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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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semlich dann den eigenen Kräften des Bergbaues überlassen bleiben. Im Gesammtresultat und runden Summen stellen sich ^ie Kostenanschläge der vorgeschlagenen Stölln, wie folgt, dar: der meißner Stölln allein 3,000,008, der rothschönberger Stölln allein . 1,300,000, die Nachbrinaung des meißnerStollns 1,456,600, — 2,756,600 ErsparnißThlr. 243,400, die dem einen oder dem anderen der beiden letzteren Anschläge noch zugesetzt odertheilweise auf den bei dem rothschöuberger Stölln jedenfalls größern Grubenherrichtungsaufwand im halsbrückener Felde gerechnet werden mögen, ohne daß deshalb die für den meißner Stölln allein erforderliche Summe von 3,000,000Thlr. überschritten wird. Hierbei ist die aus der späteren Nachbringung des meißner Stöllns erwachsende sehr ansehnliche Zinsenerspar- niß noch nicht mit in Anschlag gebracht. Die Kostenanschläge selbst anlangend, mit Ausnahme des, wie schon bemerkt, mehr generell berechneten für spatere Nach bringung des .meißner Stöllns, so sind solche nach der Ansicht der Bergbehörden — meist auf ungünstige Voraussetzungen ge stützt — durchgängig nicht zu niedrig gehalten, und werden mehr Veranlassung zu Ersparnissen als zu Ueberschreitungen geben. Mehre Positionen lassen sich allerdings durchaus nur von Män nern von Fach beurtheilen und berechnen, und die Deputation mußte in dieser Beziehung den Behörden, denen die Bearbei tung dieser Anschläge obgelegen hat und welche offenbar diese Aufgabe mit großer Sorgfalt und Genauigkeit erfüllt haben, gänzlich vertrauen; rückflchtlich einiger anderer Positionen aber, wo der Deputation ein mehr selbstständiges Urtheil zustand, wie z. B. bei dem wichtigen Capitel der Anschaffungs - und Unter haltungskosten der Dampfmaschinen, so bemerkt die Deputation ausdrücklich, daß die Voranschläge sehr reichlich sind, ja daß dabei jedenfalls Ersparnisse zu machen sein werden, wenn, wie zu hoffen, Seiten der Verwaltung die Maschinen aus den rich tigen Quellen bezogen werden. Die Deputation theilte in Erwägung der vorstehend aufge führten Gründe einstimmig die Ansicht des Oberbergamtes und der hohen Staatsregierung, daß unter den vorgeschlagenen Stollnplänen als nächste, für eine weite Zukunft genügende und dabei rückflchtlich der vom Lande erforderlichen Opfer vortheil- haftere Hülfe dem für den rothschönberger Stölln der Vorzug zu geben sei. In Beziehung auf die am Schluffe des Aufsatzes „ Zu dem Aufsatze R" S. 25 enthaltenen Anträge gibt die Deputation nach Vorstehendem ihr Gutachten, wie folgt, ab: Zu 1. Sie erkennt die Nothwendigkeit an, daß zu Erhal tung und Wiederbelebung des freiberger Bergbaues, der einer solchen Aufhülfe dringend bedürftig und nachweislich werth ist, eine die dermaligen Stölln weit unterteuftnde Stollnslösung erfolge, enthält sich aber eines Gutachtens und Antrages in Be ziehung auf die Zeit, zu welcher der Angriff und innerhalb welcher die Ausführung erfolgen, so wie auf welchem Wege die Mittel beschafft werden sollen, da hierzu nothwcndig eine der Dcputa- - tion zur Zeit noch abgehende Uebersicht der Finanzlage des Landes erforderlich sein würde. Es wird Seiten der hohen Ständevcr- iammlung hierüber erst Beschluß gefaßt werden können, wenn oas im allerhöchsten Decrete vom 14. Mai 1840 eventuell ange kündigte Postulat an sie gelangt sein wird. Zu 2. Die Deputation empfiehlt vorzugsweise die Aus führung des rothschönberger Stöllns nach dem mitgethcilten Plane. Zu 3. Sie ist der Ansicht, daß über die