein würde. Ihrer Weisheit werden die ge eignetsten Mittel nicht entgehen, zu verhüten, daß Ihren getreuen protestantischen Unterthanen d er Vorzug, der Ihren katholischen Mitbürgern durch die reichlichen Unterstützungen, welche der sich immer mehr verbreitende katholische Cultus aus öffentlichen Cassen gtnicßt, zu Theil wird, nicht der Quell trüber Gefühle und Besorgnisse werden könne." Die Stände des Jahres 183 l, es sind dieselben Stände gewesen, haben unterm 29. April 1831 an die hohe Staatsregierung eine weitere Schrift erlassen, in welcher sie sagen: „Mit der Landesverfassung und der Parität imWider- spküche wird ferner den weltlichen Obrigkeiten des Landes die ihnen gebührende Mitaufsicht auf die katholischen Kirchen und Schulen nicht gestattet, und sie werden dadurch eines wichtigen, ja fast einzigen Mittels beraubt, darüber zu wachen, daß nicht protestäntische Eltern verleitet werden, ihre Kinder in katholische Schulen zu schicken." Daran knüpfe ich die Mittheilung einer Thatsache, welche auf diese letzte Stelle der Schrift ganz genau paßt. Ich befand mich vor wenig Wochen in dem Hause einer sehr achtbaren Familie zu Neustadt-Dresden; da wurde mir ein
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder