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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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dingS einen bändigenden Charakter haben könnten, und sogar geeignet waren, insofern das Individuum, auf das sich solche be zogen, nicht namhaft gemacht würde,' den ganzen betnffenden Stand zu verdächtigen. Ich kann versichern, daß ich ebenso,.wie der königl'che Commifsar neben mir, diese Aeußerung gänzlich überhört bade; denn wäre das nicht der Fall gewesen, so würde ich für Pflicht gehalten haben, den ehrenwerthen Abgeordneten darauf aufmerksam zu Machen, und da ich überzeugt gewesen wäre, daß es nicht in seiner Absicht läge, bei Ankündigung einer Anklage zugleich ein Verdammungsurtheil auszusprechen, würde ich ihm anheimgegeben haben, seine Ausdrücke nochmals zu er wägen, und eine beruhigende Erklärung darüber abzugeben. Da dies aber nicht geschehen, und seine Aeußerung gedruckt worden ist, so. hat sich der betreffende Stand mit Grund verletzt gefühlt, und es hat jene Aeußerung Anlaß zu einer merklichen Aufregung gegeben, ja man hat sogar, was aber gänzlich unstatthaft ist, daraus, daß weder von der Kammer, noch von dem Ministers Etwas dagegen geä rß rt worden ist, abnehmen wollen, daß diese Aeußerung gebilligt worden sei. Wie nun jetzt die Sache liegt, frage ich den ehrenwerthen Abgeordneten, ob er im Stande sei, den Fall mit den nötbigen Beweismitteln vor die geehrte Kam mer oder vor das Ministerium zu bringen, damit die Schuld oder Unschuld ermittelt, und der Verdacht von denjenigen Perso nen, welche nicht becbeiligt sind, abgewendet werde. Abg. Wieland: Ich würde auch ohne Interpellation des Herrn Staatsministers Veranlassung genommen haben, den Ge genstand zu besprechen, nachdem ich aus der heute ausg. legten Nummer der Landtagsmittheilungen der ersten Kammer Kennt- niß von der Aeußerung erhalten habe, die ein hochwürdiger Herr der ersten Kammer gelhan hat. Ich habe zunächst meine Erklä rung dahin abgeben wollen, daß der hochwürdige Herr der ersten Kammer sich für seine Person völlig beruhigt halten kann. In meiner Aeußerung, die ich in jener Sitzung that, habe ich nicht im Entferntesten an den hochwürdigen Herrn gedacht. Ich kann dem hochwürdigen Herrn diese beruhigende Erklärung geben, und thue es um so bereitwilliger, da ich ihn zu achten und zu ver ehren alle Veranlassung habe. Ich habe aber durch meine Worte im Entferntesten weder ihm, noch seinem hochachtbaren Stande, noch seiner Kirche zu nahe treten wollen. Ich glaube aber kei neswegs, daß meine Aeußerung den polizeilichen Bestimmungen der Landtagsordnung und der Verfassungsurkunde zuwider ge wesen sei; zu seiner größeren Beruhigung erkläre ich jedoch, daß ich keinerlei Beleidigung habe damit verbinden wollen. Ich weiß seinen ehrenwerthen Stand recht wohl von jener propagan distisch-jesuitischen Partei zu unterscheiden, von der man sagt, daß sie in ganz Deutschland der protestantischen Kirche Gefahren be reite und den Frieden der Confessionen zu stören trachte. Es ist mir eine peinliche Angelegenheit, wenn ich von meiner Person in diesem Saale sprechen soll; aber ich darfdem hochwürdigen Herrn versichern, daß, ein so entschiedener Anhänger meiner Kirche ich bin, mir doch jede äußere Glaubensform ehrwürdig ist, die zu Gott führt. Ob mein Freund lieber im Tempel der heiligen Stadt oder lieber aufGauM betet, gilt mir gleich, wenn er nur die Gebete dessen hält, zu dem er betet. Ich zahle in der Kirche des hochwürdigen Herrn viele werthe Freunde, und ich bin stolz auf ihr Wohlwollen. Aber ich erkläre: mein ganzer Abscheu trifft die, welche den Himmel als exclusives Privilegium für sich und ihre Partei in Anspruch nehmen, mag diese Partei sich in meiner Kirche befinden, oder in der des hochwürdigen Herrn. Was die Sache selbst anlangt, die ich besprochen habe, nämlich die confes- sionellen Befürchtungen und Besorgnisse in unserm Lande, so stehen allerdings die Thatsachen fest, aufdie ich mich bezogen habe. Die eine Lharsache aber, muß ich hinzufügen, aufdie ich beson ders Bezug nahm, enthält ein gesetz- und ordnungswidriges Benehmen eines römisch-katholischen Geistlichen in Bezug auf eine gemischte Ehe, und in Bezug darauf, daß unter sehr verletzender Form für den evangelischen Geistlichen der evange lische Lheil zum Katholicismus gezogen werden sollte. Zur Zeit bin ich nicht in der Lage, den Gegenstand hier specieller zur Sprache zu bringen. Es liegen noch Ursachen und Anstände vor, wodurch ich daran verhindert werde. Wenn diese Anstände aber beseitigt sein werden, werde ich den Gegenstand entweder bei der kompetenten Behörde Vorbringen, oder zum Schutze der Rechte und Interessen der Kirche, der ich angehöre, nach Lage der Um stände auch in dieser hohen Kammer weiter verfolgen. Staatsminister ».Wietersheim: Ich kann nur den Wunsch aussprechen, daß es dem ehrenwerthen Abgeordneten ge lingen möge, diese Anstande bald zu beseitigen, da es dem Mini steno daran gelegen sein muß, die Person, welche sich eines gesetz- und ordnungswidrigen Betragens schuldig gemacht haben soll, näher kennen zu lernen. — Abg. v. Gab lenz: Ich kenne nicht den Usus, der bei frü hem Ländtagen stattgefunden hat; ich halte mich aber für ver pflichtet, meine Ansicht auszusprechen, und einen Antrag zu stellen, welcher die Mittheilung der Registrande betrifft. Be trachtet man die Mittheilung der Registrande, und erwägt man das Verlesen der mannichfachen Petitionen, was dabei stattsindet, so ist nicht zu leugnen, daß dieses Geschäft sehr zeitraubend ist. Heute sind z. B. zwei Stunden über den Vortrag der Negi- strande vergangen, und wenn man den Nutzen betrachtet, der aus dem Vorlesen entspringt, und den Zeitaufwand damit ver gleicht, den es erfordert, so ist, da dieser Nutzen ein nur sehr ge ringer oder gar keiner ist, nicht zu verdenken, wenn man Abhülfe wünscht. Zu dem wird der Gegenstand einer jeden Petition bei der später eintretenden Berathung derselben noch einmal weitläufig auseinandergesetzt, und ich weiß nicht, ob es andern Abgeordneten ebenso geht wie mir; mir bleibt aber nur sehr wenig im Gedächtniß von dem, was in einer Petition enthalten ist, bis zu der Zeit, wo sie berathen wird, und ich würde aus dem, was vorgeleftn worden ist, nur sehr Weniges entnehmen können, wenn nicht die Berichterstattung stattfände. Ich erlaube mir daher, im Interesse der fördernden Sache den Antrag zu stellen: „Daß nur diePetitionen und Beschwerden aus der Registrande verlesen werden möchten, zu de neu sich ein Bevorworter find et, und wobei von
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