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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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putation die ihr aufgetragene Arbeit nicht früher beginnen konnte, als bis die erste Kammer ihre Ansichten über den hier verhandelten Gegenstand kund gegeben hatte und also gewiß war, daß eine Verschiedenheit derselben von denen der zweiten Kammer nicht stattfindet. Dies nun ist am 12ten dieses Mo nats durch Mittheilung des betreffenden Protokollextracts ge schehen, der darauf am I3ten desselben Monats der Deputation zugegangen ist. Wenn daher immittelst und seitdem von der Kammer der Beschluß, die unter a., K. und e. bemerkten Fragen einer abgesonderten Berathung zu unterwerfen, gefaßt worden ist, die Verhältnisse sich wesentlich geändert haben und nament lich nunmehr bereits die definitive Dorberathung im Gange ist, so könnte wohl, um Störung, Verwirrung und Aufenthalt zu vermeiden, die Erstattung eines Vorberichts bei dieser Sachlage unterbleiben. Hierauf allenthalben gründet nun die Deputation folgende Vorschläge: Die Kammer wolle beschließen: 1) wegen der bereits durch gemeinschaftliche Beschlüsse beider Kammern erledigten Punkte II. I und 2 eine vorläufige ständische Schrift entwerfen zu lassen und nach erfolgter Genehmigung derselben Seiten der ersten Kammer an die hohe Staatsregierung abzulassen, 2) in selbige einen dem frühern Beschlüsse entsprechenden Vorbehalt wegen der Adreßfrage, wie oben bei II. 2 angedeutet worden ist, aufzunehmen, 3) zu erklären, daß Punkt II., 3 zwar einstweilen und bis zur definitiven Beschlußfassung über die Landtagsordnung auf sich beruhen solle, jedoch gegen jede nachtheilige Folgerung hieraus für die Rechte der diesseitigen Kam mer sich verwahrt werde, und endlich 4) die früher beschlossene besondere Berichtserstattung über die unter II. a., b. und c. erwähnten einzelnen Fragen der Geschäftsordnung unter den gegenwärtigen Ver hältnissen aufzugeben, vielmehr deren und der unter 6. und e. erwähnten Punkte Besprechung, dafern die letz teren nicht auf andere Weise zur Erledigung kommen, mit der Berathung über den ganzen Inhalt der Land tagsordnung zu verbinden. Präsident v. Haase: Meine Herren! Die berichterstat tende Deputation hat, wie Sie eben aus dem Schluffe des Be richts ersehen haben, vier Anträge an die Kammer zur Beschluß- nahme gebracht, und ich schlage Ihnen vor, zur Vereinfachung der Debatte, zunächst den ersten Punkt zum Gegenstand der Discus- sion zu machen; ich ersuche Sie, sich zunächst gefälligst auf den ersten Punkt zu beschränken. Da Niemand das Wort zu begeh ren scheint, so werde ich nunmehr im Bezug auf den ersten Punkt die Frage auf Annahme des Deputationsantrags richten. Tritt die Kammer diesem ersten Anträge der Deputation bei? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Haase: Wir gelangen nun zum zweiten Punkte, welcher im Berichte unter 2 angegeben ist, wornach näm lich: „in die ständische Schrift ein dem frühern Beschlüsse entspre chender Vorbehalt wegen der Adreßfrage, wie oben bei II. 2 an gedeutet worden, aufzunehmen ist." Sind Sie auch mit diesem zweiten Anträge einverstanden, und machen Sie ihn zu dem Ihri gen? — Wird ebenfalls einstimmig bejaht. Präsident 0. Haase: Nun kommt der dritte Vorschlag: „zu erklären, daß Punkt II. 3 zwar einstweilen und bis zur defi nitiven Beschlußfassung über die Landtagsordnung auf sich be ruhen solle, jedoch gegen jede nachtheilige Folgerung hieraus für die Rechte der diesseitigen Kammer sich verwahrt werde." Geben Sie auch diesem Ihre Beistimmung? — Allgemein Ja. Präsident v. Haase: Der vierte Antrag lautet: „die frü her beschlossene besondere Berichtserstattung über die unter II. a., b. und c. erwähnten einzelnen Fragen der Geschäftsordnung un ter den gegenwärtigen Verhältnissen aufzugeben, vielmehr deren und der unter 6. und e. erwähnten Punkte Besprechung, dafern die letzteren nicht auf andere Weise zur Erledigung kommen, mit der Berathung über den ganzen Inhalt der Landtagsordnung zu verbinden." Stimmen Sie damit überein, meine Herren? — Wird ebenfalls einstimmig bejaht. Abg. Todt: Die Deputation hat vorausgesetzt, daß der erste Beschluß Genehmigung finden werde, und hat die ständische Schrift in Bezug auf diesen ersten Punkt vorläufig entworfen. Ich erlaube mir daher, wenn die Kammer damit einverstanden ist, dieselbe jetzt sogleich noch mit vyrzutragen. (Die Kammer ist aufBefragen des Präsidenten damit einver standen und die Vorlesung der Schrift erfolgt.) Präsident!). Haase: Ist die Kammer mit der eben vor gelesenen Schrift ihrer Fassung und ihrem Inhalte nach einver standen? — Wird allgemein bejaht. Präsident v. Haase: Wir können nun auf den zweiten Gegenstand der heutigen Tagesordnung übergehen. Der Herr Referent v. Mayer hat sich wegen Unwohlseins entschuldigen lassen, und der Herr Vorstand der Deputation will die Güte haben, das Referat zu übernehmen. Vicepräsident Eisen stuck trägt aus dem anderweiten Be richt der ersten Deputation den Gesetzentwurf zu Abän derung und Erläuterung des Gesetzes vom 8. März 1838 hinsichtlich einiger Bestimmungen über die Verpflichtungen der Kirchen - und Schulgemein den zu Aufbringung des für ihre Kirchen und Schu len erforderlichen Aufwandes betreffend, vor, wiefolgt: Der in'der Aufschrift genannte Gesetzentwurf, welcher in der zweiten Kammer am 12. und 13. December I842berathett und mit mehren Veränderungen angenommen worden war, ist am 4. Januar 1843 auch in der ersten Kammer zur Berathung gelangt, und hat daselbst anderweite Modisicatlonen erfahren, worüber die unterzeichnete Deputation, nachdem sie nochmals mit dem Herrn Eommissar vernommen/ hiermit anderweitenBe richt erstattet. Die sämmtlichen Differenzpunkte zwischen beiden Kam mern befinden sich nebst den neuern Fassungsvorschlägen und An trägen der unterzeichneten Deputation in der Beilage unser D zusammengestellt und die Deputation hat zu deren Erläuterung und Motivirung Folgendes zu bemerken.
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