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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 123. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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einem gefallenen Mädchen zur Schande. Ich kann mich noch aus früherer Zeit erinnern, daß an vielen Orten, wohin ich kam, es noch bestand, daß, wenn ein Mädchen zu Falle kam, sie in der Kirche nicht unter den Uebrigcn sitzen durfte, sondern ein aparter Sitz für sie bestimmt war. Das war eine sehr bedeutende Schande, die gewiß Viele zurückhielt und dahin brachte, daß sie sich gut hielten. Auch war der Fall, der jetzt so allgemein ist, gar nicht. Jetzt rechnen es sich sogar die Mädchen mehr zur Ehre an, wenn sie zwci bis drei Kinder gehabt haben, als zur Schande. Man kann auf dem Lande kein Mädchen mehr in den Dienst nehmen, ohne sie zu fragen: hast Du schon Kinder gehabt, oder, bist Du in andern Umständen? Das ist so allgemein, daß sie ohne Scheu darauf antworten: ich habe zwei bis drei Kinder gehabt, sie sind da oder dort untergebracht. Gewöhnlich aber leugnen sie es für den Augenblick; was ist aber die Folge davon? Wenn sie einige Wochen im Dienste sind, so muß man sie wieder entlassen und man hat keinen Dienstboten. Aber auch für die Gemeinden ist diese Last sehr drückend geworden. Es ist nicht so, wie der Herr Vicepräsident sagte, w nn die Com- mun ein oder zwei solche Kinder zu ernähren hatte, so wäre das keine so große Last. Das ist nicht der Fall, namentlich wo viele Arme sind, kommen viele solcher Fälle vor, und die Gemeinde hat die Kinder zu ernähren, nicht allein bis zum vierzehnten Jahre, sondern auch nachher; sie muß diese Menschen wieder in die Ge meinde aufnehmen, und ihnen ein Unterkommen verschaffen; sie vetheirathen sich wieder, und alle diese Familien fallen der Ge meinde zur Last. Also daß diese Unsitklichkeit sich vermehrt hat, davon bin ich fest überzeugt, und namentlich wer auf dem Lande lebt, hat wohl dieselbe Überzeugung gewonnen, und ich kann nur den Wunsch aussprechen, daß der Antrag an die hohe Staats regierung g stellt wird, daß dieselbe diesem so überhand genom menen Uebel durch möglichst zweckentsprechende Mittel für die Zukunft vorzubeugen suchen möge. Abg. Oberländer: Ich halte in Ucbereinstimmung mit meinem Freunde, dem Secretair 0. Schröder, die Sache für sehr ernsthaft, und möchte um Alles in der WUt nicht Etwas sagen, was der Kammer ein Lächeln abgewönne. Es ist allerdings eine traurige Erscheinung, daß m'tunter bei Vornehm und Gering sehr laxe Grundsätze über die Sittlichkeit in geschlechtlicher Bezie hung und über die Heiligkeit der ehelich n Verbindung überhand genommen haben. Das Glück des Individuums, der Familien und der ganzen Staatsgesellschaft beruht auf der Sittlichkeit; sie ist die Grundbedingung des körperlichen und geistigen Wohlseins — der Glückseligkeit des Einzelnen und des Ganzen. Und wer weiß es nicht, daß durch den VerfallderSittlichkeit die mcistenStaa- ten zu Grunde gegangen sind? Unsre Regierung ist übrigens von jcher als eine solche bekannt, welche ihr Augenmerk darauf ganz besonders richtet. Allein die Sittlichkeit wird nun und nimmer mehr und nirgends durch harte Strafen gefördert werden, ebenso wenig als man in einem benachbarten großen Staate dasHeil'g- thum der Ehe dadurch schützen wird, daß man den darin Einge tretenen mittelst eiserner Schranken den Rückweg