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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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dazu beitragen, so will ich doch wenigstens einen kleinen Dienst zu leisten mich bemühen. Ein Gesetzentwurf wird besprochen, der das Verfahren in Untersuchungssachen normiren soll. Warum geschieht dies? Haben wir nicht bereits Gesetze, welche bestimmen, wie Unter suchungen wegen begangener Verbrechen geführt, wie die Schuld zur Verantwortung gezogen, und, wer unschuldig vor Gericht gebracht worden ist, geschützt werden soll? Warum also Neues? Nun, weil Alle darin übereinstimmen, daß die Gesetze, welche wir dermalen besitzen, mangel-und lückenhaft sind, den Zweck nicht erfüllen, den sie erfüllen sollen. Daß Verbesserungen nothwendig sind, wird von Niemand bezweifelt, wird von der Staatsregierung selbst anerkannt. So einig man aber über diese erste Frage ist, so wenig ist man es über die zweite: wie diese Verbesserung zu bewirken sei? Der Gesetzentwurf läßt es bei einer geringen Nachhülfe bewen den. Ihre Deputation will eine Reform von Grund aus. Fast sollte man glauben, es könne darüber, was das Richtigere sei, gar kein Zweifel mehr obwalten. Man nennt wenigstens den nicht klug und weise, der sein Haus, das den Einsturz droht, noch mit einem morschen Balken zu stützen sucht, und der Kranke greift lieber nach der Arznei, die ihn für immer, die ihn ganz gesund macht, als nach der, die ihm nur eine augen blickliche, eine geringe Erleichterung verspricht. Was sind es denn aber für Verbesserungen, die der Gesetzent wurf uns bringt? 1) Bekanntmachung des Richters, daß Jemand in Untersuchung sei, die aber noch dazu in Wegfall kommen kann, wenn eine Verhaftung vorausgegangen ist, Bekanntmachung des Richters, keines getrennten Anklägers. Wird aber mein baufälliges Haus fester, wenn ich die Wände des wankenden Ge mäuers nur übermalen lasse? — 2) Bessere Besetzung der Gerichtsbank, jedoch mit der alten Schriftlichkeit. Was Hilst es mir aber, wenn ich meines Freundes Brief nicht verstehe, ihn daher zu einer mündlichen Unterredung zu mir lade, er aber mir statt dessen doch den alten Bries wiederschickt, wenn auch viel leicht lithographirt? — 3) Das Schlußverhör, und zwar, wenn es verlangt wird, im Beisein des Vertheidigers. Kann dieser aber, wenn die Untersuchung vielleicht schon zum Leich nam geworden ist, ohne Secrion, d. h. ohne die Untersuchung wieder von vorn anzufangen, bestimmt erkennen, wie der Arzt den Körper zu Tode curirt hat? — Dies sind die wesentlichen Verbesserungen des Gesetz entwurfs. Nennen Sie mir aber andere,'welche ohne Ver änderung des Hauptprincips anzubringen sind. Die hohe Staatsregierung würde sie gewiß gebracht haben, wenn sie der gleichen gekannt hätte. Denn da sie die Nothwendigkeit einer Verbesserung anerkennt, so müßte man ja an ihrem guten Wil len zweifeln, wenn man annehmen wollte, daß sie anderweite Verbesserungen absichtlich vorenthielt. Dies zu thun, kommt mir nicht bei. Ich bin vielmehr selbst der Meinung, esläßt sich Nichts weiter thun, wenn man sich nicht entschließt, einen ganz neuen Weg anzubahnen. „Wozu auch — wie ein geist reicher Schriftsteller über diesen Gegenstand sagt — seine Zeit und Mühe an einen halbtodten Körper verschwenden, der nur noch den letzten Stoß erwartet, um in das offene Grab zu sinken?" Was soll uns die Reparatur des Dacheshelfen, wenn wir erkannt haben, daß der Grund des Gebäudes nicht tüchtig ist? Es bleibt die unnatürliche Stellung des Richters, es bleibt die Unsicherheit der Protokolle. Ich werde diese beiden Punkte, da sie schon hinlänglich erör tert sind, nicht weiter ausführen; aber zu beiden will ich eine ergän zende Bemerkung aus meiner Erfahrung machen, und zwar darum, weil unlängst auch ein Gegner sich auf die Erfahrung berufen hat. Auch ich bin sieben Jahre lang Richter gewesen und habe manch« Untersuchung geführt. Wie dies geschehen ist, darüber kann ich natürlich kein Urtheil abgeben. Aber das kann ich Angesichts der Oeffentlichkeit versichern, daß ich das Recht nicht absichtlich verletzt, daß ich nicht leichtsinnig bei Untersuchungen zu Werk« gegangen bin, und sie nach bestem Wissen und Gewissen und überhaupt mit dem Maße derjenigen geistigen Kraft geführt habe, die mir nun eben geworden ist. Auch habe ich nicht gerade vernommen, daß man die Art und die Weise, wie ich meine Aufgabe zu lösen bemüht gewesen, getadelt hätte. Manch mal ist vielleicht des Gegentheil vorgekommcn. Aber dennoch kann ich mich nicht rühmen, daß ich über die dem Richter ange wiesene Doppelnatur hinweggekommen wäre. Man macht sich beim Beginn einer Untersuchung ein Bild, was man zu verkör pern sucht. Es muß nicht unbedingt auf die Schuld des An geklagten gerichtet sein, es kann auch das Gegentheil stattfinden. Wie man aber das Bild entworfen hat, dabei bleibt es in der Regel. Natürlich, wer wird, wenn er ein Portrait aufs Pa pier bringen will, eine Landschaft zeichnen? Wollte man nicht ein bestimmtes Ziel verfolgen, würde die Untersuchung alles Planes und aller Einheit entbehren. Da nun di? Anklage in der Regel vom Richter selbst ausgeht, so wird auch der Plan — denn wer wird gern sein eignes Werk zerstören? — in der Regel auf die Ueberführung des Angeklagten gerichtet sein. Nun würde ich wirklich glauben, es liege diese Wahrnehmung an meiner eignen Ungeschicklichkeit, zumal da neulich von dieser Stelle aus behauptet wurde, daß ein verständiger Richter in Collisionen dieser Art gar nicht kommen könne. Allein ich habe von vielen Richtern erfahren, die aufmerksam auf sich gewesen sind und der Wahrheit die Ehre geben wollen, daß sie ganz gleiche Bemerkungen gemacht haben. Noch vor Kurzem sprach ich einen Inquirenten, der eher geneigt war, das alte Verfahren zu loben, als ein neues herbeizuwünschen. Als ich ihn aber aufdieseErfayrungaufmcrksammachte, gestander mir überrascht, er habe allerdings eine ganz gleiche gemacht. Vorgestern stand an der Stelle, wo ich jetzt stehe, ein Mann mit grauen Haaren, der jetzt noch Richter ist und übrigens nicht im Entferntesten als Parteimann spricht. Auch er gestand, daß er oft ein Grauen gehabt habe, wenn er an die Aufgabe gedacht, dem Ange schuldigten und dem Staate zugleich Genüge leisten zu sollen. Es kann darüber auch wirklich kein Zweifel obwalten. Ich kann wohl einmal die Unschuld, das andere Mal die Schuld verfol gen; beide gleichzeitig zu verfolgen scheint mir eine Unmöglichkeit.
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