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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Sache eingegangen. Mag nun aber die Streitfrage für den Fiscus vortheilhast oder nachtheilig entschieden werden, daß näm lich dem Widerruft kein Werth beizulegen sei, so steht immer so viel fest, daß, wenn ein wirkliches Befugniß vorhanden ist, dasselbe auf Grund des Ablösungsgesetzes zur Ablösung gelangen muß. Die Regierung nimmt selbst großes Interesse an der Erhaltung des Weinbaues. Dies aber kann sie nicht abhalten, innerhalb der sonst gesetzlichen Vorschriften vorzuschreiten, und sie halt die Rücksichten, welche für die Staatswaldungen zu nehmen sind, allerdings für sehr wichtig, zumal in einer Zeit, wo von so vielen Privatbesitzern die Waldungen, man kann dies wohl sagen, dev.astirt werden, und wo das Holzbedürfniß immer mehr steigt. Was die Verwendung Seiten der geehrten Kammer betrifft, so kann ich nur davon abrathen; denn ich prophezeihe im Voraus, daß in wenig Wochen nicht blos 2 und 3, sondern wohl 30 bis 40 Gesuche bei der Kammer eingehen werden, und ich glaube, sie würde sich durch eine solche Ver wendung in große Verlegenheit versetzen; denn es ist nicht zu leugnen, daß die Aufhebung der Streubefugnisse in schlechten Gegenden und Jahren für dir Grundstücksbesitzer sehr drückend sein kann. Was das Ministerium in einzelnen Fallen thun kann, insoweit es mit einer guten Forsiwirthschast sich vereinigen laßt, wird es sehr gern thun, und wird da, wo Streu wirklich disponibel ist, diese gern käuflich überlassen, und dann auf die Weinbergsbesitzer besondere Rücksicht nehmen. Aber für eine solche Verwendung von Seiten der Kammer kann ich durchaus nicht stimmen; es würden dadurch eine Menge ähnlicher Gesuche hervorgerufen werden, und, ich muß wiederholen, große Verle genheiten würden die Folgen davon sein. Referent Abg. a. d. Winkel: Es hat weder aus der Peti tion, noch aus der mündlichen Angabe der Petenten der Depu tation bekannt werden können, daß sie den Rechtsweg betreten haben, und ich gestehe, daß ich verwundert darüber bin, da sie ausdrücklich mündlich gesagt haben, daß sie kein Recht bean sprucht hatten, und ich weiß auch nicht, ob das gerade diese Häusler sind; denn die Commun von Weinböhla theilt sich in Häusler und Bauern. Ob nun diese Bauern oder die Häusler den Rechtsweg betreten haben, das kann allerdings der Herr Staatsminister wissen; der Deputation ist das ganz entgangen, und ich muß mich umsomehr wundern, daß sie nicht mit der reinen Wvhrheit hervorgetreten sind. Staatsminister v. Zeschau: Die Differenz findet mit der Gemeinde Weinböhla statt, und ich muß voraussetzen, daß sich auch die Häusler mit darunter-befinden, weil sie in der Regel mit zur Gemeinde gehören. Abg. Jani: Ich muß bemerken, daß es uns nie eingefallen ist-uns dafür zu verwenden, daß die Weinböhlaer Streu erhalten müßten. Unter Berücksichtigung des Umstandes, daß bei dem Weinbau selbst kein Streumaterial gewonnen wird, schien es uns blos wünschenswerth, daß, wenn die hohe Staatsregie- rung in dem Falle wäre, Streu abgeben zu können, sie für solchen Fall auf die Weinböhlaer vorzugsweise Rücksicht nehme. Abg. Sveck: Schon am vorigen Landtage habe ich mich gegen alle Servitute hinsichtlich der Waldhut und des Streu rechens in königl. Forsten ausgesprochen. Daß die Waldstreu ein von der Natur bestimmtes und höchst nöthiges Product für die Schwarzholzwaldungen fei, ist durchaus nicht zu verkennen; denn sie ist nicht nur das einzige Düngungsmittel für die Schwarz holzwaldung, sondern gibt auch wahrend des Winters dem Wald boden eine schützende Decke vor Most und Kälte, und halt ihn warm und locker, dahingegen im Sommer bei großer Dürre sie die Wurzeln und den Erdboden vor dem Austrocknen schützt, und das Streurechen besonders für die jungen Hölzer als ein wahrer Ruin anzusehen ist. Und soviel mir bekannt, ist'das Recht des Streuholens aus königl. Waldungen, welches sich auf Servitute begründet, größtentheils aufgehoben. Es liegt nicht nur im Interesse des Staates, sondern auch im Interesse des ganzen Landes, und ist sehr zu wünschen, daß alle dergleichen Servitute im ganzen Lande aufgehoben werden möchten. Abg. v. Thielau: Ich muß mich gegen den Antrag der Deputation erklären, es mögen nun die Petenten ein Recht haben oder nicht; haben sie ein Recht, so wird das Recht nach dein Ablösungsgesetze abzulösen sein; haben sie keins, so sehe ich nicht ein, warum die Kammer einen Antrag darauf stellt, daß es ihnen möge gewährt werden. Daß die hohe Staatsregierung, wo es ohne Nachtheil für die Waldung geschehen kann, Streu abläßt, ist auch bekannt; also sede ich wirklich keinen Grund ein, warum wir in einem einzelnen Falle bei der hohen Staatsregierung einkommen sollen, sie möge den Petenten das Streubefugniß ein räumen. Es scheint mir das wirklich etwas zu weit zu geben, wenn wir wollten auf jede dergleichen Petitionen einen Antrag an die Negierung stellen. Ich glaube, daß das hohe Ministe rium sehr richtig angeführt hat, daß, wenn dieses Gesuch von der Kammer bevorwortet wird, noch eine Menge andere Gesuche der Art kommen werden, von welchen wir nicht wissen würden, was wir damit anfangen sollten. Abg. v. Watzdorf: Ich kann mich gleichfalls nur in dem Sinne aussprechen, wie es zu Anfänge der Berathung vom Abg. v. d. Planitz geschehen ist. Ich fürchte die Consequenz. Aus dem Vortrage des Herrn Finanzministers haben Sie ent nommen, daß hier ein ziemlich verwickeltes Verhältniß vvrzulie- gen scheint. Nach meiner Meinung ist die Kammer nicht g mug- sam aufgeklärt, um dasselbe beurtheilen zu können. Ich hätte also ebenfalls gewünscht, daß die Bittsteller sich nicht an die Kammer, sondern an das Finanzministerium gewendet hätten, welches nach der Sachlage weit geeigneter ist, als wir, zu beur theilen, ob ihrem Gesuche stattgegeben werden könne oder nicht. Unter diesen Umständen glaube ich, daß uns nichts Anderes übrig bleibt, als uns für inkompetent zu erklären. - Ich weiß nicht, ob das Gesuch der Bittsteller Gehör zu finden verdient. Ich ent halte mich jedes Urtheils darüber, kann über nicht für eine Be vorwortung des Gesuchs von Seiten der Kammer stimmen. Abg. Wieland: Ich acceptire (im Interesse einer Petition von mir) gern, wenn der H.rr Staatsmi.uster in seiner Rede er-
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