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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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nicht schützt, wenn jene Bermuthung durch dm Beweis des Ge- gentheils aufgehoben wird, schützt auch das Mandat von 1773 den Ausländer nicht. Ist es nun notorisch, daß z. B. Frankreich uns nicht schützt, so können auch französische Verleger noch jetzt nicht durch Bezugnahme auf das Mandat von 1773 hierlandi- schen Schutz für ihre Vcrlagswcrke ansprechen. Dazu kommt, daß, wie der Abg. v. Thielau sehr richtig bemerkt hat, der jetzige Buchhändlerstand jetzt ein ganz anderer ist, als da mals. Wir machen ebendeshalb neue Gesetze, um die mit der Zeit veralteten entweder gänzlich aufzuheben, oder um sie der Zeit anzupassen, daher kann das Mandat von 1773, selbst wenn es dem Ausländer unbedingt Schutz gewahrte, zur Recht fertigung der Bestimmung d. in tz. 12 nicht angezogen werden. Ich bemerke, daß auch, wenn dem so wäre, die Regierung selbst eine Schmälerung des Schutzes, welchen sie dem Auslande durch das Mandat von 1773 gegeben hätte, für rathsam gefun den und angeregt, indem sie in dem Satze b §. 12 Beschränkun gen vorschlug und genehmigte. Wenn man der Deputation zum Vorwurfe macht, sie zeige sich in Beziehung auf das er wähnte Mandat minder liberal als die sächsische Gesetzgebung im Jahre 1773, so hat die Regierung durch die von ihr vorge schlagene Beschränkung sich ebenfalls minder liberal gezeigt. Ich suche übrigens keine Liberalität da, wo blos Reciprocität statt- finden soll. Die Liberalität, welche hier zu wünschen ist, und welche den Buchhandel heben wird, ist nicht die Liberalität, die man dem Auslande angedeihen läßt, das nicht gleich liberal ge gen uns ist, sondern es ist die, welche man gegen den sächsischen Buchhändler, Drucker und Herausgeber übt. Aus diesen Grün den werde ich gegen den Satz sub b. §. 12 stimmen. Wollten wir das Mandat von 1773 beibehalten und es so auslegen, daß es den Ausländer unbedingt schütze, so wäre es das Kürzeste, wir strichen die Zß. 11 und 12 ganz weg und stellten als allgemeinen Grundsatz auf: es dürfe gar Nichts, was irgendwo im Auslande gedruckt worden, im Jnlande nachgedruckt werden; dies würde, wenn auch nicht gut, doch wenigstens consequent sein. Endlich dürften auf den Grund des Mandats von 1773 die seit diesem Jahre in Sachsen öffentlich veranstalteten Abdrücke eines aus ländischen Verlagswerkes keinesweges als Nachdruck behandelt werden, und ebensowenig die Gerichtshöfe darauf sprechen, wenn der Ausländer jetzt mit einem derartigen Ansprüche gegen einen Inländer aufträte. König!. Commissar v. Schaarschmidt: Ich bedauere, mit dem Herrn Präsidenten selbst in Diskussion kommen zu müssen..... Präsident v. Haase: Ich habe bereits bemerkt, daß ich nicht discutire. Ich habe blos meine Abstimmung motiviren wollen und werde daher auf Entgegnungen mich jeder Antwort enthalten. König!. Commissar v. Schaarschmidt: Ich muß dem entgegnen, daß nach dem Mandate von 1773 durch den Eintrag der Beweis der Reciprocität nicht blos erleichtert, sondern geradezu erspart werden soll. Es heißt nämlich: „da ein solcher Beweis öfters Schwierigkeiten unterworfen, theils auch in manchen Fällen unmöglich sein könne", d. h. doch ganz deutlich, daß der Rechtsschutz auch dann gewährt werden soll, wenn cs nicht möglich ist, zu beweisen, daß Reciprocität statt finde, wenn sie mithin nicht stattfindet. Es ist übrigens die Bestimmung von 1773 höchst liberal, und eben deswegen hat die Regierung sich bewogen gesehen, diese Bestimmung zwar nicht völlig aufzuhebcn, wohl aber auf eine Weise zu beschranken, daß damit das Wohl des sächsischen Buchhandels vereinbart werde. Das schien dadurch möglich, wenn man den Rechts schutz abhängig macht von der Voraussetzung, daß bei ausländi schen Verlagsartikeln zugleich ein sächsischer Unterthan bethei- ligt sei. Abg. Braun: Ich weiß nicht, was der Regierungscom- missar, der soeben sprach, unter der Schonung versteht, deren er sich beflissen haben will. Aber ich glaube das zu wissen, daß die Kammer keineswegs eine solche Schonung beansprucht. Was die Sache ftlbst anlangt, so kann ich der Ansicht des Herrn Com- miffars keineswegs sein, als ob die Gesetzgebung, welche sich in dem Mandate von 1773 findet, gegenwärtig wiederum erneuert werden soll. Ich kann dieser Ansicht nicht sein, aus dreifachem Grunds nicht. Erstens deswegen nicht, weil 1773 eine ganz andere Zeit in der Literatur war; 1773 waten die literari schen Berührungspunkte Sachsens mit dem Auslande, mit Eng land und Frankreich keineswegs so vielfältig, so mannigfach, als sie jetzt sind. Die französische und englische Literatur, um bei diesen beiden stehen zu bleiben, war keineswegs so ein- gcdrungen nach Sachsen, wie wir sie jetzt antreffen; sie war vielmehr damals gewissermaßen nur eine exotische Pflanze, wäh rend sich jetzt die Verhältnisse völlig geändert haben. Dann kann ich nicht der Meinung des Herrn Regierungscommissars sein, weil damals das als Ausland angesehen ward, was heute nur als Inland gilt. Ich meine die deutschen Staaten. Das Mandat von 1773 spricht vomAuslande, cs versteht aber darun ter auch die deutschen Staaten, insoweit sie nicht zu Sachsen gehörten. Es wurde damals in Sachsen All.'s Ausland ge nannt , was nicht zu Sachsen gehörte. Dies aber erledigt sich jetzt durch die ß. 11, insofern die Bestimmung gegen Ausländer blos rücksichtlich der Länder verstanden wird, die nicht zum deutschen Bunde gehören. Dann muß ich noch darauf auf merksam machen, daß damals eine ganz andere Politik gegen das Ausland befolgt wurde, gegen das wirkliche Ausland, also gegen nicht deutsche Staaten, als dies jetzt der Fall ist. Damals kamen wir allerdings und zwar zu unserm großen Nachtheile dem Auslande in jedem Punkte zuvor; wir kamen ihm zuvor in sei nen Wünschen und seinen Forderungen. Damals wurde daS Ausland beinahe gerechter behandelt,- als das Inland; wie überall, so huldigten wir damals dem Grundsätze, daß das Aus land eine besondere Berücksichtigung verdiene. Die Zeiten haben sich geändert, und Handel, Wandel und Gewerbe überall. Seitdem der Zollverein entstanden ist, hat Deutschland den großen wichtigen Grundsatz angenommen, daß das Inland zu schützen lei gegen das Ausland, und wenn auch nur ein Berüh rungspunkt zwischen det vorliegenden und j.ner großen Frage
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