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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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Referent Abg. Kl Inge r: Die Deputation hat sich erlaubt, S. 453 und 454 ihres Berichts (vergl. Nr. 90 der Mittheilun gen, S. 2066) fünfAnträge zu stellen. Der erste (denzei't- weisen Steuererlaß im Grundsätze abzulehnen) ist bereits bera- then worden und zur Annahme gekommen (vergl. Nr. 90 der Mitthcilungen, S. 2076). Es würde nun zum zweiten Anträge der Deputation überzugehen sein, welcher davon han delt, daß zwei Ausnahmen des Steuererlasses in Vorschlag ge bracht werden, diejenigen nämlich, welche in den §§. 37 unter und 59 der Gesetzvorlage enthalten sind. Es dürfte nun über den ersten Punkt jetzt zu berathen sein. §. 37 des Entwurfs sagt: „Erlasse von Grundsteuern können nur aus bestimmte Zeit und in folgenden Fällen bewilligt werden: den Besitzern sol cher kleineren ländlichen Nahrungen, die bis mit 15 Steuerein heiten behaftet sind, wegen bescheinigter unheilbarer oder lang wieriger Krankheiten und körperlicher Gebrechen, welche sie zur Wirtschaftsführung unfähig machen, auf so lange, als dieser Zustand unverändert fortbesteht und ihnen das Eigenthum an der Nahrung zusteht." Die Deputation hat aber geglaubt, §.37 eine andere Fassung geben zu müssen, und zwar folgende: „Er- lasse von Grundsteuern können künftig nur bewil- ligtwcrden denEigenthümern solcher kleinenHau- ser in Städten und solcher kleinen Nahrungen auf dem Lande, deren Gesammtbesitzthu m bis mit 30 Steuereinheiten behaftet ist, wegen bescheinigter un heilbarer oder langwierig er Krankheit und kör perlich erGeb rechen, welche siezum Betriebe ihres gewöhnlichen Erwerbszweiges oder zur Wirth- schaftsführungunfähig machen, auf so lange, als dieser Zustand unverändert fortdauert und ihnen das Eigenthum an solchen Grundstücken zusteht." DieBeweggründeder Deputation sind der Kammer bereits in einer frühern Sitzung vorgelescn worden. Präsident v, Haase: Als Sprecher haben sich gemeldet die Abgg. Hensel und Oehmkchen- Abg. Hensel:. In Folge des von der geehrten Kammer angenommenen Grundsatzes, daß fernerhin zeitweiser Steuerer laß nicht ftattfinden soll, bin ich der Ansicht, daß auch §. 37 in Wegfall zu bringen sei. Zwar weiß ich wohl, daß es einzel nen Besitzern solcher kleiner Häuser und Nahrungen, deren Werth nur bis zu 30 Steuereinheiten sich berechnet, oft sehr schwor fällt, die öffentlichen Abgaben aufzubringen. Allein ich bsn dennoch der Ansicht, daß die individuellen Verhältnisse nicht Sache der Grundsteuerverwaltung sind, und daß, wenn solche Personen wirklich arm und krank und somit wahrhaft hülfsbe- dürfttg sind, die Armenvcrsorgungsbehörde einzuschreiten und für sie die Steuern zu verlegen oder zu bezahlen habe, insofern nicht Verwandte oder andere Verpflichtete vorhanden sind. Uebrigens ist das Object eines solchen Erlasses so gering, daß es einen wesentlichen Nutzen nicht bringen kann; es würde bei Ein zelnen nach den jetzigen Annahmen monatlich höchstens 2^- Ngr. betragen. Dagegen ist wohl zu berücksichtigen, daß wegen des betreffenden Aufwandes die Steuerverwaltung möglichst zu vcr- n. 92. i«fachen ist und daß dieselbe immer aufsichererGrrmdlage ruhe. Deshalb würde ich mir erlauben, auf Wegfall der §. 37 anzutragen. Präsident v. Haase: Wird der Antrag unterstützt? — Er wird hinreichend unterstützt. Abg. Oeh mich en: Ich muß mir zuvörderst die Frage an das geehrte Präsidium erlauben, ob das Amendement, welches ich bereits vorgestern angekündigt habe, hierher gehören würde? Präsident v. H a a se: Wie lautet der Antrag? Abg. Oehmichen: Der Antrag lautet: „Wenn bei Landwirthschaft treibenden Besitzungen die in den Scheunen und auf den Böden aufbewahrte Ernte und sonstige Vorräthe ganz oder theilweise, oder der ganze oder ein Theil des Viehstandes durch Brand oder andere Unglücksfälle verloren geht, und dies von der Obrigkeit bescheiniget wird, so findet ein einj ähriger Erlaß der auf dem ganzen Complex dieser Landwirthschaft treiben den Besitzung haftenden Steuereinheiten statt." Präsident v. Haase: Ich ersuche den Abgeordneten, den Antrag einzureichen, er ist blos verlesen, aber noch nicht zur Un terstützung gebracht worden. Abg. Oehmichen: Ich glaube, es wird einer weitern Motivnung meines Antrags nicht bedürfen, da ich bereits vorge stern die Gründe dafür dargelegt habe. Nur hinzufügen will ich, daß Brand gewiß eines der größten Unglücke ist, was Landwirlh- schaft treibende Besitzungen sowohl mden Städten als auf dem Lande treffen kann; wenn vielleicht kurz nach der Ernte die Scheunen und Wirthschaftsgebaude abbrennen, Samen, Brod, Futter für den Winter, Vieh, Wohnung, vielleicht Alles verloren geht. Es würde sich daher eine einjährige Abschreibung der Steuern, sei es aus Billigkeits-, sei es aus Humanitätsrücksich ten, wohl rechtfertigen lassen, und diese Abschreibung ziemlich gleichmäßig treffen, da mir keine Stadt im Lande bekannt ist, in welcher cs nicht auch Landwirthschaft treibende Besitzungen gäbe. Präsident!). Haase: Der Antrag lautet so: „Wenn bei Landwirthschaft treibenden Besitzungen die in den Scheunen und auf den Böden aufbewahrte Ernte und sonstige Vorräthe ganz oder theilweise, oder der ganze oder ein Theil des Viehstandes durch Brand oder andere Unglücksfalle verloren geht, so findet ein einjähriger Erlaß der auf dem ganzen Complex dieser Landwirth schaft treibenden Besitzung haftenden Steuereinheiten statt." Wird der Antrag unterstützt? —Wird zahlreich unterstützt. Abg. v. Platz mann: Ich habe zu bemerken, daß dieser Antrag einestheils dem bereits angenommenen Grundsatz des Wegfalls der Steuererlasse geradezu widerspricht, anderntheils aber, soweit er aufrechterhalten werden könnte, in §.38, die an die Stelle von §. 59 treten soll, enthalten ist. Abg. Sachße: Gegen diesen Antrag habe ich einzuwen den, daß er sich auch darauf erstreckt, wenn nur ein Theil der Erntevorräthe und des Viehs verbrannt ist. Schon darum ist er nicht annehmbar; es dürste nur ein Lamm, nur ein Centner I*
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