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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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wohl erinnere ich mich, wie man bedacht gewesen, Seiten der hohen Staatsregierung die Civilliste nicht etwa nur auf eine kurze Zeit festzufetzen, sondern auf Lebenszeit. Da hat man auf Ersparnisse mehr oder weniger Rücksicht genommen, und wenn nun die Baulichkeiten angenommen 10,000 Thaler weni ger Hxtragen, so wird das der Zahl nicht abgerechnet werden. Aber mir scheint, daß die Diskussion über diese Erhöhung der Civilliste gewaltsam herbeigezogen worden sei. Es handelt sich hier blos darum, ob diese Position bewilligt werde, weil das Gebäude zu solchen gehört, welche der Krone überwiesen sind, wobei sie blos die Unterhaltungskosten zu tragen hat. Jeder Hausbesitzer, jeder ländliche Grundbesitzer, der sein Grundstück verpachtet, wird nimmermehr dem Pachter ansinnen, er solle das Dach erneuern; etwas Anderes ist's, wenn einzelne Schiefer einzuziehen sind, aber nur nicht das ganze Dach. Ueberall gehört die Bedachung zuden Verbindlichkeiten des Eigenthümers, nicht zu denen des Nutznießers. Also glaube ich wohl, würde die Kammer kein Bedenken tragen können, diese 35,000 Thaler von den Ueberschüssen zu bewilligen. Abg. v. Gablenz: Ich habe nur einige wenige Worte zur Widerlegung hinzuzufügen. Was die Aeußerung über den Neu bau, oder die Reparatur betrifft, und die Vergleichung mit dem Pachter und Verpachter, so will ich nicht näher darauf ein gehen, inwieweit der Vergleich passend ist; wenn aber der Pachter ein Aequivalent bekommt, um davon alle Reparaturen zu bestreiten, so glaube ich auch, daß er das Dach im Stand zu erhalten hat. Ich muß offen gestehn, man hat in meinem Antrag ganz andere Dinge gefunden und herausgcholt — als Verfassungsänderung. — Man hat aus ihm herausgenommen, was ich nicht habe hineinlegen wollen, und ich glaube, daß man mich mißverstanden hat. Ich habe geglaubt, daß es die Con sequenz erfordere, daß man hier auf irgend eine andere Art und Weiseeine nothwendige Bewilligung ertheile, glcichzei. tig dem Uebelstande aber für immer vorbeuge. Ist ausgespro chen worden, daß von Seiten der hohen Staatsregierung das Mittel in Vorschlag zu bringen, erwartet werde, so hoffe ich dies; — hat man überhaupt dem Anträge einen andern Sinn untergelegt, als ich darein habe legen wollen, und scheint in Folge meines Antrags der Charakter der Debatte verändert, so thut es mir leid, ich habe dies nicht gewünscht und erwartet, und sehe mich zu der Frage veranlaßt, ob die hohe Kammer ge stattet, meinen Antrag zurückzunehmen. Ich wünsche diesen Fortgang nicht. — Präsident v. Haase: Der Herr Antragsteller hat so eben erklärt, daß er seinen Antrag zurücknehmen wolle. Staatsminister v. Ze sch au: Ich bitte um Erlaubnis vor her noch Etwas zu bemerken. Es unterliegt keinem Zweifel, daß diejenige Summe, welche bei Feststellung der Civilliste zur Unterhaltung der Hofgebäude ausgeworfen wurde, eine unzu längliche ist, und zwar umsomehr, als sich diese Summe, wie bei anderer Gelegenheit am letzten Landtage nachgewiesen worden ist, auf ungefähr28,000 Thaler reducirt, weil die Civilliste gegen den ursprünglichen Voranschlag um mehr als 68,000 Thaler herabgesetzt worden, derselben aber auch die Pensionslast zuge fallen ist. Jndeß ist das Ministerium nicht beauftragt worden, einen bestimmten Antrag auf diesfallsige Veränderung und Er höhung der in Frage befangenen Summe zu stellen, und zwar wohl hauptsächlich aus dem Grunde nicht, weil gerade von dieser Seite her bei jeder Gelegenheit bethätigt und bewiesen wird, wie streng an allen Bestimmungen gehalten wird, die sich in der Ver fassungsurkunde befinden; aber auch ferner aus dem zweiten Grunde, weil die Regierung kein Bedenken finden kann, Ihnen dann, wenn ein solches Bedürfnis! sich herausstellt, ein Resultat vorzulegen, da sie im Voraus erwarten kann, die Kammer werde selbiges erwägen und die nöthige Verwilligung aussprechen. Deshalb ist auch im vorliegenden Decret nicht weiter auf die Frage, ob hier ein Neubau oder eine Reparatur stattsinden soll, eingegangen worden; mit einem Worte, das Bedürfniß ist da und die Regierung konnte von der geehrten Kammer eine bei fällige Erklärung erwarten. Wenn es in Frage gekommen ist, ob es nicht angemessen sei, die Position des Bauetats zweckmäßig .zu erhöhen, um für alle künftigen Fälle derartige Anträge zu ver meiden, so muß dabei bemerkt werden, daß, wenn Ersteres auch stattsindet, doch noch Fälle denkbar sind, wo eine fernere außer ordentliche Bewilligung von der geehrten Kammer in Anspruch genommen, werden muß. Ich sehe auch darin einen so großen Anstoß nicht, zumal bei der schon ausgesprochenen Voraussetzung, daß die Kammer in allen solchen Fällen die Umstände sorgfältig erwägen und einer Beistimmung nicht entgegen sein wird. Zu verkennen ist indeß nicht, daß namentlich diejenige Summe, wel che für etwaige Neubauten beim Hofetat im Bauetat mit jährlich 2000 Thalern angesetzt worden ist, eine zu mäßige und unzuläng liche ist, und daß, wenn diese Summe, auf den Antrag der Re gierung, in angemessener Weise etwas erhöht wird, dann viele besondere Anträge an die ständischen Kammern vermieden werden können. Die Regierung muß sich Vorbehalten, auf diesen Ge genstand bei Gelegenheit der Berathung des Budjets noch zurück zukommen. In Bezug auf die Verwendungsmodalität dieser 2000 Thaler ist zu bemerken, daß die Hofhaltung sich mit dem Finanzministerio bei eintretendem Bedürfnisse vernimmt und, wenn, das Finanzministerium den Bau als einen Neubau er kennt, sodann die erforderliche Summe verabfolgen läßt. Wenn Sie bei Bestimmung einerhöhern Summe das Finanzministerium in gleicher Maße ermächtigen,, so wird in vielen Fällen, wo die Civilliste aus ihren eigenen Mitteln Zuschüsse zu Neubauen jetzt leistete, dies künftig vermieden werden. Präsident 0. Haase: Der Herr Antragsteller hat seinen Antrag aufgegeben, und wenn die Kammer etwas dagegen nicht einwendet, so werde ich annehmen, daß dieselbe mit der Zurück nahme des Antrags einverstanden sei. Es haben sich noch viele Sprecher angemeldet, nämlich die Abgeordneten Tzschucke, v. Zezschwitz, Sachße, Oberländer, v. Watzdorf, Georgi; ich kann aber nicht errathen, ob jene Redner in Bezug auf den Antrag, der jetzt fallen gelassen worden ist, oder über die in Frage stehende Position selbst sprechen wollen, und ich würde daher diese geehr ten Abgeordneten ersuchen, dafern sie noch das Wort ergreifen
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