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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Emancipation bereue, so verhalten sich diese Erfahrungen gerade so wie die^ welche man über die nachtheiligen Folgen der Ge werbefreiheit aufstellt. Alle die letztem Erfahrungen beziehen sich auf weiter Nichts, als auf die Klagen, welche diejenigen vorbrin- gen, welche bei der Gewerbefreihcit Meister geworden sind, und nun allein im Besitz des Erwerbs bleiben möchten. Daß hier und da eine den christlichen Gewerbtreibenden nachtheilige Con- currenzder Juden eingetreten sein kann, factisch eingelreten sei, leugne ich nicht; aber wenn man dies vermeiden will, so muß man ihnen einen Erwerb auf andere Art sichern; und wenn die ser Antrag der Deputation abgelehnt wird, so bin ich begierig, zu vernehmen, ob diejenigen, die gegen die Theilnahme am Kleinhandel sprachen, dafür sprechen werden, die Hindernisse der Aufnahme bei den verschiedenen Innungen zu beseitigen. Wenn man die Juden von dem Handel abziehen will, so muß man ihnen bei den Handwerken freie Bahn öffnen; will man das aber nicht, so behaupte ich, man ist inconsequent. Abg. Poppe: Weil ich, meine verehrten Herren, nicht zu fürchten habe, daß, wie sich der Abg. v. Watzdorf ausdrückte, mitunter diejenigen, welche in Bezug auf diese Sache sich erklär ten, von Brodneid getrieben würden, so will ich mich von einem andern Gesichtspunkte aus dahin erklären, daß ich mit dem De« putationsantrage, den hierländischen Juden den zünftigen Klein- und Ausschnitthandel in Dresden und Leipzig zu verstatten, nicht einverstanden bin, und zwar aus zwei Gründen. Der eine Grund entspringt bei mir aus der festen Ueberzeugung, daß alle Christen, welche in Dresden und Leipzig diese Geschäfte treiben, meist wegen der Rentabilität derselben nicht zu beneiden sind; denn sie laboriren unter dem Drucke, welchen die Copcurrenz jetzt erzeugt, und unter so manchem Andern, was sonst der schlechte Zustand des Handels im Allgemeinen herbeigeführt hat. Diese Concurrenz durch eine neue zu vermehren, kann ich in der That nur als höchst gefährlich erkennen, und nach meiner Stellung glaube ich auch nicht unberufen zu sein, dies hiermit zu erklären. Der zweite Grund ist der, daß ich die volle Ueberzeugung habe, daß den Juden mit dieser Concession gar nicht gedient ist, wenn sie nur sonst die Emancipation in der Art wünschen, wie Sie sie ihnen gönnen wollen. In allen Staaten, wo eine ziemlich un beschränkte Gewerbfreiheit existirt, haben sie gerade jenen Handel mit seltenen Ausnahmen in der Art ausgeübt, daß die Ausübung selbst das Emancipationswerk in der That nicht fördern kann. Sie haben meistentheils den Verdienst ihrer christlichen Mitbür ger untergraben und sich, man möge sagen was man wolle, in Bezug auf Erlernung von Handwerken und Künsten, die allein dazu geeignet sind, sich selbst und den Christen zu nützen, entschla- gen, soviel sie immer konnten. Diese nach meinem Dafürhalten richtige Ansicht ist früher in diesem Saale festgehalten worden und sie gilt überall, selbst wo die Juden sich schon großer Begün stigungen erfreuen, und in Deutschland, wo das Großherzogthum Weimar in dieser Beziehung obenan steht, ist ihnen doch der zünftige Klein- und Ausschnitthandel nicht gestattet.— Ich werde daher, im Interesse der Juden, wie der Christen, gegen den Antrag derDeputation stimmen; ich würde dies thun, selbst wenn ich kein Bürger Leipzigs wäre, da es sich wenigstens mit meinen Gesinnungen nicht verirägt, einem Kheil der sächsischen Staats bürger Lasten aufzubürden, die viele darin nicht finden, weil sie sie nicht nwgen. — Allerdings eine besondere, wenn auch nicht er freuliche Wahrnehmung im konstitutionellen Leben. — Der Herr Referent hat vor der Abstimmung des ersten Antrags ge wissermaßen auf die Ehre derer provocirt, die nicht seine Mei nung theilen. Nun, meine Herren! ich gehöre zu jenen und fühle mich nicht unglücklich; denn diese Begriffe von Ehre haben bei 28 meiner College« dieselbe Deutung erhalten, wie bei mir, und ich hätte gewünscht, daß man in dieser Beziehung dergleichen Provokationen nicht hörte, da sie sehr überflüssig sind. — Referent Abg. v. Gablenz: Ich habe in anderer Verbin dung gesagt, je höher man die Ehre setzt, desto mehr wird man die Abgabe der Stimme abwägen. Ich weiß nicht, inwie fern man hierin eine Deduktion erblicken will. Abg. Poppe: Ich muß mir erlauben zu bemerken^ daß die Deduktion sich um die Begriffe von Ehre eines Jeden handelt, der hier abstimmt. Referent Abg. v. Gablenz: Eine Weisung habe ich nicht gegeben, ich habe nur meine allgemeine Ansicht ausgesprochen. Das glaube ich zu können. Uebrigens muß ich doch noch einige Worte zur Erläuterung bemerken. Der geehrte Abgeordnete meint, er finde, wenn man den Juden diesen Ausschnitthandel gestatte, einen Lheil unserer Gesellschaft zu Gunsten der Juden mit Etwas belastet. Ich glaube das nicht; man ist im Allge meinen im Jrrthum, wenn man meint, der Klein-und Aus schnitthandel, sowie überhaupt der Handel sei gleich und den Juden verboten, nein, es ist den Juden aller Handel gestattet, nur der Klein- und Ausschnitthandel nicht. Das Gesetz gestat tet den Juden, den Grossohandel zu treiben nach Concession der Regierung, es v.rbietet ihnen nur den Klein- und Ausschnitt handel, der unzünftige aber, der darin besteht, mit Steingut, inländischem Tabak, Antiquitäten, Porzellan u. s. w. zu han deln, ist ihnen gestaltet. Wenn man also anführt, die Motive des Gesetzes haben darin bestanden, die Juden von dem Handel abzuleiten, so muß ich gestehen, daß dann der ungeeignetste Weg eingeschlagen worden ist. Der unzünftige, der unordent liche Handel, der an den Schacher, den Trödelhandel grenzt, ist ihnen erlaubt, und die Betreibung der Grossogeschafte ist an Concession der Negierung geknüpft. Aller Handel ist ihnen also erlaubt, wozu keine Zeit zur Erlernung gehört, wozu es nicht nothwendig ist, sich von Jugend auf damit zu beschäftigen und ihn ordentlich zu lernen, sondern den man zu jeder Zeit ergreifen kann. Da, wo man viele Jahre in einem tüchtigen Handelshaus lernen soll, sechs Lehrjahre glaube ich, und sodann noch sechs Jahre als Commis, um nachher als selbstständiger Handelsherr aufzutreten,' dieser Handel, der zu ordentlichen Kaufleuten bilden soll, ist der einzige, der ihnen nicht gestattet ist. Es scheint mir fast, wenn man dieses zusammenhält, als ob das Gesetz nur schei. bar die Motive gehabt habe, die Juden vom Handel abzulenken, und als ob es mehr dahin gerichtet ge-
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