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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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den Stadtrath vertritt, und so habe ich mir es hier auch gedacht. Der Herr Minister hat den Antrag der Deputation, daß der nächsten Standeversammlung jedesmaldieVeränderungen, welche sich mit dem Stiftungsvermügen zugetragen haben, vorgelegt werden sollen, angefochten, und zwar aus dem Grunde; weil solche Nachweisung zu weitläufig sei. Ich muß gestehen, daß ich die Weit» läufigkeit, die eine solche Nachweisung verursachen soll, bei einem geordneten Rechnungswesen nicht begreife, sondern der Meinung bin, daß, wenn einmal die erste Arbeit, die Grundlage, gemacht ist, und die sollte nach der Aeußerung des Herrn Ministers bereits vorhanden sein, in höchst kurzer Frist die Nachtragung erfolgen könne. Ich habe keine Jdee von einerRechnungsführung, bei welcher nicht in einer Zeit von 14 Lagen der vollkommene Abschluß über die vorhandenen Capitalien u. s. w. stattsinden könnte. Es ist hier nicht von einem kaufmännischen Rechnungsabschluß, nicht von doppelter Buchhaltung die Rede, sondern nur von einer voll ständigen Uebersicht, wieviel hat die Universität in dem Jahre X an Capitalvermögen gewonnen, oderverloren. Ich für meinen Theil glaube unbedingt, daß ein solcher Abschluß in höchst kurzer Frist mit großer Leichtigkeit zu bewerkstelligen ist. Was die Kost spieligkeit anlangt, so fragt es sich freilich, ob denn wirklich noch ein solches Chaos vorhanden sei, daß bedeutende Kosten zur Ord nung desselben zu verwenden sind. Wenn Alles wirklich in der schön sten Ordnung ist, woher sollen denn die Kosten entstehen? Was die Rechnungsablegung über die Verwendung der Universitätsfonds, welche dem allgemeinen Lehrzwecke gewidmet sind, betrifft, so wird nicht eine Rechnung mit Belegen verlangt, sondern ein Nachweis über den Capitalbestand und die Einnahme und Ausgabe dieser Fonds, als Grundlage der Bewilligung für die Universität. Endlich meinte der Herr Minister, daß er der Deputation selbst Gelegen heit gegeben habe, die im Bericht bemerkte Differenz zwischen der Ministerialunterlage aufzustellen, und schien die Deputation dar über anzugreifen, daß sie von der zweiten Unterlage Gebrauch ge macht. Die Deputation ist auf diese Differenz auf sehr einfache Weise aufmerksam geworden. Die Deputation, welche mit der Disposition über die Universitätsfonds nicht einverstanden war, und nicht erfahren konnte, aus welchen Fonds das hohe Ministe rium die projectirten und aufgeführten Gebäude aufführen lasse, erbat sich eine, Nachweisung, wie die Fonds angelegt sind, welche bei derMinisterialcasse selbst verwaltet werden. Aus dieser Nach weisung ergibt sich, daß statt 15,987 Lhlr. 28 Gr.2 Pf. Ein nahme aus landesherrlichen Stiftungsfonds, 17,114 Lhlr. 24 Gr. 4 Pf., und zwar 15,014 Lhlr. 24 Gr. 4 Pf. an Zinsen und 2100 Lhlr. aus dem Procuraturamt Meißen eingehen, mit hin 1126 Lhlr. nicht als Einnahme angegeben werden. Die Deputation mußte also diese Unterlage als richtig annehmen; denn Eine Unterlage muß doch die Deputation als richtig an sehen und benutzen können, und sie hat in der Lhat geglaubt, Alles zu thun, was in ihren Kräften gestanden hat, um über diese Ver wickelungen mit größtmöglichster Rücksicht ein klares Licht zu ver breiten. Die Deputation verkennt gar nicht die wohlwollende Absicht des hohen Ministern, die Univcrsitätssonds zweckmäßig zu verwalten; aber eben darüber waltet eine Differenz zwischen der Deputation und dem Ministers ob, daß erstere die Zweckmä ßigkeit der wohlwollenden Operationen mit den Universitätsgel dern nicht anerkennt. Lassen Sie auch, meine Herren, die Ope ration selbst wirklich vom Gesichtspunkte eines Privatmannes aus vortheilhaft sein, so ist noch eine große Frage, ob sie vom Gesichts punkte des Verwalters milder Stiftungen aus gerechtfertigt wer den könne. König!. Commiffar 0. Hübel: Die geehrte Deputation ist auf Veranlassung des vorliegenden Postulats auf die ganze Verwaltung des Universitätsvermögens näher eingegangen. Ihre Erörterungen haben aber zu einem Resultate geführt, dessen Dar stellung in dem Berichte bei der geehrten Kammer eine sehr un günstige Meinung von dieser Verwaltung erregen muß, und ich halte mich daher verpflichtet, deshalb noch eine weitere Auskunft über dieselbe zu geben. Es wird im Deputationsberichte behaup tet, es sei bis zum heutigen Tage nicht möglich gewesen, den Ständen eine genügende Uebersicht, sowohl der Höhe des Univer sitätsvermögens überhaupt, als der damit zu verfolgenden beson- dern Zwecke zu gewähren, und der Herr Referent hat noch hinzugefügt, er glaube, das Ministerium kenne diese Fonds selbst noch nicht. Diesen Behauptungen muß ich auf das be stimmteste widersprechen. Bereits der vorigen Standeversamm lung ist eine vollständige Uebersicht des Universitätsvermögens mit kürzlicher Angabe seiner mannichfaltigen Bestimmung vor gelegt worden, dieselbe Uebersicht, welche die Deputation in der Labelle sub II. mit einem Capitalverzeichniß vom Jahre 1842 zu vergleichen gesucht hat. Der gegenwärtigen Ständever sammlung hat man eine Uebersicht, die der vom Jahre 1838 entsprechen könnte, nicht wieder vorgelegt, sondern sich darauf beschränkt, die allgemeinen Fonds der Universität, welche für die allgemeinen Lehrzwecke bestimmt sind, ihrem Bestände und ih rem Ertrage nach vorzurechnen, die Ausgaben, welche daraus zu bestreiten sind, nachzuweisen, und auf diese Weise das Postulat zu begründen, welches zu vollständiger Deckung des Bedarfs bei der Universität auf das Budjet der laufenden Finanzperiode gebracht worden ist. Die geehrte Deputation findet diese Nach weisung nicht genügend, sie verlangt noch eine Nachweisung über den Bestand, den Ertrag und die Bestimmung der Bene- fizienfonds, welche zu Unterstützung der Studirenden und der den akademischen Personen im engem Sinne nicht angehörigen Individuen bestimmt sind. Das Ministerium hat der geehrten Deputation diese Nachweisungen uicht vorenthalten wollen, in der Ausführlichkeit aber, wie dieselben verlangt wurden, war es nicht möglich, solche sofort mitzutheilen. Hätte sich die De putation mit einer Nachweisung über den Vermögensbestand dieser Fonds begnügen wollen, so würde diese haben gegeben werden können. Das Ministerium kennt die Fonds der Uni versität ganz genau, sowohl die den allgemeinen Lehrzwecken, als die andern, speciellen Zwecken gewidmeten , und die Buchhaltung bei der Universitätsrentverwalterei ist jetzt so eingerichtet, daß man sich augenblicklich von dem Bestände jedes Fonds, von den Einnahmen und Ausgaben, welche jeder haben und machen soll, welche er im Laufe jedes Jahres gehabt und gemacht hat, auf
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