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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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aber das Gesetz über die Juden betrifft, so darf di« zweite Kam mer nicht vergessen, daß gerade sie in Verbindung mit der ersten Kammer Ursache gewesen ist, daß so manche illiberale Bestim mungen in das Gesetz gekommen sind, die nicht von der Staats regierung beabsichtigt waren. In dieser Beziehung halte ich es für eine Pflicht der Kammer, recht bald das wiederzu entfernen, was ungerecht und unbillig ist. Wäre angenommenworden, was von der Staatsregierung vorgeschlagen ward, so würde wahr scheinlich nicht jetzt wieder die Rede von der Sache sein. Wenn der Abgeordnete der Ansicht zu sein scheint, daß alle Juden erst tugendhaft sein sollen, bevor sie emancipirt werden können, so kann ich damit nicht einverstanden sein. Es könnte dieselbe An- foderung auch an uns gestellt werden, wenn wir von einer Last befreit zu sein wünschen. Wenn erst, um ein Beispiel anzu führen, dann die Preßfreiheit eingeführt werden soll, wenn gar nicht mehr durch die Presse gesündigt wird, so möchten wir freilich noch sehr lange auf die Preßfreiheit zu warten haben. Abg. Hensel: Als Deputationsmitglied wollte ich mir erlauben, nur noch Einiges in allgemeiner Beziehung zur Wir derlegung zu sprechen. Der Tadel/ daß die Deputation den Juden zu wenig gewahren wolle, und Nichts für deren volle Emancipation entwickelt habe, triff: sie nur scheinbar; denn sie war theils durch die Petition, theils durch das ausschließlich für Dresden und Leipzig geltende Gesetz, theils durch die nothwen- dige Beachtung der Erfahrung und der Verhältnisse der christ lichen Einwohner in bestimmte Grenzen gewiesen, und ich glaube, daß schon durch diese Bemerkung jener Tadel hinläng liche Widerlegung findet. Was aber dagegen den Borwurf be trifft, daß die Deputation zu viel empfohlen habe, so scheint verkannt zu werden, daß durchaus nicht mehr von der Auf nahme oder Begünstigung von Fremdlingen, welche zurückge wiesen werden können, sondern von einem Theilr unserer eige nen Staatsbürger die Rede ist, welche noch ganz besonder» Be schränkungen unterliegen, obwohl sie mit den christlichen Be wohnern gleiche Verpflichtungen tragen. Das, was für diese jüdischen Mitbürger gefordert wird, gründet sich, wie schon ge sagt worben, auf die Grundsätze der Humanität und Billigkeit, und nur auf diese, nicht einmal auf die Gleichheit vor dem Recht, wie es sein sollte. Das, was für sie beansprucht wird, ist nur ein dieser Gleichheit sich annäherndes Verhältniß. Die Deputation hat Nichts bevorwortet, was wesentlichen Nach- theil für den christlichen Handels- und Gewerbstand zu bringen scheint. Denn dieser verdient allerdings allen Schutz, alle mög liche Rücksicht, soweit es sich mit der Humanität vertragt. Es steht aber namentlich der dresdner Handels- und Gewerbstand auf einer solchen Stufe der Intelligenz, daß es eine leere Furcht zu sein scheint, wenn gesagt wird, die Juden würden ihn völl'g überflügeln. Wo irgend eine Bcsorgniß Raum gewinnen konnte, hat die Deputation das arithmetische Verhältniß der israelitischen Bewohner zur christlichen Bevölkerung festgehalten, namentlich also in Bezug auf die Handels - und Gewerbeverhältnisse. Es kann ja an den einzelnen Gewerbszweigen nur eine sehr geringe Zahl jüdischer Genossen Antheil nehmen, und, wie sich von selbst versteht, nur unter ebendenselben, wenigstens nicht unter besseren Vorbedingungen, als solchen, unter welchen jeder andere neue Meister ausgenommen werden muß. Was das Verlangen betrifft, daß die Petition an die nächste Ständeversammlung verwiesen werden möge, damit der hohen Staatsregierung der nöthige Zeitraum zur Erfahrung und zur Prüfung nicht ver kümmert werde, daß die Entfesselung der Juden noch nicht an der Zeit sei, so muß ich demselben Folgendes entgegensetzen: Die hohe Staatsregierung hat schon bei dem Gesetzentwürfe vom Jahr 1837 die Juden zu dem Allen, was gegenwärtig die De putation empfiehlt, für vollkommen fähig erachtet, nur den ersten Punkt ausgenommen, und sie hat in der That in der Zwischen zeit keine nachtheiligen Erfahrungen gemacht, sonst würde sie den Anträgen der Deputation mit jener alleinigen Ausnahme nicht beigetreten sein. Jener Entwurf von 1837 war gleichsam eine Leiter, mittelst welcher die Juden allmälig aus ihrer bisheri gen Erniedrigung zu der Allen, außer ihnen, leicht zugänglichen Ebene der bürgerlichen Freiheit aufsteigen sollten. ' Diese Leiter hatte an sich schon eine Menge niedriger, enger Sprossen; allein es wurde noch außerdem eine große Zahl dergleichen dazwischen eingeschlagen, welche das Aufklimmen außerordentlich erschweren, und von diesem letztem soll gegenwärtig nur ein Theil wieder entfernt werden, weil die Zeit ernst daran mahnt. Es ist vor nehmlich im Auge zu behalten, daß weniger für die altere, durch äußern Druck verzogene, und daher vielleicht nicht ganz zu bessernde Judenschaft gesorgt werden soll, als vielmehr für die jüngere Generation, 'welche durch das Recht der Geburt im freien Vaterlande schon das Recht der Theilnahme an der bürgerlichen Freiheit erworben hat. Aus der äußern Freiheit entwickelt sich die innere; jene ist die Borausbedingung der persönlichen Ver edelung, und in dieser Beziehung wirkt jetzt in der That höchst rühmlich sowohl Tempel, als Schule und so mancher sehr acht bare Israelit. Die Bemerkung anlangend, daß die leipziger Juden noch mit einer Petition nachkommen möchten, so erlaube ich mir, den Antrag vorläufig anzukündigen, daß die hohe Staatsregierung ausdrücklich ersucht werden möge, die Vortheile, welche den Israeliten zu Dresden in Folge gegenwärtiger Vor lage etwa gewahrt werden, auch auf die leipziger Israeliten aus zudehnen. Abg. Poppe: Auch ich, hochgeehrteste Herren, bin ein Freund der Emancipation der Juden, und dennoch werde ich ge gen das Deputationsgutachten flimmern So widersprechend diese Sentenz scheinen mag, so ist sie doch nach meinem Dafür halten richtig, wenn ich mich alsconstitutionellen Staats bürger betrachte. Nach dieser Ueberzeugung finde ich sowohl in den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen, als in den Modifika tionen, welche von der geehrten Deputation empfohlen worden sind, Etwas, was sich mit meiner, constitutionellen Gesinnung nicht verträgt. Es ist dies die Beschränkung d es Aufent halts der Juden i n Leipzig und Dresden. Jfl die Auf- nahme der Juden für diese Städte eine Wohlthat, so beging
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