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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 119. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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ersten Satz von Z. 15 nach den Worten: „von welchen an" ein geschaltet werde: „und zwar längstens den 1. Juli 1844." Präsident 0. Haase: Ich frage, ob Jemand über 15 Etwas zu sprechen hat? Staatsmim'ster v. Nostitz-Wallwktz: Das Kriegsmini- sterium kann nur das erwiedern, was bereits die geehrte Deputa tion in Hinsicht der Beschleunigung und Beendigung dieser nö- thigen Arbeiten gesagt hat. Binden an eine ganz bestimmte Zeit frist kann sich das Kriegsministerium nicht, es würde sonst sowohl der Staatsregierung, als den Ständen selbst dafür verantwortlich sein, wenn es Etwas verspräche und es nicht halten könnte. An Fleiß wird es gewiß nicht fehlen; allein es sind gegen 4,000 Ka taster aufzustcllen, jedes Flurkataster muß nach drei verschiedenen Modalitäten revidirt werden. Es ist möglich, daß diese kolossa len Arbeiten bis zum 1. Juli 1844 fertig sind; es ist aber auch möglich, daß in dieser gegebenen Zeitfrift das Kriegsministerium nicht im Stande ist, die diesfallsige Verordnung zu erlassen. Es dürfte vielleicht dem entsprochen werden, wenn die geehrte Depu tation und Kammer sich damit einverstanden erklärte, daß da, wo es heißt: „und zwar längstens den I. Juli 1844", es hieße: wo möglich bis zum 1. Juli 1844 oder längstens bis zum 1. Januar 1845"; d. h. das Kriegsministerium wünscht, sich sicher zu stel len, daß, wenn es nicht im Stande wäre, die halbjährige Frist einzuhalten, ihm noch eine halbjährige Frist zugestanden werde. Referent Vicepräsident Eisen stuck: Ich bin nicht im Stande, der Kammer anzurathen, diesen Vorschlag zu thun. Die Deputation hatte gewünscht, daß das Gesetz den 1. Januar 1844 herauskomme, damit die Militairleistungen gleichen Schritt hielten mit der Grundsteuer. Das ist nicht zu erreichen gewe sen, und man hat, besonders in Erwägung, daß gewöhnlich erst im Herbste das Kantonnement mit seinen Belastungen eintritt, den 1. Juli 1844 ausgesprochen. Aber ich kann nicht berg n, ich kann der Kammer nur anrathen, dabei stehen zu bleiben. Ich bin überzeugt, daß das hohe Ministerium Alles thun wird, was zur Beschleunigung möglich ist; es ist ja ein so langer Zeitraum, beinahe ein Jahr, und ich glaube, das wird ausreichend sein; ich glaube auch, die Sache ist nicht so schwierig, wenn man die Lo calkataster-einsieht, lassen sich die Militairkataster leicht darnach machen. Ich kann daher nur wiederholt den Wunsch ausspre chen, daß sich die Kammer mit der Ansicht der Deputation ver einige. Staatsminister v. Noftitz-Wallwitzr Ich bitte, die Be merkung des Kriegsministerii im Protokolle niederzulegen, und das genügt der Staatsregicrung vollkommen. Abg. 0. v. Mayer: Ich ehre die Gründe, welche der Herr Referent angeführt hat, theile aber dessen Besorgnisse nicht. Ich würde vielmehr glauben, daß bei dem aufrichtig erklärten festen Willen des hohen Ministerii die Kammer Wohl das Zutrauen hegen könnte, daß von Seiten des Ministerii diese Arbeit soviel wie irgend möglich beschleunigt und das wirkliche Jnslebentreten des Gesetzes, sobald es nur möglich, werde bewirkt werden. Ich werde kein Bedenken haben ,,' wenn der ganze Zusatz wegbliebe; n. U9. wenn aber ein Zusatz, wie ihn die Deputation vorgeschlagen hat, beibehalten werden soll, so würde ich glauben, daß man einfach sagen könnte: „und zwar längstens den 1. Januar 1845." Die hohe Staatsregierung hat zu Protokoll erklärt, daß sie, wünsche, den Satz so verändert zu sehen: „wo möglich den 1. Juli 1844 oder längstens den 1. Januar 1845." Darin liegt die Garantie, daß es nicht nöthig ist, noch eine bindende Vorschrift wegen des Erscheinens des Gesetzes in dasselbe aufzunehmen; ich sehe über haupt für das Gesetz selbst keine Gefahr mehr, und würde glau ben, daß die Deputationsmitglieder sich mit meinem Vorschläge einverstanden erklären könnten. Staatsminister v. Nostitz -Wallwitz: Um nicht mißver standen zu werden, muß vom Ministers bemerkt werden, daß das, was den Vergütungssatz anlangt, eine reine Geschäftssache ist, und das kann vom 1. Januar 1844 eintreten. Abg. Klien: Ich würde mich für den Vorschlag Sr. Ex- csllcnz erklären; denn wir müssen nicht allein darauf Rücksicht nehmen, daß wir die Oberbehörde nicht mit Arbeiten überlasten, sondern auch die Unterbehörden würden nicht im Stande sein, zu dem von der Deputation bezeichneten Zeitpunkte dem Genüge zu leisten. Präsident v. Haase: Ich erlaube mir, die übrigen Depu tationsmitglieder aufzufordern, sich hierüber zu erklären. Abg.To d t: Ich habe meinerseits kein Bedenken, mich dem Vorschläge des Herrn Kriegsministers anzuschließen. Mir ge nügt es, daß wenigstens ein Zeitpunkt für das. Erscheinen des Gesetzes fe ststeht, der nicht zu entfernt ist. Secretair v. Schröder: Ich trete.derselben Ansicht bei, wenn nur der 1. Januar 1845 bestimmt festgesetzt wird. Präsident 0. Haase: Ist der Abg. Oehmichcn auch der selben Ansicht? Abg. Oehmichen: Ja. Referent Vicepräsident Eisenstuck: Mir ist es doch be denklich und ich bleibe dabei. Der jetzige Zustand dauert fort bis zum. 1. Januar 1845, und die Entschädigung erhalten sie schon 1844; das Grundsteuergesetz tritt mit dem 1.Janüar 1844 in Kraft, und das Militairgesetz soll erst den 1. Januar 1845 ins Leben treten. Ich glaube doch in der That, cs ist bis zum I.Juli 1844 ausführbar; wenn auch die Behörden Etwas mehr zu thun haben, das kommt im menschlichen Leben manchmal vor,, und ich kenne auch das Personale im Kriegsministerio, das ist in der That nicht so gar klein, und ich glaube, man kann bis dahin damit fertig werden, Es hat einen practischen Werth, wenn man einen Termin festsetzt, denn sonst könnte es auf die lange Bank geschoben werden. ' Ich lege einen großen Werth darauf. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Ich muß dem Herrn Referenten sehr dankbar sein, daß er dem Vorstande des Kriegsministerii zutraut, die Sache auf die lange Bank zu schie ben, wahrend dem Ministers Alles daran liegt, so bald wie mög lich das Gesetz ins Leben treten zu lassen. Referent Vicepräsident Eisenstuck: Es ist mir der Vor wurf gemacht worden, als ob ich das hohe Ministerium des auf 4*
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