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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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nehme, was recht ist, und recht ist, wenn ich unternehme, was nicht verboten ist. Abg. 0. Platzmann: Zch halte das für eine sehr gefähr liche Theorie. Bei der großen Lebhaftigkeit des Verkehrs und bei der großen Erleichterung des Verkehrs mache ich zwischen Ausländern und Inländern in dieser Beziehung gar keinen Un terschied. Was einmal nicht recht und nicht ehrlich ist und nicht dafür gehalten wird, kann auch dem Ausländer gegenüber recht und. ehrlich nicht werden. Abg. Braun verzichtet aufs Wort. Abg. v. Gablenz: Mein Bedenken wird, wie gesagt, durch die Bemerkung des Herrn Referenten hervorgerufen, näm-. lich die, daß das Publicum nie darunter leiden werde. Ich glaube aber, dieses wird leiden; denndie Folge davon würde sein, daß die englischen Werke ein paar Stunden weiter über der Grenze gedruckt werden würden, wo sie eben frei nachgedruckt werden dürsten. Kein sächsischer Verleger wird einem Eng länder lOOOLHaler oder 1OOO Pfund für die Commission oder den Verlag eines Werks geben, welches in einer Nachbarstadt ohnedies Kaufgeldgedruckt werden könnte und in dem übrigen Deutschland nicht als Nachdruck angesehen werden kann, nur in Sachsen dafür angesehen wird. Das sächsische Publicum würde um den Vortheil kommen, sich eine Menge englische Werke wohl feil zu verschaffen, und die sächsischen Buchdrucker um den Vor theil, englische Werke zu drucken, indem man in allen übrigen deutschen Bundesstaaten dieselben wohlfeiler drucken könnte, ohne durch den Ankauf dieses Rechts eine große Ausgabe zu machen. Präsident v. Haase: Ich erlaube mir nicht, einen Antheil an der Debatte zu nehmen, kann mir aber nicht versagen, die Motive meiner Abstimmung anzugsben. Ich werde gegen die §. 12 stimmen. Ich halte mich streng an den Grundsatz der §. 11, welche zum Zweck hat, das literarische Eigenthum unserer Staatsangehörigen gegen das Ausland durch Retorsion zu schützen. Schützen ausländische Staaten dieses unser Eigen- thum nicht, so trage ich darauf an, auch deren-Eigenthum kei nen Schutz bei uns angedeihen zu lassen. Ich fordere dies von der Achtung gegen uns selbst. Wenn wir dem Auslande entge genkommen und ihm Rechte einräumen, die es uns bis jetzt ver- sagt, so werden wir nie die Rechte erhalten, die wir fordern und die wir durch §. 11 von ihm verlangen wollen. Die Negie rung selbst empfiehlt zu dem Ende das Retorsionsrecht, damit wir nur unser Recht im Auslande geschützt sehen. Wie kön nen wir aber dies vom Auslande, namentlich von England und Frankreich dies, erwarten, wenn wir Ausnahmen gestatten, wo durch wir den Britten und Franzosen es möglich machen, ihr literarisches Eigenthum unter unsern Schutz zu stellen, ohne nö- thig zu haben, dem literarischen Eigenthume der Sachsen ein Gleiches zu gewähren? Aus diesem Grunde werde ich mich also gegen §. 12 durchaus erklären. Ich habe dabei nicht allein die Achtung vor Augen, welche Sachsen von dem Auslande anzu sprechen hat, sondern auch den Vortheil des Publikums, Die Ausnahme, welche die Deputation in §. 12 unter b. Vorschlags wird nämlich die Folge haben, daß der sächsische Buchhändler, welcher ein in England erschienenes Buch in Sachsen verviel fältigen will, sich mit dem Engländer absindet, von diesem dazu die Erlaubniß erkauft, das Buch unter Firma des Engländers druckt, sich daneben als Commissionär auf dem Titelblatt bezeich net, wahrend er in der That selbst Eigner und Unternehmer des Abdrucks ist und nunmehr als Monopolist das englische Buch verkauft. Natürlich wird er sich sein Monopol und sein Absin- dungsquantum, das er dem Engländer gezahlt hat, vom Pu blicum durch gute Preise wiedererstatten lassen. Wir werden dadurch nicht uns und dem Publicum, sondern nur den Eng ländern nützen, die durch das Gesetz für Nichts Geld bekommen. Diese Gründe nöthigen mich, gegen die §. zu stimmen. Abg. Brockhaus: Das Bedenken des Abg. v. Thielau verdient allerdings Berücksichtigung. Ich habe nur erwartet, was bei den U. 11 und 12 durch dieKammer beschlossen würde, um an geeigneter Stelle einen Zusatz zu beantragen, der durch aus stattfinden muß, wenn nicht die Unternehmungen, welche auf Grund bestehender Gesetze gemacht worden sind, gefährdet werden sollen. Der Zusatz würde vielleicht bei §. 18 gemacht werden können. Etwas muß in dieser Beziehung geschehen, sonst würden alle jetzt exiflirenden Unternehmungen der Art als strafbarer Nachdruck angesehen werden können. Abg. Clauß: Ich werde nicht für Wegfall der tztz. 11 und 12 stimmen; aber unter dem Vorbehalt, daß, wenn der Abg. Brockhaus einen Zusatz zu §. 18 vorzulegen sich nicht ver anlaßt finden sollte, kn einer von mir ausgehenden Fassung der Kammer ein Amendement bei §. 18 zu empfehlen sein werde. Präsident v. Haase: Ich muß den Antrag für die §. erwart.en. Er würde daher Vorbehalten bleiben. Abg.Leuner: Ich erlaube mir die Frage an den Herrn Referenten: Was soll aus den Büchern und den Formen wer den, wenn z. B. Jemand ein englisches Werk stereotppirt hat, und ein Anderer spater das Verlagsrecht darauferlangt? Sollen die Formen vernichtet und die Bücher consiscirt werden, die Jener bona Llle hat anfertigen lassen? Referent Abg. Todt: Es wird sich fragen,, ob nicht die Bedenken durch den Antrag, den der Abg. Brockhaus angekündigt hat, sich erledigen. Ich habe bereits darauf aufmerksam ge macht, daß auf bereits bestehende Unternehmungen Rücksicht ge nommen werden und von Seiten der Staatsregierung Conm'venz eintreten soll. Für Geschäfte, die jetzt noch nicht begonnen sind, hat eine Ausnahme nicht begründet werden sollen, sondern wohl nur für bereits begonnene. Abg. v. Thielau: Wenn der Referent meint, daß der Nachdruck überhaupt ein so verbotenes Geschäft sei, daß man es auch gegen den Ausländer verbieten müsse, so hatte es sich wohl gebührt, daß dies auch von der Deputation in den Gesetz-
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