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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Ständische Schrift v. 20. Juni 1840, Landt. Act. v. IM, I. Abth. 2. Bd. S. 456. Im vorliegenden allerhöchsten Decrete ist nun erklärt worden, daß die Regierung hierunter eine Erörterung zwar eingeleitet habe, damit aber zu einer Beschlußfassung noch nicht gelangt sei; und von den Herren Regierungscommkssarken ist mündlich die Erläu terung hinzugefügt worden, daß die Sache insbesondere noch von einer Communication mit dem hohen Ministers der aus wärtigen Angelegenheiten in Betreff des Auslandes abhänge. Unter diesen Umständen kann die Deputation der Kammer nur Vorschlägen: hierbei zur Zeit Beruhigung zu fassen, dabei jedoch die Erwartung auszusprechen, daß eine hauptsächliche Ent schließung der hohen Staatsregierung, wenn die Erörte rungen beendigt seinwürden, entweder der gegenwärtigen oder, falls dies nicht thunlich, der nächsten Ständever sammlung annoch zugehen werde. Präsident v. Haase: Wenn Niemand das Wort bei die sem Punkte begehrt, so frage ich also: Will die Kammer bei die sem Punkte dem Vorschläge der Deputation gemäß sich gegen die hohe Staatsregierung erklären? — Einstimmig Ja. Nr. 10 des Decrets lautet: 10. Anlangend die in der ständischen Schrift vom 15. Juni 1840 wegen Einschärfung der die Rechte und Pflichten der Müller gegen die Mahlgäste betreffenden allgemeinen Gesetzvor schriften und wegen Begünstigung neuer Mühlenanlagen ge stellten Anträge, so haben über diesen Gegenstand mehrfache Er örterungen stattgefunden, in deren Folge eine die Einschärfung der in den Generalien vom 31. December 1771 und 1. Mai 1805 enthaltenen gesetzlichen Vorschriften über die Pflichten der Müller gegen die Mahlgäste bezweckende Verordnung bei dem Ministe rium des Innern entworfen worden ist, deren Publication zeit- her nur deshalb Anstand gefunden hat, weil die durch den Wasser mangel im verwichenen Sommer in Ansehung des Mahlbetriebes herbeigeführten anomalen Verhältnisse den damaligen Zeitpunkt dazu als minder geeignet erscheinen ließen, nunmehr aber, nach dem jene Anstandsursache im Wesentlichen als erledigt anzusehen ist, des nächsten erfolgen wird. Im Berichte ist Folgendes enthalten: Zu 10. In der ständischen Schrift vom 15. Juni 1840, Landt. Act. v. IM, I. Abth. 2. Bd. S.307, ist von der vorigen Ständeversammlung der Antrag an die hohe Staatsregiernng gestellt worden: daß eine auf Einschärfung der die Rechte und Pflichten der Müller gegen die Mahlgäste betreffenden allgemeinen Gesetzesvorschriften bezügliche generelle Verordnung er lassen, wie nicht minder die Anlegung neuer Mühlen zu Beförderung der Concurrenz begünstigt werden möchte. Der Landtagsabschied unter II. Nr. 6, Landt. Act. a.a.O. S.492f. enthalt folgende hierauf bezügliche Stelle: Insoweit, den ständischen Antrag in der Schrift vom 15. Juni 1840 wegen Sicherstellung gegen Bevorthei- lungen der Müller anlangend, neben den, auf der neue sten Gesetzgebung beruhenden.Strafbestimmungen gegen den Betrug, dieses Gegenstandes halber nach Befinden nur die Einschärfung älterer polizeilicher Vorschriften, oder die Abänderung der wegen der Mühlenconcessionen dermalen bestehendengesetzlichen und administrativen Ein richtungen, in Frage kommen kann, ist Beides der wei tern Erwägung vorzubehalten. II. 12. Wie nun in dem vorliegenden allerhöchsten Decrete in Be ziehung auf den ersten