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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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sich verfahren müsse, ehe man etwas Neues einsührt. Wenn ich aber doch der Majorität der Deputation beitrete, so geschieht es zunächst aus dem Grunde, weil die bisherigen Ephoralbezirke ent weder zu unverhältnißmaßig groß oder zu unverhältnißmäßig klein waren und es nach Eintheilung der Kreisdirectionsbezirke nothwendig als ein Bedürfniß erscheinen mußte, eine andere Eintheilung vorzunehmen, und zwar eine solche, daß dieEphoral- bezirke einen solchen Umfang erlangten, daß die Superintendenten der Last ihrer Geschäfte gewachsen waren und sie gehörig verse hen konnten. Es ist in Betracht zu ziehen, daß die Ansprüche an die Ephoren außerordentlich gesteigert worden sind, sowohl in wissenschaftlicher als practischer Hinsicht. Ich erwähne, daß unsere Ephoren nur unverhältnißmaßig gering bezahlt werden für das, was sie leisten müssen. Kann nun nach der Erklärung der Staatsregierung ein Zuschuß von 6—700 Thlr. jährlich zur bessern Dotirung der übrigen Superintendenten gewonnen werden, so ist es schon annehmungswerth. Ich habe übrigens den Antrag des Abg.v. Lhielau aus dem factischen Grunde nicht unterstützt, weil die Organisation, welche der Abgeordnete in An regung gebracht hat, schon völlig ausgeführt ist. Es wird Nichts mehr zu organisiren geben, weil alle Eintheilungen nach den Kreisdirectionsbezirken ausgeführt worden sind. Zn meiner Nähe übrigens ist die neue Superintendur Marienberg gegrün det worden. Zu dieser sind verschiedene Parochieen gezogen wor den, welche näher bei Freiberg als bei Marienberg liegen und ge wiß mehr mit Freiberg als mit Marienberg in gewerblichem Ver kehr stehen. Ich glaube, diese Parochieen hätten ebenso gut Grund, als die sachsenburger und frankenberger, bei der Kam mer beschwerend aufzutreten. Sie haben es aber nicht gethan, und ich glaube, ebensosowenig als auf diese Rücksicht genom men werden kann, ebensowenig können die Umstände berücksich tigt werden, welche die Sachsenburger für sie anführen. Es sind wesentlich Localinteressen, welche die Petenten geleitet haben, und auf diese kann keine Rücksicht genommen werden bei allge meinen Organisationen. ReferentAbg. 0. Platzmann: Auf die Rede des Abg. Wieland habe ich zu erwiedern, daß die Deputation die histori schen Erinnerungen, welche Colditz geltend gemacht hat, kei neswegs verkannt hat. Sie hat aber nur eine untergeordnete Rücksicht darin erblicken können. Wollte man zu großes Ge wicht darauf legen, so wird der Abgeordnete selbst eingestehen, daß am Ende zweckmäßige Veränderungen sehr schwer oder gar nicht möglich werden würden. Wenn der Abgeordnete die Ein ziehung der Ephorie Colditz bedauert, weil ihre Stiftung an die Zeit der Reformation reiche, so möchte ich ihndaran erinnern, daß der Stifter der Reformation selbst ein großer Beweger und Neuerer seiner Zeit gewesen, und daß der erste Sitz dieser Refor mation, die Universität Wittenberg, verlegt und mit einer andern Universität, mit der zu Halle, vereinigt worden ist. Abg. Wieland: Nicht ich habe das Bedauern ausge drückt, sondern der Abg. Klien; aber ich ehre den Ausdruck desselben. Abg. 0. v. Mayer: Es ist allerdings eine streitige Frage, ob administrative Organisationen, namentlich aber das Detail hierbei zur Cvmpetenz der Ständeversammlung gehöre oder nicht. Soviel aber ist gewiß und in allen konstitutionellen Staaten Rechtens, daß bei allen neuen Organisationen der Mittlern und höhern Behörden die Stände gefragt worden sind und gefragt werden müssen. Das beruht auf zwei Gründen. Der erste ist der finanzielle. Es können diese Organisationen nicht ge schehen ohne eine entsprechende Bewilligung der Stände. Diese haben daher das Recht, zu fragen, warum, wieviel und zu was sie bewilligen sollen. Die zweite Rücksicht liegt in den persön lichen Rechten der Unterthanen und in ihren persönlichen Ver hältnissen. Es ist den Staatsbürgern keineswegs einerlei, ob' von den obern und Mittelbehörden in zwei gleichen Bezirken in dem einen eine oder zwei, in dem andern drei oder vier sind. Daß diese Behörden nicht willkürlich verlegt, ihrer Zahl nach nicht vermindert werden dürfen ohne Genehmigung der Stände, ist bis jetzt noch nicht bezweifelt worden. Dadurch ist das Wi derspruchsrecht der Stände gerechtfertigt. Wenn die hier frag liche neue Organisation der Ephorieen bereits vollendet wäre, würde wenig zu sagen sein; denn sie mag gewiß zweckmäßig sein; aber ich zweifle, daß sie vollendet ist. Nach dem, was der Deputationsbericht enthält, glaube ich, daß man noch ferner da hin streben wird, nach und nach eine größere Gleichheit der Epho ralbezirke herbeizuführen. Wenn die Ephoralbezirke jetzt schwan ken zwischen 18 und 39 Parochieen, so wird man künftig die Ephoralbezirke vielleicht so einzurichten suchen, daß jeder etwa 25 Parochieen oder irgend eine andere Zahl erhält. Daß der Herr Staatsminister den Ständen darüber Nichts vorgelegt hat, scheint zu beweisen, daß er die Sache selbst so ansieht. Wenn er eine definitive Organisation beschlossen hätte, so würde sie ge wiß den Ständen vorgelegt worden sein. Weil sie aber nur nach Zeit und Umständen gemacht werden muß, so-hat man sich mit einem ordentlichen Plan vielleicht noch gar nicht beschäftigt. Insoweit der Antrag des Abg. v. Thielau dahin geht, daß die Staatsregierung definitiv erwäge, wieviel Ephorieen man haben wolle, und welche Vertheilung man beabsichtige, und daß man dazu die Genehmigung der Stände einhole, muß ich den Antrag im Interesse der Stände und der Regierung finden: in dem In teresse der Stände, weil sie unterrichtet werden, von welchen Ideen die Staatsregierung ausgeht, was mindestens beim Budjet zu verlangen ist, und im Interesse der Staatsregierung, weil sie dann weniger gedrängt sein wird von unablässigen Reklamatio nen gegen Aenderungen. Durch die Ständeversammlung wird so im Voraus freies Feld gemacht, und was einmal zum Wohl des Ganzen zweckmäßig befunden worden ist, muß gegen den Widerspruch Einzelner durchgesetzt werden. Ich schließe mich dem Anträge des Abgeordneten an, mit Ausnahme des Schluß satzes. Denn daß mit weitern Veränderungen Anstand genom men werden möchte, dies zu beantragen, scheint nicht nothwendig zu sein. Solche Organisationen sind so schnell nicht zu machen. Es gehört dazu Gelegenheit und Zeit, und ich glaube,-daß die Staatsregierung, wenn sie auf den Hauptantrag eingeht, größere Veränderungen ohnehin nicht vornehmen werde.
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