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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Präsent v. Haaser Es ist das Deputationsqutachten in Punkt 5 mit 38 Stimmen gegen 21 abgelehnt worden. — Wir kommen nun auf den dritten Punkt zurück, w.lcher von dem Herrn Referenten schon vorgetragen worden ist. . König!. Commissar v. Günther: Die geehrte Deputation bemerkt, daß von Seiten der Staatsregierung kein Bedenken ge gen ihren Antrag sei erhoben worden- Ich habe mich allerdings dahin ausgesprochen, daß die Bestimmungen der 7. §. des Ge setzes zu denen gehörten, bei welchen die Negierung solchen An trägen, die eine dem Entwürfe v. 1.1837 sich annähernde Er leichterung des, zünftigen Gewerbsbetriebs der Juden bezweckten, vorbehaltlich der weiteren Erörterungen, zur Zeit nicht entgegen treten werde, also auch namentlich nicht dem hier g stellten An trag. Ich habe aber doch mir in der Deputation einige Zweifel darüber erlaubt, ob die Gewährung des Antrags in der Maß?, wie ihn die Regierung würde können statlfin-dm lassen, den Ju den auch wirklich eine nur irgend wesentliche Erleichterung ver schaffen könne, wenn es nicht chunlich sein sollte, auf die Beseilü gung anderer wesentlicherer Beschränkungen eknzugeben. Die Sache ist nämlich diese: Der Gesetzentwurf von 1837 enthielt die Bestimmung, daß für jede einzelne Innung die Zahl der Mitglieder oder Meister bestimmt werden solle, bis zu welcher bei selbigen dir Aufnahme von Juden erf lgen könne, und in den Motiven war die Absicht angedeutet, bei diesen Bestimmungen das Verhältniß der christlichen Bevölkerung zur jüdischen zum Anhalten zu nehmen. Hiernach wäre also jede einzelne Innung vor dem Andrange jüdischer Concurrenten genügend geschützt ge wesen; dessenungeachtet wäre den Juden doch, bei der Zahl von 80 bis 60 Innungen in jeder der beiden Städte Dresden und Leipzig, ein sehr freier Spielraum für den zünftigen Gewerbsbe- trieb verblieben. Das hingegen, was die Juden für ganz be sonders drückend erkennen und worauf sich die- Petition haupt sächlich bezieht, ist die Beschränkung, wonach die Gesammt- zahl der Juden, die in Dresden und Leipzig Jnnungsglieder wer den können, nach dem Bevölkerungsvechaltmsse sich bestimmt, so daß in Dresden überhaupt mir 27 und in Leipzig nur 3 in die Innungen gelangen können. Factisch ist ihnen hierdurch freilich mit der Zeit der Eintritt in die Mehrzahl von Innungen benom men. Daneben ist nun auch im Gesetze vorgeschrieben, es soll das Ministerium über die bei den einzelnen Innungen zuzulas- senden jüdischen Meister Bestimmung treffen. Für diese Be stimmung findet sich wieder kein anderes Anhalten, als das des Bevölkerungsverhaltnisses. Auf dem Grund dieses B-völke- rungsverhältnisses beruht daher die Regel, welche demMmisterio zum Anhalten dient, um bei dm einzelnen Innungen eine g-ößere oder geringere Zahl von Juden, bei der Mehrzahl allerdings nur einen, zum Eintritt zuzuiassen, jedoch nur so lange, als die G--- sammtzahl 27 noch nicht voll ist. Das Ministerium hat zur Zeit durch Ausnahmegestattung im geeigneten Falle BilligkmL. rücksichten verwalten lassen. Es wird sich dieses auch ferner tbun lassen, solange die Za! l der zum Eintritt in die Innungen sich anmeldenden Juden hinter der Gesammmormalzadlnoch so weit wie jetzt zmücksteht. Insoweit also trifft die Ansicht der: Regierung mit dem Anträge der. Deputation vollkommen zusam» men; das Schwierige ist aber, daß die Gewährung des Antrags, wenn der Zweck des Gesetzes, der bei dieser Bestimmung zum. Grunde lag, nicht soll verfehlt werden, nur eine äußerst beschrankte sein kann, weil das Ministerium des Innern aufder andern Seite verbunden ist, die durch die Vorschriften des Gesetzes bedachten Interessen der christlichen Meister zu berücksichtigen und darauf zu sehen, baß bei solchen Innungen, zu welchen sich die Juden vielleicht vorzugsweise hingezogen finden könnten, die Zulassung in unverhältnißmäßiger Anzahl nicht stattsinden. Noch ander- wird es sich verhallen, wenn die Zahl der zum Eintritt in die' Innungen sich anmeldenden Juden sich ihrer Erfüllung nähert, oder bei Erledigungen nach bereits eingetretener Erfüllung. Dann würde das Abweichen von einer festen Norm nicht einmal im Interesse der Juden liegen; denn wollte man aus Billigkeits rücksichten einen Meister bei einer Innung über dir Zahl zulassen, so würde man ungerecht werden gegen den andern Juden, wel cher nach den Bestimmungen des Gesetzes in Kurzem hätte ein» irrten können in eine andere Innung, der er angchört, der aber nun, wo die Gesammtzahl erfüllt ist, auf lange Zeit zurückge drängt werde. Ich hatte dies zu bemerken, um darauf hinzu» deuten, daß die Regierung dem Anträge nicht in solcher Ausdeh» nung würde entsprechen können, daß dadurch, nach dem Wunsche der Deputation, den Juden ein nachhaltiger Wortheil gewährt werden möchte. Abg. Iani: Ich habe zu Punkt 2 wegen Gestattung des Klein - und Ausschnitthandels verneinend gestimmt, weil ich die Gesetze, zu deren Ausführung eine Proportionalrechnung gehört, nicht liebe, und weil mir demnach die unbeschränkte Verstattung bedenklich erschien. Es scheint mir diese um deshalb bedenklich, weil vorauszusehen ist, daß sich sodann die Juden vorzugsweise und ausschließend auf diesen, ihnen zur zweiten Natur geworde nen Handel werfen und jedem andern Gewerbe auch ferner fremd bleiben, dadurch aber allerdings denjenigen Städten, wo sie nun einmal festgehalten werden müssen, zu einer beträchtlichen Be» nachrheiligung und Ueberlastung gereichen würden. Täuschen- wir uns nicht rücksichtlich ihrer Überlegenheit im Handel und Geldgeschäften. Ich glaube, diese Überlegenheit besteht; sie kann sogar für die christliche Bevölkerung gefährlich werden. Ich glaube aber auch, daß wir selbst daran Schuld sind. Denw leugnen muß ich, daß diese Überlegenheit in der Präponderanz des jüdischen Verstandes liege; ich behaupte vielmehr, daß wie selbst sie den Juden erst aufgedrungen haben. Seit einem Jahr tausend und länger lebt das jüdische Volk verachtet und unter» drückt unter einer christlichen Bevölkerung, welche den Tod deS Heilandes an ihm rächen zu müssen glaubte. Die Juden konrv km kein Grundeigmthum erwerben, um sich mit dem Ackerbaue zu beschäftigen; sie wurden in kein Handwerk ausgenommen, um sich ein nützlich s Gewerbe anzueignm; ja es gab eine Zeit, wo sich sogar ein Jeder gescheut haben würde,, einen Juden nur als Tagelöhner anzunehmen, wenn er sich auch bei der seinem Barer aufgedrungenen Lebensweise die dazu erforderlichen körper» Eichen Zähigkeiten hätte aneignsn können; so sehr waren sie ver--
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