Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
deutlich genug lesen, so ersuche ich diejenigen Abgeordneten, welche mich nicht verstehen, oder über die eine oder andere Lhat- sache oder ein Zahlenverhältniß sich zu orientiren wünschen, mich sofort zu erinnern, damit ich dieselben wiederholen kann. Die zuerst eingegangene Petition ist von verschiedenen Handwerks innungen Dresdens. Sie lautet folgendermaßen: Wiewohl fünf Jahre noch nicht verflossen sind, seitdem das Gesetz, „einige Modiflcationen in den bürgerlichen Verhält nissen der Juden betreffend," zur Wirksamkeit gelangte und sei nen Einfluß zu äußern begann, so erscheint dessenungeachtet der Vorstand der hiesigen israelitischen Gemeinde schon wieder vor den Schranken der hohen zweiten Kammer mit der Bitte: Hochdieselbe wolle im Verein mit der hohen ersten Kammer bei der hohen Staatsregierung die baldigeBorlegung ei nes Gesetzentwurfs beantragen, wodurch die hierländischen Juden von den h. 65 der Städteordnung gedachten Rechten nicht ferner ausgeschlossen werden, durch welchen der zünf tige Klein - und Ausschnitthandel ihnen gestattet, die Bestim mung, daß die Zahl der jüdischen Meister das Verhältnis der jüdischen zur christlichen Bevölkerung nicht übersteige, sowie daß jüdische Meister nur Judenknaben als Lehrlinge anneh men, ingleichen nur mit selbstgefertigten Maaren Handel trei ben dürfen, zur Aufhebung gebracht, fernerweit der Besitz von Grundeigenthum in Dresden und Leipzig für die einheimi schen Juden einer Beschränkung weiter nicht unterworfen, endlich aber das Recht der Immission in verhaftete Grund stücke ihnen wenigstens in der Art bewilligt werde, daß sie zu deren Veräußerung nur erst binnen zwei Jahren verpflichtet sein sollen. Daß in unserm philanthropischen Zeitalter das Absehen auch darauf gerichtet wurde, die bürgerlichen Verhältnisse der Juden im Wege der Gesetzgebung zu verbessern, sie aus der zeitherkgen Erniedrigung aufzurichten und für die Beförderung der höchsten Zwecke des Staats empfänglich zu machen, muß jedem Freunde fortschreitender Civilisation als ein dankenswerthes Bemühen erscheinen. Die ehrerbietig Unterzeichneten sind dieser Bestre bung nicht abhold, glauben aber nach den gemachten Erfahrun gen, daß die gesetzgebende Gewalt bei jener Reform nur allma lig und mit großer Vorsicht zu Werke gehen dürfe, wenn nicht die christliche Bevölkerung, insbesondere die gewerbtreibende Einwohnerschaft der Städte Dresden und Leipzig, unter dem Alles' überflügelnden Speculationsgeiste ihrer israelitischen Mit meister und Mitbürger wenigstens für eine lange Reihe von Jah ren auf das Empfindlichste betroffen und in ihrem Nahrungser werbe zurückgesetzt werden soll. Was der Vorstand der hiesigen jüdischen Gemeinde in seiner Petition vom 27. December 1842 beansprucht, kommt einer vollständigen Emanci'pation beinahe gleich. Sollte aber der kurze Zeitraum von vier Jahren und einigen Monaten für hinreichend erachtet werden können, um auf dem Gebiete der Erfahrung, die hier doch ganz allein den Maßstab richtiger Beurtheilung darbieten kann, bestätigt zu finden, daß der durch das Gesetz vom 16. August 1838 angebahnte Weg schon so fest und so weit ausgetreten sei — um mit neuen und bei weitem umfänglichem Concessionen die alsdann beinahe voll endete Gleichstellung der israelitischen Einwohner mit der christ lichen Bevölkerung zu versuchen? Die große angeborne Beweg lichkeit der jüdischen Naturhat sich nach unfern seitherigen Wahr nehmungen den Grad ausdauernder Lhätigkeit noch nicht zu ei gen gemacht, welche nothwendig ist, um ein zünftiges Gewerbe für längere Dauer mit Erfolg betreiben zu können. In Dres den bestehen überhaupt acht und fünfzig Innungen. Sieben und zwanzig jüdische Meister können in denselben Aufnahme finden. Seit