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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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es wäre zwar freiwillige Vereinigung noch gelassen, es sei jedoch kein Gebrauch davon gemacht worden. Nun da muß ich erklä ren, wenn das, was im Gesetzgebungswege, im Hinblick auf wichtige Gründe und im Hinblick auf späte Zukunft, von der Staatsregierung und den Standen beschlossen worden ist, vom Ministers einseitig im Verwaltungswege wieder aufgehoben werden sollte, dies nicht zu rechtfertigen sein würde, und ich ge stehe, unter allen Umständen würde es Idas nicht thun. Gleich wohl hat man sich bereit erklärt und es sind demgemäß auch die Behörden angewiesen worden, die freie Vereinigung in vielen Fällen zu erleichtern, namentlich dann, wenn der betreffende Zehnten in kleinen Quantitäten vyn vielen Pflichtigen zu ent richten ist. Man wird auch nicht entgegen sein, wenn eine Ver einigung in der Maße statttsinden soll, daß für den Zehnten eine wandelbare Rente entrichtet werde, nach Durchschnitt der Markt preise. Freilich tritt hier wieder das Bedenken wegen der Land rentenbank ein; aber das ist nicht zu beseitigen. Präsident v. Haase: Es haben sich als Sprecher ange meldet die Herren Abgeordneten Oberländer, Meisel, Sachße und der Herr Dicepräsident Eisenstuck. Abg. Oberländer: Wenn von dem Herrn Staatsminister wieder auf die Frage wegen der Eigenschaft des geistlichen Decem, ob er eine Parochiallast sei oder nicht, hingewiesen worden ist, so muß ich darauf bemerken, daß dieselbe von der Staatsregie- rung und zwar durch den Herrn Staatsminister v. Lindenau bei der vorigen Ständeversammlung, bei Gelegenheit der Berathung des Decrets, die Ablösung der geistlichen Decem betreffend, be reits verneint worden ist; es müßten sich also mit dem Wechsel des Ministern die Ansichten geändert haben, wenn diese Frage jetzt anders beantwortet werden sollte. Ich habe nicht anders gewußt, als daß Regierung und Stände darin einverstanden sind, daß der Zehnte unter die Parochiallasten nicht zu zählen sei. — Sodann habe ich dxn Antrag des Abg. Hauswald vor der Hand zwar unterstützt; allein bei einer Abstimmung darüber würde ich mich doch nicht für denselben erklären können, weil erst die vorige Ständeversammlung mit der Negierung aus Grün den der Gerechtigkeit veranlaßt war, die Härten und empfind lichen Nachthelle zu entfernen, welche im Ablösungsgesetze von 1832 zweifellos für die Geistlichen enthalten sind. Wollte man freilich die Ablösung des geistlichen Decem bis dahin sistiren, wo die Geistlichen selbst den Wunsch nach Ablösung aussprächen, so würde das so viel heißen, als die Ablösungen acl caleuclas grsscos hinausschieben; die u n a b l ö s b a r k e i t des geistlichen Zehnten aber decretiren, oder dieselbe an auffällig schwere Be dingungen knüpfen, wäre die Sklaverei des Grundeigenthums decretirt. Denn es ist ausgemacht, daß gerade der Zehnte die verhaßteste Gattung der Feudallasten ist, indem derselbe den zehnten Theil nicht von dem Reinerträge des Bodens, son dern von dem Bruttoerträge, also den säuern Schweiß des armen Landmanns und noch vielerlei schwere Vorauslagen hin wegnimmt. Es ist also die dringendste Veranlassung vorhan den , soviel als möglich darauf hinzuarbeiten, dieAblösb «r - k e i t des geistlichen Zehnten zu befördern und dadurch dasGrund- eigenthum von einer das Emporblühen der Landwirthschaft hin dernden Last zu befreien. — Daß der Zehnte als eine mit dem jetzigen Geist der Völker unverträgliche, dem Ackerbau und den Sitten verderbliche Last gegen Entschädigung der Berechtigten aufgehoben und als mit dem allgemeinen Haß beladen verschwin den müsse, das hat das Gesetz vom 17. März 1832 anerkannt. In wessen Händen nun die Berechtigung ist, ob in weltlichen oder geistlichen, das thut zu dem Wesen und zur Natur des Zehn ten natürlich gar nichts. Die Gesetzgebung hatte also nur da für zu sorgen, daß die durch Ablösung des geistlichen Zehnten dem Einkommen der Geistlichen und Schullehrer drohendenNach- theile abgewendet werden; weil es eine heilige Verpflichtung des Staates ist, diejenigen vor drückender Noch zu schützen, denen er seine heiligsten Interessen anvertraut. Durch das Decret der Regierung, welches an die vorige Ständcversammlung kam, war nun auch dafür gesorgt. Es gab nur 2 Wege, jene durch u n - bedingte Anwendung des Ablösungsgesetzes auf Aufhebung des geistlichen Decem den Geistlichen drohenden großen Nachtheile abzuwenden: entweder die Sistirung der Ablösungen des geistlichen Zehnten, oder Zuschüsse auf jeden Scheffel unter einem bestimmten, der Billigkeit entsprechenden Preise abgelösten Getreides aus Staatscassen. Die Regierung wählte das Letz tere und erreichte dadurch beide Zwecke, indem sie für die Land wirthschaft so gut sorgte, wie für die Geistlichen. Daß man nun das Decret, wie es von der Staatsregierung an die Stände versammlung kam, nicht in seiner Reinheit annahm, das muß ich als einen großen Rückschritt in der Gesetzgebung bezeichnen. Sowenig ich also auch dem Gesuche der Petenten, dasAblö- sungsgesetz in seiner Reinheit wieder herzustellen, beipflichten kann, so sehr hatte ich gewünscht, daß im Interesse der Frei heit des ländlichen Grundbesitzes diejenigen Vorschläge zum Ge setz erhoben worden wären, welche in dem bezeichneten De cret der Staatsregierung enthalten waren. Der einzige Grund, weshalb man damals nicht darauf einging, war die Be fürchtung, daß man durch die Zuschüsse, welche zur Siche rung der Einkünfte der Geistlichen nöthig waren, auf die Staats kasse eine zu große Last wälzen würde. Das ist begründet; denn es hatte sich herausgestellt, daß diese Summe eine be deutende Höhe erlangt haben würde. Allein ich will nur noch darauf aufmerksam machen, daß es gerecht und billig sein würde, einen LH eil,dieser Zuschüsse von den Parochialge- meinden übertragen zu lassen. Wenn man die Parochiallasten nach dem Communalprincip aufbringt, so wird es gewiß der Bil ligkeit nicht widerstreben, wenn ein Lheil dieser zur Sicherstel lung der Einkünfte ihrer Geistlichen erforderlichen Zuschüsse von den Parochialgemeinden, und nur ein Lheil von der Staatscasse übertragen würde. Dadurch würde die Last auf viele Schultern gelegt und sehr leicht worden sein. — Ich muß mich allerdings bescheiden, daß ein solcher Antrag einer gründlichem Motivirung bedarf; da mir aber die Sache heute zu plötzlich über den Hals gekommen ist, und ich nicht im Stande bin, eine solche wichtige Motion sogleich mündlich gehörig zu begründen, so muß ich mir nach Befinden deshalb einen besondern Antrag Vorbehalten. Un-
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