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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-11-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Präsident v, Haase: Der hierin berührte Gegenstqnd ge hört der Gesetzgebung an. Deshalb würde dieses allerhöchste Decret nebst Beilage der ersten Deputation zu überlassen sein. — Ei »stimmig angenommen. 12) Desgleichen von demselben Tage, die Vertretung der Schulgemeinden betreffend, nebst zwei Beilagen. Präsident v. Haase: Auch dieses Gesetz gehört zur ersten Deputation. Soll es dahin abgegeben werden? -—Einstim mig ja. 13) Das hohe Gesammtministerium eröffnet dem Herrn Präsidenten, daß der geheime Referendar Ministerialrath v. Watzdorf zum königlichen Commissar bei den ständischen Ver handlungen ernannt worden ist. Präsident 0. Haase: Ist nur zu den Acten zu nehmen. — Es sind nunmehr sämmtliche Nummern vorgetragen, welche zur Negistrande gekommen sind, und wir können nunmehr.zur Tagesordnung übergehen.— Abg. Todt: Schon an mehren Landtagen, meineHerren, ist die Frage hier verhandelt worden, ob es nothwendig, ob es nützlich sei, eine Adresse auf die Thronrede zu votiren. Zeither hat die Kammer diese Frage verneinend beantwortet, einen Antrag darauf abgelehnt. Ich th ei le diese Ansicht nicht. Ich bin noch immer der Ansicht, eine Adresse auf die Thronrede sei nothwendig und nützlich, und würde dieser Ansicht sein, wenn ich noch hundert Jahre hier Sitz und Stimme hätte; ich würde sie eben so lange verfechten, dafern sie nicht früher in der Kammer sich Eingang verschaffen sollte. Doch die Uhr meiner ständischen Wirksamkeit ist im Ablaufen begriffen *), und ich wie derhole daher noch immer den Antrag: die-Kammer möge be schließen: eine Adresseauf die Thronrede entwerfen und durch eine Deputation berathen zu lassen. — Es ist ein allgemeiner konstitutioneller Gebrauch, daß Regierun gen und Stande ihre Ansichten gleich beim Beginn eines Landtags gegen einander aussprechen. Die Regierungen thun dies durch die Thronrede und die Propositionsschrjft; die Kammern durch die Adressen. Bei uns soll die Rede des Präsidenten der ersten Kammer die Adresse ersetzen. Es ist aber diese Rede kein Ersatz, wie schon zu wiederholten Malen be hauptet und selbst von den Gegnern der Adreßfrage anerkannt worden ist. Der Präsident der ersten Kammer kennt in dem Augenblicke, wo er seine Rede hält, nicht einmal das, was seine eigene Kammerüber diese denkt, Er hat noch weniger Auftrag von. der zweiten Kammer. Er kennt die Wünsche und Hoff nungen nicht, welche die einzelnen Mitglieder derselben hegen; er kennt die Wünsche und Hoffnungen der Kammern selbst nicht. Die einzig würdige und feierliche Art, die Thronrede zu beant worten, ist und bl-.'ibt die Adresse, Manche halten sie zwar für eine leere Form. Wenn sie aber auch dies wäre, so möchte ich sie *) Der Abgeordnete deutet hier wahrscheinlich darauf hin, daß er, nachdem er zwei Ständepersammlungcn für den 18. städtischen Wahl bezirk (18^7 undbereits beigewohnt, mit dem Schluffe der gegenwärtigen für ihn als dritte zu bezeichnenden Ständeversammlung aus der Kammer auszuscheiden habe. II. 1. doch nimmermehr entbehren, da cs im constitutionellenLe ben stets gefährlich ist, auch diekleinste Form aufzugeben. Man halt eine solche Form jetzt für werthlos, aber man weiß nicht, wozu man sie in Zukunft brauchen kann. Es kann sein, daß eine Adresse zehnmal nur ein Wiederhall der Thronrede ist; das eilfte -Mal ist sie es nicht mehr, und sie ersetzt dann die Unbedeu tendheit der vorhergegangenen. Der Herr Minister, welcher bei den frühem Landtagen der Adreßfrage entgegengetreten ist, hat zweimal hinter einander gesagt, es sei eine s ch ö n e E i g e n t h ü m- lichkeit*) der sächsischen Kammern, keine Adressen zu erlassen. Ich theile diese Ansicht nicht, und zwar deswegen nicht, weil ich mit den Gründen nicht einverstanden bin, weshalb in dem Auf- geben ihrer Adresse eine schöne Eigenthümlichkeit gefunden wer den soll. Man glaubt, es werde durch die Adresse die Meinung des Einzelnen im Voraus gefangen genommen werden; man fürchtet, es werde eine Opposition, eine Partei dadurch her vorgerufen. Nun, meine Herren! ich lasse es dahin gestellt sein, ob, wenn es einmal Parteien gibt, es nicht besser sei, sich offen zu einer derselben zu bekennen, als nicht zu wissen, was man will. Doch dies nur beiläufig; ich mag keine Discussion darüber Her vorrufen. Ich leugne aber, daß durch die Adresse das Parteiwesen begünstigt werde. Sind Parteien da, so werden sie nicht vertilgt werden, auch dann nicht, wenn man die Adresse nicht erläßt; sind keine Parteien vorhanden, so werden sie durch die Adresse nicht geschaffen werden. Wir alle, Regierung — und namentlich in den Repräsentanten derselben, die wir jetzt zu besitzen das Glück haben — Regierung und Stände, wollen das Gute. Daß wir uns mitunter auf verschiedenen Wegen zum Ziele erblicken, was thut dies zur Sache? Warum fürchtet man daher Oppo sition? Will man keine Opposition, so braucht man nur der Re gierung Alles asleinzu überlassen, keinen Landtag zu halten und das Geld dafür zu sparen. Ich behaupte, Opposition muß sein! Durch Rede und Gegenrede gelangt man zur Wahrheit. Aber erschrecken Sie nicht, meine Herren; verstehen Sie mich nicht falsch. Ich meine nicht d i e Opposition, die nur opponkrt, um zu op - poniren, die Alles verwirft, was von der Regierung kommt, mag es auch noch so gut sein. Eine solche Opposition mag ich nicht, und meine ich nicht. Ich habe wohl bei den frühem Landtagen je zuweilen opponirt, und thue es vielleicht auch jetzt wieder. Aber ich berufe mich auf das Zeugniß der Regierung selbst, daß ich eben so oft mit ihr, als gegen sie gestimmt, eben so oft ihre Anträge vertheidigt, als dieselben bekämpft habe. Wenn ich .also der Opposition das Wort rede, so glaube ich da mit Etwas gesagt zu haben, was nicht so gefährlich ist, als es an fänglich scheinen möchte. Eben so wenig fürchte ich, daß durch die Adresse Zerwürfnisse unter uns hcrvorgerufen werden könn ten. Wir haben es nicht mit der Person, nur mit der Sache zu thun. Unser Ziel ist Wahrheit. Begegnen wir uns auch auf verschiedenen Wegen, so kann dies zu Zerwürfnissen keinen Anlaß bieten. Gesetzt aber auch, es würde .'einmal, obwohl ich *) Bergt, die LandtagsiMtheilungen v. I. 1839, II. Kammer, Nr. 2, Seite 14, Spalte 2. — 1 *
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