Theil des ständischen Antrags die des. nächsten erfolgende Publication der beantragten Einschärfungs- verordnung in Aussicht gestellt, daneben aber über den zweiten Lheil des Antrags, insoweit er die Begünstigung neuer Mühlan lagen bezweckt, gänzlich geschwiegen ist, so sah sich die Depu tation veranlaßt, hierüber mit den Herren RegkerungscoMmissa- rien sich zuvörderst zu vernehmen, und erhielt darauf folgende mündliche Erklärung: „ Es hätten über diesen Gegenstand weit läufige Erörterungen stattgefunden, diese aber keinesweges das Resultat geliefert, daß ein Mangel an Mühlen vorhanden sei. Nur in einem einzigen Bezirke (Moritzburg) könne dies allenfalls angenommen werden. Eine directe Einwirkung der Regierung auf Vermehrung der Mühlen sei nicht möglich, doch werde Seiten derselben wenigstens nichts dagegen gethan. Daß eine zweckmäßigere Construction der Mühlen wünschenswerth sei, könne nicht geleugnet werden. Doch habe die Regierung auch hier gethan, was möglich sei, indem sie in Freiberg eine Anstalt für Bildung von Mühlenbauern errichtet habe. Endlich habe, wo Patrimonialgerichte die Concession zu Anlegung von Mühlen zu ertheilen hätten, die Regierung nur einwirken können, wenn Beschwerden an das Ministerium gelangten, was jedoch zeither nur selten vorgckommen sek." In Folge-dieser Erklärung und resp. dessen, was im aller höchsten Decrete über den ersten Theil des ständischen Antrags gesagt ist, empfiehlt die Deputation der Kammer: bei den erfolgten Erklärungen Beruhigung zu fassen. Abg. v. Beschwitz: Die von der hohen Staatsregierung in Aussicht gestellte Einschärfung der in den Generalien vom 31. December 1771 und 1. Mak 1805 enthaltenen Vorschriften über die Pflichten der Müller gegen die Mahlgäste wird gewiß mit dankbarer Anerkennung ausgenommen werden (hier tritt der Herr Staatsminister v. Zeschau in den Sitzungssaal), da vor züglich im verflossenen Sommer, bei dem fast unerhörten Wasser mangel viele Mühlenbesitzer durch Willkür und Eigenmächtigkeit zu scharfem Tadel Veranlassung gegeben haben. Was nun die Beförderung der Anlegung neuer Mühlen betrifft, so kann ich mich nur unbedingt mit der Meinung der hohen Staatsregierung, als mit dem Gutachten der verehrten Deputation einverstanden erklären, daß fast in allen Theilen des Landes ausreichende Müh len vorhanden sind, ja ich glaube sogar behaupten zu können, daß häufig mehr Mühlen vorhanden sind, als gut ist. Denn bei aus reichendem Wasser fehlt es oft an ausreichender Beschäftigung, sie schmälern sich daher nur gegenseitig den Verdienst und ent ziehen der Landwirthschaft das so vielfachen Segen schaffende Wasser; ist aber Wassermangel, wie es im vorigen Sommer sich gezeigt hat, so reichen auch viele Mühlen nicht aus. Bei einem Calamitätsjahr, wie das verflossene, haben sich aber ganz vorzüg lich die Dampfmühlen als zweckmäßig gezeigt, und es dürfte auf deren weitere Verbreitung ernstlich Bedacht zu nehmen sein. Hiermit steht, wenn auch Nicht in directer Verbindung, doch in nahem Zusammenhänge die freiere Benutzung des Wassers. Es ist dieser Gegenstand auch bereits bei vorigem Landtage zur Sprache gekommen, hat aber die gewünschte Rücksichtnahme nicht gefunden. Bei der noch vor wenigen Jahren kaum geahn ten hohen Bedeutung der Bewässerung der Ländereien für die Landwirthschaft, wodurch der Futterbau auf einefast unglaubliche 2
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