dem Erscheinen des Gesetzes vom 16. August 1838 haben aber nur erst drei israelitische Kaufleute zu Betreibung von Grossogeschaften, zwei Juden als Wundärzte und Inhaber von Barbierstuben, ein Israelit als Uhrmacher, zwei als Schneider meister das hiesige Bürgerrecht gewonnen. Sechszehn israeli tische Jünglinge wurden bei verschiedenen Innungen zu Gesellen gesprochen, und nur sieben dergleichen Knaben in die Lehre ge- than. Von jenen sieben jüdischen Bürgern und Meistern hat angeblich einer sein Metier bereits wieder aufgegeben und ist zu dem Schacherhandel zurückgekehrt, zwei Gesellen verließen das erlernte Handwerk und nähren sich jetzt ebenfalls vom Trödel, einige bewiesen sich als vollkommen untauglich oder wurden m Untersuchungen verwickelt, und nur wenige haben neben Ge schicklichkeit auch Fleiß und Ausdauer bewährt. Für die kurze Zeit von vier Jahren, dünkt uns, reichen diese auf jedesmaliges Erfordern zu bescheinigenden Thatsachen hin, um den Beweis zu liefern, daß von erlangter größerer Reife für die Emancipa- tionsacte wohl kaum die Rede sein kann. Dabei möchte auch in Berücksichtigung'kommen, daß während der verflossenen Jahre die einer zünftigen Gewerbsthatigkeit sich widmenden Israeliten von ihren Glaubensgenossen gewiß alle nur erdenkbare Auf munterung erhalten haben, um dem erwählten Berufe nach au ßen hin Eonsistenz und Anerkennung zu verschaffen; denn es mußte der gesammten jüdischen Gemeinde daran liegen, zu Un terstützung der von ihrem Vorstande beabsichtigten Petition wah rend der vom Erscheinen jenes Gesetzes an verflossenen Zeit so viel als möglich vorwurfsfrei zu erscheinen. Die von uns schon oben erwähnte Beweglichkeit der jüdi schen Natur gibt sich am besten durch die vorzeitige Geltendma chung des Wunsches nach abermaliger Erweiterung der kaum erst begonnenen Emancipationsmaßregeln kund. Wollen wir auch zur Ehre der achtungswerthen Unterzeichner der Petition vom 27. December 1842 die Ueberzeugung nicht unterdrücken, daß ihnen — aber auch nur ihnen und vielleicht einer kleinen Zahl der männlichen israelitischen Einwohnerschaft Dresdens die Gewinnung der in 8- 65 der allgemeinen Städteordnung er wähnten bürgerlichen Ehrenrechte moralisches Bedürfniß sei, so können wir andererseits die Behauptung nicht unterdrücken, daß dem bei weitem größten Theile unserer Israeliten an Verwilli- gung des Rechtes zu Betreibung des zünftigen Klein- und Aus schnitthandels und zum Verkaufe anderer als der selbstgefertigten Maaren, wie er z. B. den christlichen Meistern in der Innung der Nadler, Klempner, Messerschmiede und Glaser gestattet ist, ungleich mehr liegt, als an den gewinnlosen Ehrenrechten der christlichen Bürgerschaft. Wir täuschen uns sicher nicht, wenn wir die Bemerkung aussprechen, daß die Aufnahme in diejenigen Innungen von den Israeliten mit besonderer Vorliebe gesucht werden wird, in welchen die erlangte Meisterschaft ihnen den vielbeliebten Handel gestattet. Dann aber liegt auch die Be fürchtung nahe, daß sie durch den ihnen ganz eigenthümlichen Schachergeist und durch Benutzung mancher Quellen, die nicht immer zu den ungetrübtesten gehören, eine Ueberlegenheit über ihre christlichen Mitmeister gewinnen werden, welche sich um so bedenklicher darstellt, je weniger sie auf erlangter Tüchtigkeit, als vielmehr auf Kaupelei und Speculationswuth begründet ist. Uebergriffe mancher Art knüpfen sich leicht an Gestattung jenes nach einigen Specialinnungsartikeln in gewisse Schranken ver wiesenen Handels; fällt es indeß oftmals schwer, die Grenzlinie dessen, was hierunter erlaubt oder verboten ist, mit Zuverlässig keit zu bestimmen, so darf im Voraus befürchtet werden, daß die israelitischen Meister zu Beeinträchtigungen, Reklamationen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder