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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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oder die, Zahl derselben nicht bedeutend ist, ich sage, es bleibt solchen Orten dann überlasten, das, was der Steuereinnehmer kostet, aus den Communcassen zu entnehmen. Tritt aber da gegen die Nothwendigkeit ein, daß ein Zuschlag gemacht werden soll, so haben es die Gemeinden in ihrer Hand, diesen Zuschlag wirklich aufzustellen; wo über die Verhältnisse nicht dringend sind, hat es auch die Regierung in dek Hand, die Genehmigung dazu zu versagen. Staatsminister v. Zeschau: Der Wunsch der Regierung, die Zuschläge zu beseitigen, ist keineswegs hervorgegangm aus den Bedenken, welche sich in Beziehung aufdieRittergutsbesitzer ergeben, sondern allein daraus, die Grundsteuern ganz rein zu erhalten, und namentlich, weil die Zuschläge nur unbedeutend sind und selbiger Bericht zu Unregelmäßigkeiten Anlaß geben könnte. Ich glaube aber, daß die Ansicht, solche Zuschläge zu vermelden, eigentlich ganz im Interesse der Communcn ist, und ich bin überzeugt, daß selbst wenn dje Bestimmung ausgenom men wird, welche die geehrte Deputation vorgeschlagen hat, die Cv'-.munen sich soviel wie möglich hüten und es umgehen wer den, solche Zuschläge zu machen; denn die Uebelstände solcher Zuschläge werden sich gewiß in der Erfahrung Herausstellen. Abg. Todt: Nur kürzlich will ich noch bemerken, daß auch ich glaube, daß sie sehr selten vorkommen werden; aber daraus , daß sie selten vorkommen werden, folgt nur nicht, daß sie verboten werden müssen. Uebrigens füge ich noch Folgendes bei. Ein anderes Bedenken, was mir gegen das v. Lhielau'sche Amendement noch beigegangen ist und weshalb ich ihm nicht würde beitreten können, ist dieses, daß die vorgeschlagene Fassung des selben sowohl von der der Regierung, als der Deputation in ei ner Beziehung zu sehr abweicht. Es macht das v. Lhielau'sche Amendement — wenn ich recht gehört habe — einen Unterschied zwischen dem Platten Lande und kleineren Städten einer - und mittleren und größeren Städten andrerseits; allein die kleineren Städte stehen hier den mittleren und größeren nicht gegenüber, sondern es müssen diese unbedingt in eine Claffe geworfen wer den. Wenn her Procentabzug, der bei einzelnen Orten zu hoch gefunden worden ist, vermindert werden soll, so wird dies we nigstens nicht bei den kleinen Städten geschehen können. Nur diejenigen Städte können abgerechnet werden, welche die Land gemeindeordnung angenommen haben. . Abg. v. Thielau: Mein Amendement enthält die Worte, welcher sich das Ministerium bedient und welche die geehrte De putation gewählt hat. Ich habe die Landgemeinden und dieje nigen Städte, welche die Kataster nicht selbst führen, in eine Emsse gestellt, wie die Deputation, und diejenigen, welche mit Führung der Kataster belastet sind, in die andere Classe, welche 2 — 3 ss sollen abziehen können; wenigstens habe ich das Amen dement der Deputation nicht anders verstehen können, als daß sie die Landgemeinden und diejenigen Städte, welche die Kata ster selbst führen, von denjenigen unterscheidet, die sie nicht selbst führen, und ist dies nicht der Fall, so müßte ich den Referenten ersuchen, die Fassung nochmals vorzulesen. Referent Abg. Klinger: Es ist allerdings ganz richtig. II. 91. Der Abgeordnete hat in seinem Amendement darauf keine Rück sicht genommen. Es heißt nämlich am Schluß: dagegen können aber inkeinem Falle zu diesem Bchufe Zuschlägezu den Grund steuereinheiten gemacht werden". Abg. Todt: Wenn einmal der Herr Referent vvrliest, so würde ich bitten, daß das ganze Amendement vorgelcsen werde. Referent Abg. Klinger: „Den Steuergemcinden wird nachgelassen, als Beihülfe zu Bestreitung des Rcceptur- und Steuerverwaltungsaufwandes in den Landgemeinden und sol chen Städten, welche die Landgemeindeordnung angenommen haben, Procent, in den großen und m'ttlen Städten hinge gen, welchen die Führung der Kataster obliegt, 3 Procent von dem Betrage der an die Staatskasse abzuführenden Grundsteuer zu Deckung dieses Aufwandes zu ihrer Gemeinde rasse innezubehalten, dagegen können aber in keinem Falle zu die sem Behufe Zuschläge zu den Grundsteuereinheiten gemacht wer den." Es sind also hiernach die Städte, welche die Kataster führung behalten, denen gegenüber gestellt, welche die Landge- meindeordnung angenommen hüben. Abg. Todt: Mein Bedenken ist durch das Vorlesen be stätigt worden. Es ist vergessen worden, daß es Städte gibt, welche die Landgemeindeordnung nicht angenommen haben und die doch zu den Mittlern und größer» Städten nicht gehören. Referent Abg. Klinger: Ich habe zu etwiedern, daß es gar nicht auf den Namen ankommt, sondern daß eine Bedingung hinzugefügt worden ist, die der Katasterführung nämlich, welche keinen Zweifel übrig läßt- daß eben alle Städte gemeint sind, welche die Katasterführung künftig haben werden. Sccretair v. Schröder: Ich glaube, die Differenz würde sich erledigen, wenn der Abg. v. Thielau die Worte:, „mittlere und größere" herausließe und setzte dafür: „diejenigen", näm lich „Städte". Abg. v. Thielau: Ich bin damit einverstanden. Wenn Jemand eine bessere Fassung findet, so ist mir das sehr gelegen; wenn sich nur die Deputation zu einer Acnderung bequemte, nicht etwa weil mein Amendement besser sein mag, sondern weil cs sich den Ansichten der Regierung und den ausgesprochenen ver schiedenen Wünschen anschließt. Es wird sich zeigen, wo das Ministerium 3 F geben zu müssen glaubt; es kann Leipzig betref fen , Dresden oder eine andere Stadt. Wenn der Abgeordnete Todt anführt, die Selbstständigkeit der Gemeinden litte bei dem Verbot des Zuschlags, so muß ich bemerken, daß bei mir die Frage auftaucht: was denn der Abgeordnete eigentlich unter Selbstständigkeit verstehe? Ist das Selbstständigkeit, daß die Ge nehmigung des Finanzministerii eintrcten muß? Dann ist es mir ebenso gerecht, wenn man ftstsetzt, es dürfe gar kein Procentab zug stattfinden. Selbstständig ist nur der, der machen kann, was er will, ohne zu fragen, und wenn ich Jemand um Erlaub- niß zu einer Handlung bitten muß, so bin ich nicht selbstständig. Ich will die Kammes mit Ausfüllung meiner Ansichten nicht ermüden. Ich habe meine Meinung ausgesprochen und kann nicht davon abgehen. Ich wünschte, daß es möglich wäre, daß 3
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