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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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wenn eine Hand doch noch schmal genug sich zeigt, um durch das Gitter durchzugreifen. So ist unsere Gesetzgebung, und wahr ist es, leider sind von den Kammern selbst die Beschränkungen ausgegangen; ja man hat sich Überboten, immer mehre Beschrän kungen herberzuziehen, bis das Gesetz so geworden ist, wie es leider sich darstellt. Man gebe ihnen die Rechte, die ihnen ge bühren, und sie werden sich solcher würdig zeigen. Es liegt weder in der Religion, noch in den jüdischen Sitten, daß sie nicht ehrenhafte Mitglieder der menschlichen Gesellschaft sein könnten. Ich will darauf Verzicht leisten, irgend eine Vergleichung anzu stellen, in wie vielen Fällen Christen und Juden einander gegen übergestellt werden könnten ; aber das läßt sich nicht verkennen, daß Sie aus dem, was den Juden bis jetzt gegeben worden ist, keine Erfahrungen haben sammeln können; wir haben uns selbst die Gelegenheit benommen, Erfahrungen zu sammeln. Ich behalte mir übrigens vor, das, was ich über die einzelnen Punkte zu erwähnen habe, noch bei der speciellen Berathung vor zubringen. Abg. Jani: Wenn das Glück des Staates darin besteht, rechtliche, moralische Bürger zu haben, so nöthigt uns dies zum Worschritt. Wir haben einmal die geringe Anzahl von Juden im Lande, wir werden sie nicht los, folglich müssen wir ihnen auch dieselben Mittel zum rechtlichen Erwerbe gewähren, wie den Christen, da sie Staatsbürger sind und zu allen Lasten gleich beitragen. Ich theile die Befürchtung nicht, daß sie in den Ge werben übermächtig werden; denn es mehren sich die Christen nach demselben Maßstabe, wie die Juden, und wir dürfen nur von der Vermehrung von außen her uns freihalten. Aus die sen Gründen muß ich jedenfalls der Deputation beistimmen und kann mich nicht dafür aussprechen, den Juden den rechtlichen Erwerb noch mehr zu verkümmern, als die strengste Nothwen- digkeit erfordert. Präsident v. Haafe: Ich darf, wie es scheint, annehmen, daß nun Niemand mehr an der allgemeinen Debatte Antheil zu nehmen gedenke, und es wird daher dem Herrn Referenten von mir das Wort zum Schlüsse gegeben. Referent Abg. v. Gab lenz: Ich werde nur wenige Worte mir erlauben, indem ich mich verpflichtet halte, gegen einige Vor würfe die Deputation zu rechtfertigen. Die Deputation ist von zwei Seiten angegriffen worden. Dem einen Kheile geht sie zu weit, dem andern gibt sie nicht genug. Was die betrifft, welche eine vollkommene Emancipation wünschen, so kann ich diesen sagen, daß die Deputation, wie sie auch ausgesprochen hat, für vollkommene Emancipation gestimmt ist ; sie glaubte aber, die Motive beachten zu müssen, die bei dem damaligen Ge setze vorlagen, und die noch gegenwärtig versiegen. Sie glaubt eine Erweiterung jenerRechte nmbevorwortenzukönnen, insoweit sie ohne mögliche Befürchtung für die christliche Bevölkerung stattfinden konnte. Uebri- gens haben diejenigen, welche für die allgemeine Emancipation gesprochen, erklärt, daß sie für das D-putationsgutachten stimmen würden, und ich enthalte mich daher, ein Weiteres darauf zu entgegnen. Andererseits ist man dem Deputationsgutachten insofern entgegengetreten, als man.dasselbe des Widerspruchs bezüchtigte und ihm mehrfachen Vorwurf deshalb macht, weil sie auf die allgemeinen Gründe für die Emancipation nicht tiefer eingegangen sei. Ich glaube allerdings, daß es der Deputation möglich gewesen sein würde, wenn auch nicht selbst eine Masse von neuen Gründen für die Emancipation aufzusinden, doch aus den vielfachen Schriften, welche darüber eristiren, einen vo luminösen Zusammentrag zu machen und in den Bericht auf» zunehmen. Sie glaubt aber, da die Emancipationsfrage nicht vorlag, dieser Arbeit überhoben zu sein und nicht nöthig zu ha ben, Sie von Dingen in Kenntniß zu setzen, die nicht in Frage kommen und welche Sie theils schon gelesen haben, mit denen sich ein Jeder besonders beschäftigen kann, wenn er sonst will. Was den andern Vorwurf betrifft, daß die Deputation im An fänge des Berichts ausspreche, sie könne die Punkte der Petition nicht bevorworten, weil diese die Abänderung eines Gesetzes be antrage, was erst seit so kurzer Zeit berathen worden sei, so hat diese Aeußerung darin ihren Grund, daß die Deputation nicht alle Punkte und in dem gewünschten Umfange bevorworten kann, indem diese theilweise eine zu wesentliche Abänderung dieses, ja sogar anderer Gesetze verlangte. Sie hat aber gewisse Punkte inderArtbevorwortet, wie es ihr dem Zweck entsprechend er schien, und die bisher besonders die jüdische Gemeinde so behin derten, daß das, was man mit dem Gesetze gewollt hatte, nun und nimmermehr erreicht werden konnte. Uebrigens muß ich doch bemerken, daß es verschiedene Arten von Gesetzen gibt; es gibt Fundamental- und Svcialgefttze, und wenn die Deputa tion im Allgemeinen der Ansicht ist, baß man der Gesetzge bung Stabilität geben möchte, so konnte sie doch nicht verken nen, daß man bei socialen Gesetzen auch mit der Gesell schaft fortgehen und mit Rücksicht auf dieselbe ändern müsse. Wenn das Gesetz von einem Abgeordneten für ein günstiges an gesehen wurde, so sind von der Deputation diese Vergünstigun gen nicht herausgefunden worden. Man raumtzwarim Anfänge einer jeden Paragraphe den Juden Etwas ein, aber am Schluffe der Paragraphe ist die Grenze so eng gezogen, daß ihnen fürdaS praktische Leben Nichts gewährt ist, und der Zweck des Gesetzes kann nicht erreicht werden; denn in dem Betreff der Profession sind solche Grenzlinien gezogen, daß die Juden sich der Profes sion gar nicht zuwenden können. Wenn man sich übrigens ge wundert hat, daß die Deputation den Antrag nicht zurück- und auf den nächsten Landtag verwiesen habe, damit er dann erstzut Berathung komme, so muß ich offen gestehen, daß allerdings! die Deputation sich das Bedenken nicht verhehlt hat, daß matt an einem Gesetze nicht zu sehr rütteln müsse; aber bei einem Ge setze, welches Fortbildung schon in seinem Grundprincip aus spricht, mußte sie fragen, wenn diese Fortbildnng angehen solle, ob nach 5 oder 8 Jahren, und da schien es ihr ziemlich gleich, ob man die Aenderung nach 5 oder8Jahren vornehme; es schien ihr sogar bei solchen Bestimmungen, welche gegen den Zweck des
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