Fortstellung des Baues bis in die jenseits der Halsbrücke und derStädt näher ge legenen Reviertheile und die dazu erforderlichen Kosten die künf tigen Stande zu seiner Zeit Hu hören sein werden, und unterläßt deshalb, ein Gutachten darüber abzugeben. Die Deputation ist aus gleichem Grunde der Ansicht, daß zu 4, die Fragen über die vielleicht eintretende Notwen digkeit der spätem Nachbringung des meißner Stöllns, zu 5, über die Aufbringung der Mittel zu Einbringung des meißner Stöllns in die Halsbrücke, so wie endlich zu 6, über Beschaffung der Mittel zur ersten Vorrichtung des halsbrückner Bergbaues füglich für jetzt noch aufsich beruhen und künftiger Beschluß- nahme Vorbehalten bleiben können, da jedenfalls sich später hier über aus einer weit klareren Uebersicht der Verhältnisse urtheilen lassen wird, als jetzt. An dieses Schlußgutachten knüpft die Deputation noch fol gende Bemerkungen und resx. Anträge. Es ist den Zahlenergebnissen in den Unterlagen sowohl, als in vorstehendem Berichte, namentlich in Beziehung auf den hals brückner Bergbau, stets die Annahme zum Grunde gelegt wor den, daß der letztere auf siscalische Rechnung werde betrieben werden, wie denn auch das bezeichnete Grubenfeld augenblicklich in siscalischem Besitze ist und aufden Gruben Beihülfe und Kur prinz Friedrich August für Staatsrechnung betrieben wird. — Bei der gegentheiligen Annahme, daß dieser Bergbau später für Privatrechnung werde betrieben werden, ändertsich, nach einer Zu sicherung deshalb in den Unterlagen, derAusfall nur unbedeutend und nur insoweit, als dann Privatunternehmer zu den Stolln- laften höchstens einen Theil, von ihrer Producteneinnahme aber die verfassungsmäßigen Abgaben zu entrichten haben würden. Jeden falls würde aber der Fiscus bei demUebcrgange dieses Bergbaues in Privathände der ansehnlichen Kosten für die Vorrichtungs und Hülfsbaue, welche hauptsächlich in der wasserdichten Verwah rung des Muldenbettes an den Punkten, wo es den Gang über schreitet, in wassertragbarer Herstellung der Stollnsohle auf dem Gange, in Ausführung der nöthigenAufschlagewasserleitungen und Tage- und Maschinenbaue und der zum Beginne des Erzhiebes erforderlichen Schachte und Strecken bestehen, übcrhoben sein. — Die Beantwortung der Frage, welche Modalität seiner Zeit die rathsamere für das Staatsinteresse sein möchte, lag nicht in der Aufgabe der Deputation und konnte auch füglich für jetzt noch ausgesetzt bleiben. — Dennoch hielt die Deputation in einem Momente, wo namhafte Opfer aus Staatscaffen für künftigen Bergsegen verlangt werden, die Erwägung der Ur sachen der offenbar eingetrerenen Erkaltung von Privatunterneh mern für den Bergbau und der mehrfachen Klagen der Gewer ken für wohl an der Zeit.—Es gehen dieseKlagenhauptsächlich dahin, daß der Einfluß der Gewerken bei der Grubenwirthschaft zu gering, ihre Vertretung den Bergbehörden gegenüber sehr man gelhaft und deshalb der Einfluß der letzter» bei der Grubenverwal tung zu vorwiegend und für die Interessen der Unternehmer oft nachtheilig sei. — Die Deputation konnte nicht verkennen, daß in diesen Klagen vieles Begründete liege und der geringe Ein fluß , welcher nach der jetzigen Bergvcrfassung jedem Privatunter nehmer beim Bergbaue auf die Gebahrung mit seincm Eigen- thume zustehe, nothwendig von der Betheiligung dabei abschrecken müsse. Es schien der Deputation, daß in dieser Beziehung, wie noch in mancher 'andern, die Verfassung und Rechte beim sächsischen Bergbaue einer Revision und zeitgemäßen Umgestal tung, unter Benutzung der Vorgänge in andern Staaten, inso-
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