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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Präsident v. Haase: Damit mären denn die bis jetzt zur Hauptregistravhe eingegangenen Eingaben vorgetragen. Ich habe noch die Herren Abgeordneten: Graf von Ronnow, von Zezschwitz und Oberländer wegen Unwohlsein für heute bei der verehrten Kammer zu entschuldigen. Vicepräsident Eisenstuck: Es ist die ständische Schrift, die Landtagsordnung betreffend, in der ersten Kammer vorgetra gen worden, wie es früher in der zweiten Kammer geschehen war. Es hat sich eine kleine Differenz darüber herausgestellt und der Gegenstand ist in der ersten Deputation wieder berathen wor den. Es ist der Herr Referent erbötig, wenn die- geehrte Kam mer es genehmigt, den mündlichen Vortrag über die Sache jetzt zu geben. Präsident D. Haas e: Will die Kammer sich diesen Vortrag jetzt geben lasten? — Einstimmig Ja. Bicepräsident Eisenstuck: Zweitens muß ich erwähnen als Vorstand der Deputation: wie Sie ersehen haben, hat der Abg. Schäffer Urlaub auf längere Zeit; er ist Mitglied der ersten De putation, und es ist sehr wünschenswerth, daß wenigstens auf die Dauer seiner Krankheit ein stellvertretendes Mitglied für die De putation gewählt wird. Die Arbeiten der Deputation-, welche vorliegen, sind sehr umfänglich, und es ist zu wünschen, daß die Zahl ihrer Mitglieder vollständig erhalten wird. Wenn man also diese Ansicht theilt, würde ich Vorschlägen, daß in einer der nächsten Sitzungen die Wahl eines Mitglieds der ersten Deputa tion auf die Zeit der Krankheit des Abg. Schäffer erfolge. Präsident 0. Haase: Will die Kammer auf den Antrag des Borstands der ersten Deputation eingehen? — Einstim mig Ja. Präsident 0. Haase: Es würde djes Gegenstand der näch sten Tagesordnung sein. Abg. v. Gablenz: Ich ersehe eben aus den Mitlheilungen, daß das Präsidium noch einen Antrag von mir erwartet, den ich vor einigen Wagen versprochen habe. Ich glaube, es dem Prä- sidio, der Sache und mir schuldig zu sein, kurz die Gründe anzu geben, warum ich diesen Antrag nicht angebracht habe und wahr scheinlich nicht anbringen werde. Es scheint nur nämlich, als habe das Präsidium eine andere Ansicht gewonnen, daß nämlich die Mittheilung der Petitionen in der Art anders erfolgen konnte, als wie sie erfolgte bis zu der Zeit, wo ich den Antrag stellte, und ich erlaube mir die Frage an das Präsidium: ob es gesonnen ist, in der Art, wie wir seit zwei Wagen die Mittheilung der Petitionen erhalten, fortzufahren? Es ist das Verlesen des Eintrags der Re- gistrande übereinstimmend mit tz. 60 der Landtagsordnung, wie ich bezweckt. Wüxde nun mit den Mittheilungen des bloßen Eintrags aus der Registrande fortgefqhren, in der Art, wie es seit zwei Lagen geschieht, so würde ich mich eines Antrags enthalten, indem die Zeitersparniß erreicht, die ich gewollt. Präsident 0. Haase: Das.Präfldium kann darüber nicht allein entscheiden, es ist dies Sache des Directorü. Ich glaube, in der Weise, wie heute und seit einigen Lagen in dieser Sache II. 37. verfahren worden, werden alle Wünsche sich vereinigen. Es muß der Kammer in jedem, einzelnen Falle, wo es ihr zu Fassung eines Beschlusses nöthig erscheint, überlassen bleiben, ob sie die Peti tionen vorlesen lassen will oder nicht. In den Fällen^ wo der Inhalt der Petitionen summarisch angegeben werden kann und solcher qus der Schlußbitte hervorgeht, sowie, wenn die Petition nicht von besonderer Wichtigkeit erscheint, oder irgend ein Mit glied der Kammer auf das, Vorlesen derselben einen ausdrücklichen Antrag stellt, würde nach, Ansicht des Directorü künftig das Vor lesen der Petitionen unterbleiben können, und wenn anders die Mitglieder der Kammer diese Ansicht theilen, so wird dieses Ver fahren auch fortwährend bei gegenwärtigem Landtage von mir beobachtet werden. Abg. Lodt: Der Vorstand der ersten Deputation hat be reits erwähnt, daß in Bezug auf die diesseits genehmigte stän dische Schrift, die Landtagsordnung betreffend, eine kleine Dif ferenz zwischen dieser und der ersten Kammer sich ergeben hat; sie bestehtdarin, daß dieWorte: „auch bei dem letztem" (nämlich Landtage) aus der gedachten Schrift hinweggelassen werden sol len. Die Worte: „auch bei dem letztem" hat die erste Kammer in Wegfall zu bringen beschlossen, weil sie der Ansicht ist, daß die Landtagsordnung für alle Landtage, und solange eine definitive Vereinigung darüber nicht geschehen sei, Gültigkeit habe. Die zweite Kammer ist dagegen der Ansicht, daß die Landtagsordnung nur von Landtag zu Landtag gelte und allemal eine besondere Er klärung darüber abzugeben sei, wie es auch von der zweiten Kam mer bisher gehalten worden ist. Nun scheint zwar die Sache an sich nicht von großem Belang zu sein; sie ist es aber doch, wenn mansienäherbetrachtet, indemwir, wenn wir die Worte: „auch bei dem letztem" wegließen, unsere Ansicht, die wir bisher fest gehalten haben, aufgeben würden. Die Deputation ist daher der Meinung, die zweite Kammer möge dem Beschluss? der ersten Kammer nicht beistimmen, vielmehr die Schrift in der Fassung, wie sie bereits früher genehmigt worden ist, lassen, und zwarum so mehr, alsdieWorte, welche wcggelassen werden sollen, sogar in dem allerhöchsten Decrete selbst enthalten sind. Es heißt näm lich dort ausdrücklich: „gutes den bereits genehmigten, oder nach Befinden noch festzusetzenden Modificationen auch bei dem jetzi gen Landtage zux Richtschnur wiederum werde zu dienen habefl.ss Wenn wir also die Schrift in der Maße, wie sie von Ihnen be reits genehmigt worden ist, ablassen, so stimmen wir ganz den Wortendes Decrets bei, und, was eine Hauptsache ist, wir bleiben auch der Ansicht tfeg, hie wir bis jetzt ftstgehasten haben, daß die Landtagsordnung nur von Landtag zu Landtag Gültigkeit habe und daß sie immer von Neuem wieder zu genehmigen sei; wenn die definitive Vereinbarung überdieLandtagsordnung, wie zu hoffen steht, während des gegenwärtigen Landtags zu Stande kommt, wird allerdings hie Differenz weiter nicht von .Einfluß sein. Da man aber doch nicht alle Fälle im Voraus berechnen kann, so wird es räthlich sein, daß die geehrte Kammer der An sicht der Deputation beistimmt und der schon genehmigten Schrift auch ihre Genehmigung fernerweit ertheilt. Wenn die erste Kam mer nicht beisreten sollte, so würde sie vielleicht, was sie in Be- 1*
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