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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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erwünschte Erscheinung, die sich durch eine vermehrte Bevölke rung nur theilweise erklärt und hinsichtlich der Detinirten viel leicht weniger auf einer wirklichen Vermehrung der Verbrechen, als auf dem Erfolg der neuen Criminalgesetzgcbung und einer er höhten Thätigkeit der Justiz- und Polizeibehörden beruht. Die im Vorstehenden erörterten außerordentlichen Bau- und Einrichtungserfordernisse, als: 4,695 Thlr. für Hubertusburg, 1,430 - .— — - Colditz, 6,000 « Bräunsdorf, , 1,030 Hennersdorf, sind im Budjet ausgenommen und unterliegen dort der ständischen Bewilligung. Se. Königliche Majestät sehen einer Erklärung der getreuen Stände hierüber entgegen und bleiben selbigen in Huld und Gnade jederzeit wohl beigcthan. Dresden, am 20. November 1842. Friedrich August. Bernhard von Lindenau. Der Bericht der zweiten Deputation hierzu lautet zuvörderst: Haben die vorigen Ständeversammlungen von 18ZH und 18Z-Z zu Errichtung der Landesanstalten zu Hubertusburg und Großhennersdorf und zu Erbauung eines neuen Anstaltgebäudcs zu Bräunsdorf als zweckmäßig und nothwendig die erforderlichen Summen bewilligt, zeigt sich die ältere Landesanstalt zu Colditz in ihrer Bestimmung für unheilbare Irre und ansteckende Kranke von selbst als unentbehrlich, so daß für diese vier Anstalten die bei dem Budjettheile des Ministern des Innern beanspruchten Sum men zu deren Fortbestehen zu verwenden, so kommt gegenwärtig in Frage: ob ihnen die im allerhöchsten Decrete motivirte Aus dehnung mittelst der veranschlagten Beiträge an 1) 4,695 Thlr. für Hubertusburg, 2) 1,430 Colditz, 3) 6,000 Bräunsdorf, 4) 1,030 Hennersdorf, 13,155 Thlr. , worauf die Anschläge, nur die Küchen- und Waschhausrepara tur in Colditz allein ausgenommen, der Deputation vorgelegen haben, zu geben, und was Bräunsdorf betrifft, bezüglich zu geben gewesen, und ob daselbst die zeither von der Anstalt benutz ten Räumlichkeiten der Gutsökonomie zurückzugeben? Mit der Beantwortung dieser Fragen steht die Erklärung wegen Bewilligung jener verlangten vier Posten im genauesten Zusammenhang, da aus der ganz oder theilweis bejahenden oder verneinenden Beantwortung die Bewilligung oder Ablehnung je der einzelnen Post oder eines Theils derselben von selbst folgt. Der Deputation ist daher angemessen erschienen, obwohl die hohe Staatsregierung im Decret nur ständische Erklärung mit der Bemerkung erwartet, daß diese im Budjet aufgenommenen Posten dort ständischer Bewilligung unterliegen, jetzt zugleich auf die Bewilligungsfrage einzugehen, so daß das hierauf bewilligt werdende in dem betreffenden Theil des Budjetberichts als bereits bewilligt auszuführen. Dadurch, wird vermieden, daß sich nicht bei dem Budjet darüber eine abermalige Diskussion entwickele, und nicht ein mit der jetzt zu gebenden Erklärung in geradem Widerspruch stehender Beschluß gefaßt werden könne. DeS sol chergestalt ermittelten Zeitgewinnes bei d.n ohnehin aufhältlichen Budjetverhandlungen nicht zu geschwe'g n. Nach dieser Erläuterung gelangen wir auf die einzelnen An stalten, für welche jene außerordentlichen Bau- und Einrich tungserfordernisse aufgestellt werden. Zu 1. Da in der Landesanstalt zu Hubertusburg die auf 260 Köpfe berechnete Zahl um 30 bei den Siechen und heilbaren Kranken und um 48 bei den Landesgefangenen und weiblichen Sträflingen erhöht werden sollen, besonders weil, nach Eröff nung des königlichen Herrn Commiffars, ein Theil der Siechen aus der für unheilbare Irre und Kranke bestimmten Landesan stalt zu Colditz daselbst aufzunehmen gewesen, und da deshalb mit einem Aufwande von 1,780Thlr. die Räumlichkeiten im Siech- und Arbeitshause, 1,515 » 24 neue Gefangnißzeven herzustel- ' len und cinzurichren, und 1,400 zu Herbeiführung eines entfernten Quellwassers, 4,695 Thlr. nöthig sind, da von einer Verminderung der Zahl der Gesänge- ncn, welche nach der bestehenden Criminalvcrfaffuno daselbst ihre Strafe zu verbüßen haben, nicht die Rede sein kann, für Sieche und heilbare Kranke und für mit ihrer Versorgung belastete Com- munen aber es höchst wohlthuend ist, daß solche Kranke ihre, im Wohnorte meist den Umständen nach unmögliche, Genesung fin den : so stellt sich auch die Erweiterung der Anstalt und dic Ver- willigung der gedachtcn Beträge als begründet heraus. Wenn jedoch nach fernerer Eröffnung des königlichen Herrn Commiffars zeither darin nicht blos solche Sieche und heilbare Kranke, deren Versorgung dm betreffenden Gemeinden obliegt, und zwar für wöchentlich — 15 Ngr. —, sondern auch andere Personen, von denen das nicht gilt, ungefähr für wöchentlich 1 Thlr. zeither ausgenommen und so bei der offenbaren Unzu länglichkeit solcher Vergütung diesen oder denen zu ihrem Unter halte verpflichteten und vermögenden Angehörigen Erleichterung und Uebertragung auf öffentliche Kosten verschafft worden, hierzu aber es an Nothwendigkeit gebricht, dies auch das Bedürfniß noch größerer Ausdehnung der Anstalt berbeiführcn möchte, ande rerseits jedoch aus von dem königlichen Herrn Commissar gel tend gemachten Gründen der Billigkeit ihre Aufnahme nicht unbe dingt abzulehnen, so schlägt die Deputation der hohen Kammer vor: sich beifällig zu erklären und zugleich die verlangten 4,695 Thlr. zu bewilligen, jedoch damit den Antrag zu verbinden, baß vor denjenigen Personen, deren -Versorgung einzel nen Gemeinden nicht obliegt, den von den Commune» zu Versorgenden der Vorzug zu geben, und. daß erstere nur gegen vollständige Entschädigung der Anstalt zuzu lassen. Referent Abg. Sachße: Es scheint mir wohl angemessen, daß sogleich über den ersten Punkt berathen werde.
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