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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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dem betreffenden Minksterio eine große Last aufbürden und der Standeversammlung große Verantwortlichkeit. Abg. Iani: Die Gemeinde zü Brambach will nicht aus Luxus ihre Gebäude von Stein aufführen, sondern sie wird vom Staate dazu gezwungen, weil die Kirche sonst wieder wegbrennen könnte. Uebrigens soll die Kirche dem Bedürfniß und den Ver hältnissen möglichst angepaßt werden; aber daß sie größer gebaut werben muß, ist wieder Zwang vom Staate, weil sie für die ' Dauer die Einwohner nicht mehr fassen und zum Bedürfniß nicht ausreichen würde. Abg. Georgi: Es ist nicht meine Absicht, mich gegen eine Bewilligung für Brambach auszusprechen, da mir wohl die Ver hältnisse,bekannt sind, ich aber auch überzeugt bin, daß, wenn ein Gesuch an die hohe Staatsregkerung gelangt, es gewiß Berück sichtigung finden wird. Aber gegen einen allgemeinen Antrag auf ein Vertrauensvotum müßte ich mich bestimmt erklären zunächst aus den Gründen, welche vom Herrn Nicepräsidenten entwickelt worden sind; aber auch noch deshalb, weil beim Budjet außer dem Dispositionsfonds, den jedes Ministerium hat, auch noch ein besonderes Postulat für außerordentliche Unglücksfälle sich be findet. Wären die Unglücksfalle so außerordentlich, daß alle diese Mittel nicht ausreichen, dann würde wohl auch Hie Regierung in dringenden Fällen sich für ermächtigt halten, eine Unterstützung zu gewähren, welche sie aber dann bei der nächsten Ständever sammlung oder im Rechenschaftsbericht zu rechtfertigen haben würde. — Dieser Weg ist sicher weit angemessener als der vor geschlagene. Staatsminister v. Ze sch au: Der Antrag des Abg. Iani ist jedenfalls gut gemeint, ich halte es jedoch für bedenklich, wenn sich die geehrte Kammer dafür aussprcchen wollte. Wir müssen doch immer bei der Regel stehen bleiben, daßHer Bau der Kirchen und Schulen bei eingetretenen Unglücksfällen Sache der Gemein den sei und daß die Staatsregierung mit ihren Mitteln nur in ganz außerordentlichen Fällen hinzutreten könne- Der vorliegende Antrag scheint daher schon deshalb, aber auch besonders aus dem Grunde bedenklich, weil eine solche Ermächtigung, die in einer be stimmten Summe nicht ausgesprochen werden kann, finanziell , viele Bedenken gegen sich hak. Aber ich halte denselben auch nicht nothwendig, da das Ministerium für ganz besondere Fälle bereits eine'Summe zur Disposition hat; sollten aber diese Mittel un zureichendsein und bei wahrer Hülfsbedürftigkeit der Gemeinden sich zugleich ergeben, daß durch angemessene,Versicherung der , Gebäude nichts versäumt worden,, um sich gegen Unglücksfälle , möglichst sicherzustellen, so würde die Staatsregierung, voraus gesetzt, daß. Gefahr beim Verzug vorhanden sei und der Zusam mentritt der Ständeversammlung nicht nahe bevorstehe, sich aller? dings für ermächtigt halten, eine solche Unterstützung zu bewil ligen, und gewiß auch in einem solchen Falle die nachträgliche Zu stimmung der geehrten Kammer erlangen. Abg. Braun: Ich kann die Umstände, welche der Abg. . Lani zur Begründung seines Antrags aufgestellt hat, nur bestä tigen. Ich,bin in dieser Gegend zu Hause, auch ich kenne die Ver hältnisse genau und muß bezeugen, daß die Armuth daselbst groß ist und daß die Gemeinde zu Brambach in nichts weniger als glänzenden Verhältnissen sich befindet. Allein nach der eben ab gegebenen Erklärung des hohen Staatsministerii würde es, wie mir scheint, des Antrags nicht mehr bedürfen. Die hohe Staats regierung wird, wenn ihr die diesfallsigen Umstände und Ver hältnisse dargelegt werden, wohl ermessen, daß die Unterstützung noch ist, und in Erwägung dessen auch diese Unterstützung eintre ten lassen. Es wird daher im Interesse des Antragstellers und seines Antrags selbst sein, wenn er gegenwärtig seinen Antrag nicht weiter verfolgt, sondern sich in Folge der vom hohen Staats- ministerio gegebenen Erklärung für beruhigt erklärt. Abg. Iani: Ich erkläre mich, in die Ansicht des geehrten Abg. Braun eingehend, mit der von dem hohen Ministers gege benen Erklärung beruhigt, und es mag demnach mein Antrag für jetzt auf sich beruhen bleiben. Präsident v. Haase: Die Kammer wird damit einver standen sein. Abg. Schumann: Es sind mir bei dem Decret und dem Deputationsgutachten mehre Bedenken beigegangen, welche ich um so lieber vortrage, als es möglich ist, daß ich im Laufe der De batte eines Bessern belehrt werde, was mir sehr angenehm sein' wird. In Bezug auf das Decret finde ich mißlich, daß die Berathung so sehr beschleunigt wird, da das Budjer noch nicht berathen worden ist und die Stände mithin noch nicht wissen können, inwieweit die möglicherweise erhöhten ordentlichen Staatsbedürfnisse eine Verwendung der verfügbaren Cassen- bestände zu den angegebenen Zwecken rathsam machen. Ich glaube auch, daß das Staatswohl nicht gelitten haben würde, wenn man mit Berathung des Decrets bis dahin Anstand ge nommen hätte. Wende ich mich nun zu den im Decrete angege benen verfügbaren Summen selber, so vermag ich von meinem vielleicht zu beschränkten Standpunkte aus die muthmaßlichen Ersparnisse und das Mehreinkommen in der letzten Finanzperiode an 1,471,462 Thlr. noch nicht als verfügbar anzuerken nen. Dieses kann sich erst dann zeigen, wenn der Rechenschafts bericht der letztverwichenen Finanzperiode der nächsten ordent lichen Ständeversammlung vorgelegt und vonihr genehmigt wor densein wird. Ich habe darum die Besorgniß, in die Rechte der nächsten ordentlichen Ständeversammlung einzugreifen, wenn ich auf die Berathung des Decrets eingehe. Es scheint mir aber soviel gewiß, daß sich die Stände bei Verfügung über blos muthmaßliche Ueborschüsse gegen die Negierung im Nachtheile befinden. Diese ist an das, was sie angibt, nicht gebunden, denn sie gibt nur eine ungefähre Summe.an, während die Stände an ihre Bewilligung unwiderruflich ge bunden sind. Womit vermögen sich die Stände zu helfen, wenn die Uebexschüsse geringer ausfallen, als sie jetzt ungefähr angegeben wurden?— Mit Nichts, denn ihre Bewilligung bleibt Unverändert. Ich wollte nun übergehen zu den einzelnen Po- stulaten, bitte jedoch das Präsidium, mir Auskunft zu geben, ob es mir erlaubt ist, meine Bemerkungen darüber schon jetzt
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