Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 126. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
erwähnt kann ich aber nicht lassen, daß, wenn die erste Kammer ihre Bereitwilligkeit, in dem andern Punkt nachzugeben, ausge sprochen bat, d r die Vermessung betrifft, und als materiell und wesentlich bezeichnet worden ist, und zwar nur unter der Bedin gung, daß die diesseitige Kammer in diesem vorliegenden Punkt ihre Nachgiebigkeit aussprechen werde, ich in jenem Nachgeben keinen logischen Bestimmungsgrund und nicht den mindesten Zu sammenhang zwischen beiden Punkten finden kann. Abg. Klien: Ich glaube, daß es gerade umgekehrt sei. Um das Princip nicht zu verletzen, wünschte ich, man Härte sich jenseits mit der zweiten Kammer vereinigt, und daß man der ersten Kammer lieber in einem andern Punkt nachgegeben hätte, als in dnsem. Abg. Oehme: Da der Gegenstand so wichtig ist, und ich über meine Abstimmung noch nicht völlig mit mir einig bin, so wollte ich mir die Anfrage erlauben, ob, wenn einer 3 Bauern güter in verschiedenen Orten besitzt, die zusammen 100 Lhlr. Steuer geben, er diese Steuer dann auch unmittelbar an die Be- z'rkssteuereinnahme einl'efern kann? Referent stellv. Abg. Baumgarten: Wenn einer andrer Orten drei verschiedene Besitzungen hat, so sind diese eben verschieden, lief.rn ihre Steuern besonders ab, und können hier nicht in Frage kommen. Abg. v. Thielau: Ich glaube, d'r geehrte Abgeordnete muß den Antrag der hohen Staatsregierung ganz falsch verstanden haben. Auch drei verschiedene Rittergüter bezahlen ihre Steuern an drei verschiedenen Orten. Es handelt sich blos um Perti- nenzgrundstücke, und ist gar kein Gegenstand, wobei eine Beein trächtigung des übrigen Thcils stattfinden kann. Abg. Scholze: Nur ein paar Worte muß ich mir erlau ben über diesen Gegenstand zu sprechen. Ich muß sehr bedauern, daß wir wieder um eine solche Ausnahme discutiren. Es scheint beinahe, als sollte es alle Landtage so sein. Am letzten Landtage, als es zum Schluffe ging, wurde das Parochialgesetz berathen. Dort wurden, wie bekannt, ebenfalls solche Ausnahmen in An trag gebracht, so wurde damit gedroht, es käme sonst nicht zu Stande, wenn wir nicht einwilligten; so kam es dahin, daß diese Ausnahmen angenommen wurden. So war es ebenfalls am vorletzten Landtag mit der Armenordnung. Es wurden dort ebenfalls Ausnahmen beantragt, und weil eben der Landtags schluß nahe war, so würden sie gleichfalls bewilligt. Auch an diesem Landtage ist schon viel wieder von Exemtionen gesprochen worden, jetzt handelt es sich schon wieder um eine solche Aus nahme. Diese Ausnahme ist zwar nicht wichtig, aber cs wird doch durch sie das Princip verletzt, und es scheint immer wieder am Schluffe des Landtags wie ein moralischer Zwang, dem wir unterliegen sollen. Ich lebe aber einer andern Ueberzeugung. und kann nicht dafür stimmen, ich werde auch weht mehr, mag es kommen wie es wolle, für solche Ausnahmen stimmen. Abg. Schwabe: Auch ich muß es ebenfalls gleich dem vorhergehenden Redner als eine abermalige Ausnahme beklagen, indessen darüber will ich mich nicht weiter verbreiten. Allein auf zwei daraus folgende, noch nicht hervorgehobene, nicht un wichtige Nachtheile glaube ich die geehrte Kammer aufmerksam machen zu müssen. Einer dieser Nachtheile scheint mir darin zu liegen, daß, wenn von größeren Grundstücken Parcellirungen stattsinden, wie doch unzweifelhaft, zumal wir erst vor wenig Lagen einer diesfallsigen Gesetzesvorlage unsere Zustimmung er- theilt haben, diese Trennstücke aber entweder eigene neue Wirth- schaften bilden, oder zu anderm schon in dem Orte vorhandenen Grundbesitz zugekauft werden, Verlegenheiten entstehen müssen, es mögen von diesen parcellirten Grundstücken die Steuern in das Stammgut, damit dessen Quote, die es selbst abführt, gleich bleibe, oder an die Gemeindesteuereinnehmer gezahlt werden. Welche Verwickelungen für die Bezirkseinnehmer in dem letztem Falles Durch die fortwährenden Veränderungen der Haupt quoten, und in dem ersten Falle würden die Hauptgutsbesitzer für ihre Trennstücksbesitzer den Steuereinnehmer machen müssen. Das scheint mir doch für den Organismus der Steuerbehörden von großem Nachtheile zu sein. Eine zweite nachtheilige Folge entsteht aber auch für die Gemeinden, die sämmtlich ihren Steuereinnehmern aus eigenem Beutel Zuschuß geben müssen, daß dieser um so bedeutender werden muß, als ihnen mit der ei genen Abführung der großen Gü ec Sleuerquote, nicht allein die dem Staate in Abzug zu bringenden anderthalb Procent Einneh mergebühren, sondern auch eben dieser größeren Güter Zuschuß- antheil für den Gemeindesteuereinnehmer entgehen. Auf diese Nachtheile die geehrte Kammer aufmerksam zu machen, hielt ich mich verpflichtet, damit sie bei der Abstimmung mit erwogen würden. Abg. Brockhaüs: Ich gehöre zu denjenigen, die mit dem neuen Grundstcuersysteme nicht sehr einverstanden sind, und darin eine Verletzung eines Theils der Staatsang hörigen er kennen. Indessen finde ich in dem Anträge, den wir in dieser Beziehung gestellt haben, ein Mittel, um die Ungleichheit, wenn sie vorhanden ist, za beseitigen, und das System nach und nach zu verbessern. Ich würde es daher für unrecht halten, wenn ich indirect dazu beitragen wollte, ein Gesetz nicht ins Leben tre ten zu lassen, das nun einmal von der Majorität beider Kam mern als ein wohlthätiges für das ganze Land betrachtet wird. Ich stimme dem vollkommen bei, was der Abg. G orgi erwähnt hat, und muß die geehrte Kammer warnen, sich nicht zu sehr dem Negativen hinzugeben. Der negativen Resultate dieses Land tags sind ohnehin schon manche, und es wäre sehr zu bedauern, wenn auch hier ein solches eintretcn sollte. Ich bin sehr für Fe stigkeit und Consequenz im konstitutionellen Leben und der Mei nung, daß die z vcite Kammer vollständig Recht hat, für das, was sie beantragt hat, sich zu erklären; indessen bin ich in dem vorliegenden Falle und nach Lage der Sache auch eines bekann ten Spruches eingedenk, und werde demgemäß für die Minori tät stimmen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder