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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 112. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Abg. v. d. Planitz: Ich möchte mich für Beibehaltung des Antrags der ersten Kammer verwenden. Ich glaube, daß es gut ist, wenn eine Ausnahme stattfinden soll, daß man die Ge meinden darüber dort. Ich muß mich ferner auch für den An trag des Abg. Klien erklären; denn wenn man einmal die Ge meinden fragt, so kann man auch die Stimme des Rittergutsbe sitzers bei dieser Gelegenheit hören. Es kommen außerdem noch andere Gegenstände, als die schon erwähnten, in Betracht, wes halb es wohl nicht unbillig scheint, auch den Rittergutsbesitzer zu hören. Es trifft nächst den Armenversorgungsangclegenhciten auch die Einquartierungsangelegenheiten, auch die Spannungen, die von Communen auch erfordert werden. Ich gebe ferner auch noch zu bedenken , daß es wohl Fälle geben kann, wo der Ritter gutsbesitzer über die Zerstückelung weit unparteiischer urtheilt, weil sein Interesse vielleicht gar nicht ins Spiel kommt, was doch der Fall sein kann. Zu dem mache ich noch darauf aufmerksam, daß der Rittergutsbesitzer, besonders wenn ein solcher als Polizei behörde des Orts eine Stimme hat, die doch auch hier wohl ohne Geltung sein wird, allemal wird gehört werden müssen. Ich finde daher den Zusatz des Abg. Klien angemessen, und werde dafür stimmen. Abg. Hobt: Der Herr Referent hat vorhin schon bemerkt, daß die Deputation auf den vorliegenden Antrag kein großes Gewicht gelegt hat, und ich kann dies als Deputationsmitglied bestätigen. Soviel mir bekannt, kam er nur als Friedens § in den Bericht und ist als solche zur Annahme empfohlen worden. Nun haben sich so vielerlei Meinungen darüber kund gegeben, daß es das Beste sein wird, wenn die Deputation sich entschließt, den Antrag lieber über Bord zu werfen. Es sind zwar kurz vor mir Bedenken hiergegm geäußert worden, namentlich inso fern, als die Rittergutsbesitzer dadurch benachthciligt werden Könnten. Ich glaube dies aber nicht. Es ist schon vorhin unk mit Recht behauptet worden, daß der ganze Antrag auf Beschr änkungen hinauslaufe und daß die Beschränkungen nicht vermehrt werden möchten. Hätte nun der Gesetzentwurf, der -och auf Vermehrung der Beschränkungen in dem zeitherigen Verfahren berechnet ist, die gegenwärtigen Beschränkungen für erforderlich gehalten, so würde er wohl auch darauf gekommen sein, eine Bestimmung zu treffen, wie der Antrag vorgeschlagen hat. Meine Meinung ist daher, es entschließt sich dieDeputation, den Antrag aufzugeben. Es werden dann sowohl die Meinungen derer, welche den Antrag gar nicht haben wollen) als derer, die ihn zu eng finden, also derer, die ihn für gefährlich halten, und derer, die ihn nicht für ausreichend ansehen, sich zusammen finden. Ich frage nun den Herrn Referenten, ob er der Mei nung noch jetzt ist, die er vorhin geäußert hat, und wenn dies der Fall ist, so überlasse ich ihm das Weitere in Bezug auf die Meinungsäußerung der übrigen Deputakionsmitglieder. Referent Secretair v. Schröder: Ich. habe schon vorhin erwähnt, daß die Deputation an diesem Anträge nicht festhält. Er ist bcvorwvrtet worden, weil er unschädlich schien und weil man in der I. Kammer ein besonderes Gewicht darauf zu legen schien. Da sich aber so viele Stimmen dagegen erhoben haben, so habe ich kein Bedenken,' davon zurückzugehen, wenn es die Kammer genehmigt, und zwar um so mehr, als dadurch die Er weiterung desselben wegfällt, die der Abg. Klien beantragt hat, und die ich durchaus für unzulässig und für schädlich halte. Ich habe schon vorhin darauf hingedeutet, daß, sobald wir den An trag d s Abg. Klien annehmen, die Parität wieder einmal ver letzt wird, und zwar in einem Gesetze, welches wir eben erst ma chen. Als Grund des Antrages des Abg. Klien wurde ange führt, daß der Rittergutsbesitzer das Recht haben müsse, in eine Dismembration, welche in seiner Gemeinde vorkommt, mit hin- einzureden, weil er bei der künftigen Versorgung der auf den Avulsen oder Restgütern Verarmten betheiligt sei; allein die Ge meinden haben dann aus demselben Grunde auch ein Recht, mit hinein zu reden in die Dismembration der Rittergüter. Wir haben Rittergüter, die zerschlagen worden sind in solche kleine Parcellen, daß kaum mehr als ein Haus davon übrig ist, es heißt aber doch noch ein Rittergut; die übrigen Grundstücke sind in kleine Stücke ge trennt, auch nach Befinden bebaut worden. Daß nun die Gemein den ein Interesse dabei haben, da sie die auf solchen Grundstücken Verarmten ebenfalls unterstützen müssen, liegt auch auf der Hand. Wollen Sie die Rittergutsbesitzer in die Dismembration der bäuerlichen Grundstücke reden lassen, so müssen Sie dies auch umgekehrt gestatten; ich habe aber noch nicht gehört, daß sich Jemand dafür ausgesprochen, oder einen Antrag darauf gestellt hätte. Ich bin daher sehr gern bereit, den ganzen Antrag fallen zu lassen. Ich will endlich nur noch die Bemerkung, die der Abg. Klien zu den Motiven des Berichts zu §. 8 machte, beant worten. Er sagte: wann wir auch nicht durch Gesitz einräu men wollen, daß die Rittergutsbesitzer gehört werden sollen, so würde dies doch in praxi geschehen; der Rittergutsbesitzer wür de seine Meinung dem Gerichtsverwalter mittheilen, und dieser sie im Berichte niederlegen. Daraus geht aber eben deutlich her vor, daß die Deputation in den Motiven bei §. 8 vollkommen Recht hat, wenn sie sagt, daß man nicht dem Rittergutsbesitzer und dem Gerichlsverwalter, einem jeden eine Stimme geben dürfe, indem schon der Letztere im Auftrage des Erstem seine Mei nung äußert. Ich gebe dem Herrn Präsidenten anheim, die Deputationsmitglieder zu befragen, ob sie meiner Ansicht, den vorliegenden Antrag fallen zu lassen, beitreten. Abg. Klien: Die Debatte ist deshalb n och nicht geschlossen, und ich kann daher noch zur Widerlegung sprechen. Präsident V. Haase: Ich richte an die Deputationsmit glieder die Frage: ob sie mit dem Herrn Referenten darüber ein verstanden sind, daß die von der'Deputation ausgesprochene Em pfehlung des Beitritts zu dem besprochenen Anträge der ersten Kammer aufgegcben werde. Vicepräsident Eisenstuck: Ich bin damit einverstanden, und zwar aus den Gründen, die der Referent bemerklich gemacht hat; und dann mag ich nicht leugnen, daß jetzt solche Beziehun gen sind in Frage gekommen, die mir es um so mehr zur Pflicht machen, dem ganzen Anträge das-Lebewohl zu bringen ; cs ist besonders angeregt worden das Verhältniß zwischen Gerichts herrn und Gerichtsverwalter, und das ist eine höchst zarte Be-
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