v rsperrt. Des halb kann mir nicht beikommen, einem Anträge das Wort zu re den, wodurch die alten Strafen wieder hergestellt werden sollen. Noch weniger aber könnte ich mich für Wiederherstellung und Ver mehrung des Einflusses der Clensei erklären. Dahin geht aber auch die Ansicht des Secretair v. Schröder gar nicht. Ich sehe die Sache von einem ganz andern Gesichtspunkte an. Durch die unehelichen Geburten werden die Gemeinden in die Nothwen- digkeit gesetzt, eine Menge arme Kinder zu erziehen, und der Auf wand bei den Armenversorgungsbehörden vermehrt sich täglich auf eine bedenkliche Weise. Ich glaube, daß sich keine uneheliche Mutter darüber zu beschweren hat, wenn sie von der Behörde angehalten wiud, den Vater ihres Kindes zu nennen, damit dir Gemeindeverwaltung hinsichtlich der Sicherstellung der Ernäh rung d.r unehelichen Kinder ihre Maßregeln ergreifen kann. Es wird dies auch schon durch die obervormundschaftliche Fürsorge des Staats um alle vaterlose Unmündige gerechtfertigt.. Nach dem Grundsätze: k.-rrtus segm/m-vVolrsui, könnte vielleicht die Vernehmung unterbleiben, wenn die M tter wohlhabend und im Stande ist, das Kind ohne fremde Hülfe zu ernähren; wiewohl es auch solchen vornehmen und reichen Damen Nichts schaden kann, und ich mag für sie durchaus keine Ausnahme beantragen. Es ist sich auch gegen die Leichtigkeit der Ehescheidung erklärt worden. Ich habe aber meine Ansicht darüber schon eröffnet, und das neue preußische Ehescheidungsgesetz hat mit Recht in allen Classen der Gesellschaft Widerspruch gefunden. Ich glaube nicht, daß man die Heiligkeit der Ehe dadurch befördert, daß man unsittliche Ehen nicht scheidet. Die Heiligkeit der Ehe wird eher dadurch erhöht, daß unsitll'che Ehen getrennt werden. Eine unsittliche Ehe ist aber diejenige, welche nicht auf Achtung und Liebe der Eheleute beruht.— Was sodann das Concubinats- verhältniß anlangt, so kann ich von meinem Standpunkte aus, als Mitglied einer obrigkeitlichen Behörde einer Mittelstadt, ver sichern, daß in dieser Beziehung von den Obrigkeiten des Mög lichste gethan wird, um dergleichen unsittliche Verbindungen nicht aufkommen zu lassen.^ In größeren Städten mag cs mit größeren Schwierigkeiten verbunden sein, solchen Verhältnissen auf die Spur zu kommen; aber in kleinen Städten und auf dem Lande kann den Obrigkeiten das Bestehen solcher Verhältnisse nicht ent gehen; und schreitet die Obr'gkeit energisch und ohne Ansehen der Personen ein, so wird das Verhältniß in ter Regel auf hören müssen, und Andere werden sich vor deren Eingehung in Acht nehmen. Das sind kürzlich die Ansichten, welche mich be stimmt haben, den Antrag des Herrn Secretair v. Schröder zu unterstützen und für denselben zu stimmen. Abg. Wieland: Der Herr Vicepräsident hat seine Ansich ten zwar in scherzhaft-humoristischer Weise dargelegt, allein sie sind historisch und psychologisch wohl nicht unbegründet. Zwar bin ich nicht feiner Ansicht, daß der Antrag des Herrn Secretair v. Schröder nicht zu unterstützen sein soll, aber im Uebrigen halte ich seine Darstellung in der Hauptsache für sehr treffend. Ich meinestheils habe den Antrag des Herrn Secretairs unterstützt und zwar aus dem Grunde, weil ich glaube, die Kammer müsse manifestiren, daß sie den Gegenstand für sehr wichtig hält, für wichtig zumal in sittenpolizeilicher Hinsicht. Es muß der Kam-
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