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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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welche zur Civilliste gegeben wird, damit die Unterhaltung der königlichen Schlösser davon bewerkstelligt werden könne, ge wiß mit der möglichsten Umsicht zu Werke gegan gen worden ist. Ich glaube nicht, daß die Verabschiedung dieser Summe das Werk eines Augenblicks gewesen sein könne, sondern es ist namentlich dabei die Würde des Re genten, der Umfang der Gebäude und die Angemessenheit der Summe überhaupt berücksichtigt worden. Dann scheint mir auch der Antrag des Herrn Abgeordneten v. Gablenz auf eine Veränderung der Verfassungsurkunde hinaus zulaufen; denn offenbar würde eine andere Bestimmung in dieser Beziehung erfolgen müssen, es würde daraus eine Verfassungsänderung hervorgehen. Dann qber ver mag ich auch darum dem Anträge nicht beizutreten, weil, wenn seine Voraussetzung gegründet wäre, die hohe Staats regierung gewiß selbstEtwas davon gesagt haben würde, daß die 30,000 Thaler unzureichend wä ren, was gar nicht der Fall ist. Abg. v. Gablenz: Ich muß dem geehrten Abgeordne ten bemerklich machen, daß ich nicht von selbst auf diese Idee gekommen bin, sondern daß der Deputationsbericht es factisch nachweist und die Idee mir gegeben. Präsident 0. Haase: Ich muß die Kammer bitten, das Wort jedesmal an mich zu richten. Abg. v. Gablenz: Ich habe noch ein Wort in Bezug auf die Verfassungsänderung zu .bemerken: mein Antrag be zweckt und führt zu keiner dergleichen Veränderung. Abg. Braun: Allerdings scheint mir hierbei in dem An träge des Herrn Abg. v. Gablenz ein Antrag aus eine Ver fassungsänderung zu liegen. Denn wenn in tz . 22 der Ver- fassungsurkunde die Civilliste ausdrücklich auf 500,000 Lhlr. verabschiedet ist, und wenn in diesen 500,000 Lhlr. zugleich die Summe von 30,000 Thlr. für den Bauetat enthalten ist, so würde der Antrag darauf, daß dieser Etat erhöht werden solle, zugleich den Antrag enthalten, daß die Civilliste erhöht werden soll, und das soll, glaube ich, der Antrag des Herrn Abg. v. Gablenz bezwecken, wie er selbst nicht ganz unklar an gedeutet hat. Meine Herren! Sie haben sich stets, wenn ein derartiger Antrag hervorgerufen wurde, dagegen erklärt, Sie haben befürchtet, daß Consequenzen daraus entstehen könnten, und diese Befürchtungen erlaube ich mir, Ihnen ins Gedächt- niß zurückzurustn. Wenn wir das zugeben, so wird dadurch der erste Riß in unsere Constitution gemacht und mehre R.ffe werden bestimmt nachfolgen. Das glaube ich gewiß. Ferner hat man gesagt, daß man dadurch, wenn man diesen Etat erhöhe, dem Bedürfnisse, das unverkennbar fei, entsprechen werde. Allein, meine Herren, ich glaube, wenn Sie auch diesen Bauetat erhöhen, daß doch wieder Zeiten kommen werden, wo größere Reparatu ren sich nothwendig machen und wo man höhere Bewilligungen in Anspruch nehmen wird. Wenn Sie noch 20 bis 30,000 .Thaler zu dieser Summe hinzufügen, so werden dennoch die Fälle nicht ausbleiben, wo noch höhere Summen in Anspruch II. 13. genommen werden. Ich muß noch darauf aufmerksam machen, daß das vergangene Jahr keineswegs von der Art ist, »meine Erhöhung der Civilliste eintreten zu lassen. Vergegenwärtigen Sie sich nur die Noth, die jetzt in den Städten und auf dem Lande in dem Handel und Gewerbe, wie im Landöau herrscht. Wollen Sie die Initiative ergreifen und eine Position erhöben, deren Erhöhung gar nicht von der Staatsregierung beantragt worden ist? Es würde durch Sie selbst eine Summe bewilligt, die gar nicht postulirt worden, wenn. Sie diesem Anträge Statt geben, und diese Praxis hat man zeilher immer als nachtheilig in der Kammer anerkannt. Ich werde mich daher durchaus gegen diesen Antrag erklären. Referent v. Thielau: Ich muß darauf aufmerksam ma chen, daß hierbei keine Verfassungsänderung in Frage kommt. Ich erlaube mir, die betreffende tz. 22 aus der Verfassungs urkunde vorzulesen: „Diese Summe ist als Aequivalent für die den Staatscassen auf die jedesmalige Dauer der Regierungszeit des Königs überwiesenen Nutzungen des königlichen Domainen- gutes zu betrachten, und kann während der Regierungszeit des Königs weder ohne dessen Zustimmung vermindert, noch ohne die Bewilligung der Stände vermehrt, auch als wesentliches Bedürfniß zu Erhaltung der Würde der Krone zu keiner Zeit und auf keine Weise mit Schulden belastet werden." Das ist die einzige Bestimmung hierüber, und steht also in Hinsicht auf die Verfassung gar nicht entgegen, wenn die Stände eine Vermehrung, oder die Krone eine Verminderung eintre ten lassen wollen. Ich wollte noch außerdem mir zu be merken erlauben, daß, wenn die Deputation in ihrem Be richte sich solcher Ausdrücke bedient hat, die vielleicht Einem oder dem Andern nicht bestimmt genug erschienen sind, so fra gen Sie sich selbst, welche andere Ausdrücke die Deputation hätte wählen sollen. Daß die Discussion über diesen Gegenstand zu den unangenehmsten gehört, ist augenscheinlich, sie übertrifft jedesmal Rechte und Verpflichtungen der Civilliste, deren Er örterungen nur unangenehm und mißlich sein können. Die De putation hat die Verpflichtung gehabt, ihre Meinung hierüber auszusprechen; sie hat aber auch zu gleicher Zeit gesagt, daß sie nicht geglaubt habe, es sei ein specielles Eingehen auf diese Rechte und Verpflichtungen am Orte; sie hat geglaubt, es sei der Vertreter des Landes würdiger, keine genaue Erörterung über das Recht und die Pflicht anzustellen, wenn es sich zeigt, daß die Civilliste nicht zulangt, dem augenblicklichen Bedürf nisse zu begegnen, und die Regierung selbst das Recht und die Pflicht nicht in Anspruch genommen hat. Der Antrag, wie ihn der Herr Abg. v. Gablenz mitgetheilt hat, scheint eine so unbe dingte Zurückweisung nicht zu verdienen, wenn ich auch glaube, daß er zu unbestimmt und zu weit gestellt ist. Ich halte es nämlich für nothwendig und wünschenswerth, daß das Quan tum, welches im Budjet mit 2000 Lhlr. jährlich auf dem Bauetat behufs wesentlicher Veränderungen und Neubaute an diesen Gebäuden ausgenommen, angemessen erhöht werde, da mit extraordinaire Postulate zu diesem Wchufe möglichst vermie den würden, und ich würde, wäre ich nicht Deputationsnritglied, 3*
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