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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Fassung dieser §. nach den Worten: „zum Staatsgute gehörig en" das Wort Felder aufzunehmen und die auf das Wort „Leiche" folgenden Worte in die: Torfstiche und dergl., zu verändern. Die zweite Abänderung ist die, daß aus unserer Fassung die Worte „oder von einem beitragspflichti gen Privatgrundstücke" ausfallen und statt derselben zwischen den Satz I und 2 der diesseitigen Fassung ein neuer Satz als zweiter, des Inhalts, wie solcher unter 2 ersichtlich, mit folgenden Worten: „wenn solche innerhalb der unter I gedachten Zeit vom Staate überhaupt erst erworben sind und dieselben nicht schon vor dem Uebergange in dessen Eigenthum unbestritten beitragsfrei waren", eingeschaltet werden soll. Die dritte Abänderung ist, daß der zweite Satz der diesseitigen Fassung, welcher so lautet: „wenn selbige bereits vor Bekanntmachung gegenwärtigen Ge setzes durch freiwilliges Zugeständniß oder durch rechtskräftige Entscheidung festgestellt oder vom Staate selbst ausdrücklich oder stillschweigend anerkannt war oder sonst den Rechten nach nicht wieder erloschen ist." Die vierte ist nur eine formelle Abän derung, indem sie nur auf die dadurch bedingte Veränderung der Zahlen, womit die einzelnen Sätze dieser tz. zu bezeichnen, sich be zieht. Dies sind die Abänderungen, welche die erste Kammer, abweichend von unfern Beschlüssen, genehmigt hat, und ich er warte, ob Jemand in Bezug auf diese Abänderungen Etwas be merken will. — Die Deputarion hat vorgeschlagen, der ersten Kammer beizutreten. — Sind Sie damit einverstanden? — Einstimmig Ja. Im Berichte heißt es weiter: Zu §. I b. Die erste Kammer ist materiell dem Beschlüsse der zweiten Kammer bcigetreten und hat nur der deutlicheren Fassung halber die m der Zusammenstellung unter G Spalte 3 ersichtliche Aen- derung der Anfangsworte beschlossen. Nun zweifelt zwar die Deputation auch hier nicht an der Klarheit der diesseits gewähl ten Fassung, eingehend indeß auf die jenseitige Ansicht, empfiehlt die Deputation der Kammer, eine Modifikation ihrer früher be schlossenen Fassung in der Art eintreten zu lassen, wie solche in der Zusammenstellung in der vierten Spalte ausgedrückt ist. Referent Vicepräsident Eisen stuck: Der von der zweiten Kammer angenommene Zusatz hieß so: „dieselbe Befrei ung soll auch denWaldungen der Universitat'zu Leipzig und der Landesschule zu Grimma zustehen." Die erste Kammer dagegen beschloß folgenden Zusatz: „die selben Bestimmungen gelten auch von den Waldun gen der Universität zuLeipzig und der Landesschule zu Grimma." Ihre Deputation hat nunmehro beantragt, folgende Fassung zu wählen: „Die gleiche Befreiung soll unter den in voriger §. angegebenen Modifikationen auch den Waldungen der Universität zu Leipzig und der Landesschule zu Grimma zustehen." Es ist, wie Sie sehen, die ganze Abände rung nur die, daß zu größerer Deutlichkeit noch ausgenommen werde: „unter den in voriger §. angegebenen Modisicationen." In dieser Fassung schlägt Ihnen die Deputation vor, die Zu- fatzparagraphe zu genehmigen. Präsident v. Haase: Es scheint, daß Niemand zu diesem Zusatze §. I b eine Bemerkung zu machen habe. Abg. aus d em Winkel: Ich muß hierbei bemerken, daß mir gestern von der Schulgemeinde zu Großpößna eine Petition in Rücksicht der an ihre Flur grenzenden Waldungen der Uni versität Leipzig zugeschickt worden ist. Ich habe sie nicht eher einreichen können, sie aber heute mitgebracht und abgegeben. Indeß scheint es nicht möglich, über diese Petition noch beson ders zu berathen. Ich will dem Präsidio nur anzeigen, daß die Petition von mir bereits in der Canzlei abgegeben ist. Das Präsidium wird dann beschließen, was noch mit ihr zu thun ist. Ich habe mich nur meiner Pflicht entledigen wollen. Präsident v. Haase: Die so eben erwähnte Petition ist wahrscheinlich gleichen Inhaltes mit der im Bericht erwähnten. Abg. aus dem Winkel: Sie ist ganz desselben Inhalts, enthält aber noch einige Erläuterungen. Präsident v. Haase: Da der Antrag unserer Deputation darauf gerichtet ist, daß die frühere Petition der vierten Depir- tation zu überweisen sei, so wird auch diese neue Petition in Verbindung mit der frühem der vierten Deputation überwiest» werden können. — Ich komme nun zurück auf meine frühere Be merkung. Da Niemand Etwas über die Zusätze Z. 1 b bemerket, so frage ich: Will die Kammer die früher von ihr angenommene Fassung der Paragraphe 1 b wieder aufgeben, die von der er sten Kammer dafür beschlossene ablehnen und die Paragraphe 1b in der Fassung annehmen, welche ihr unsere Deputation im Berichte gegeben hat? — Einstimmig Ja. Im Berichte heißt es nun ferner: Hierbei muß aber die Deputation einer Petition derKirchen- und Schulgemeinde zu Großpößna vom 31.December 1842 Er wähnung thun, welche mit dem Inhalte der vorstehenden §.1b. in einigem Zusammenhänge steht. Die gedachte Gemeinde grenzt mit einem LheiledcrUniversitätswaldungen, das Universitärsoberholz genannt. Das darin befindliche Forsthaus ist zum großpößnaer Heimathsbezirk geschlagen und die Förster nebst ihren Familien re. haben sich seit langen Zeiten zur dasigen Kirche und Schule ge halten. Nach Publikation des Elementarvolksschulgesetzes von 1835 und insbesondere des Parochialgesetzes von 1838 hat die gedachte Gemeinde die Zuziehung der Universitätswaldung, incl. des Forsthauses, zum dasigen Parochial- und Schulbezirk und so mit die Mitleidenheit der Universität zu Leipzig zu Parochialbci- trägen in dieser Beziehung verlangt und bei der Kircheninspection motivirt; die Universität aber hat die Beitragspflicht zwar in Bezug auf das Forsthaus und dessen Bewohner anerkannt, wegen der Waldung aber abgelchnt. So ist die Sache zur Entscheidung der Administrativ- und Administrativjustizbehörden gediehen: die Kreisdirection zu Leipzig hat in zwei Erkenntnissen die Beitrags pflicht der Universität auch in Beziehung auf das Universitäts oberholz ausgesprochen, die hohe Ministerkalinstanz dagegen die Gemeinde mit ihrem Suchen in zwei gleichlautenden Erkennt nissen in den Jahren 1841 und 1842 noch zur Zeit abge- wiesen. Ein unterm 13. October 1842 bei der Kircheninspection angebrachtes Gesuch der Gemeinde um endliche Regulirung des streitigen Parochialverhältnisses hat nach erfolgter Berichtserstat tung eine Verordnung des hohen Cultmmisterii vom 3V. Novem-
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