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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Wegbrennens betrifft, so sind solche Vorfälle, wie der Brand von Hamburg, höchst selten, und werden immer seltener, je solider gebaut wird; sollte aber ja einmal ein solcher Brand in Leipzig entstehen, nun so werden doch nicht alle Univer sitätsgebäude wegbrennen, und es wäre daher immer gut, wenn man bis dahin einen Baufonds gesammelt hätte. Sollten sie aber auch alle wegbrennen, nun so ist ja noch die Brandversicherungsanstalt da, welche jetzt jedes Gebäude nach dem wahren Werthe versichert und vergütet. Mag auch die geehrte Deputation bei der Berechnung der Nutzung von dem preußischen Hause Seite 524 ihres Berichts nicht zu dem Resultate, wie das hohe Cultusministerium inderBudjet- unterlage gelangt sein, so hat sie doch einen Mehrertrag von 70V Thalern auf 41,000 Thaler Anlagecapital zugestehen müs sen, was schon an sich ein sehr bedeutender Gewinn ist, wobei aber noch in die Wagschaale gelegt werden muß, daß man auf diese Weise ein ganz neues Haus erhalt, da das alte in nicht gar zu langer Zeit doch hatte gebaut werden müssen. Konnten nun unter solchen Umständen den Stiftungen für die von ihnen ent nommenen Darlehne 4 pro 100 Zinsen gewährt werden und ist sowohl hinlängliche Sicherheit für das Capital, als für die zu gewahrenden Zinsen vorhanden, wird damit zugleich ein Til gungsfonds verbunden, der in nicht allzu langer Zeit die Schul den gänzlich mortificiren wird, so scheint mir der eingeschlagene Operationsplan sowohl für die Universität selbst, als sür die Stiftungen, ja für das ganze Land zu den allerzweckmäßigsten zu gehören. Denn je mehr die Universität von ihrem eignen Vermögen Nutzen zieht, je weniger wird sie in die Lage kommen, subsidiarische Fonds zu verlangen. Aber eben wegen der subsi diarischen Verbindlichkeit des Landes gegen dieUniversität möchte auch denStänden das Recht kaum abzusprechen sein, fortdauernd in die Administration desUniversitätsvermögensEinsichtzu neh men, nicht etwa, weil sie zu einer Mitadministration befugt sind, welche vielmehr der hohen Staatsregierung allein zusteht, son dern eben wegen der subsidiarischen Verbindlichkeit des Landes, der Universität die Mittel zu ihrer Fortdauer zu gewähren, wenn die ihrigen erschöpft sind. Jedenfalls werden die Stände sagen können: Wenn wir wieder bewilligen müssen, wollen wir uns erst überzeugen, welche Fonds 'da sind! Und ich glaube, die Stande werden mit ihren Erinnerungen gehört werden müssen. Gegen die Aufstellung besonderer Actoren muß ich mich ein für alle Mal aussprechen; denn sie wäre eine Schmach für die Universität und ist auch rekus iastaatibus ganz überflüssig, sie würde blos unnöthige Kosten verursachen. Der Abgeordnete Sachßc hat das in seinem Separatvoto genügend ausgeführt, weshalb ich mich weiterer Ausführung enthalte und mit der Be merkung schließe, daß ich nach den von dem hohen Ministeriv ge gebenen Zusicherungen auch meine Stimme blos nach Maßgabe derselben abgeben werde. Abg. v. Thiel au: Jch^wollte mir doch zwei Worte gegen den Abg. Jani erlauben. Er scheint sich einigermaßen zu wider sprechen; denn er stellte an die Spitze seiner Rede, daß die völlig freie Gebahrung der Universität mit ihrem Vermögen zugestanden II. 45. werden müsse, weil sie volle Eigenthümerin desselben sei, und da her damit nach Belieben schalten und walten könne. Zuletzt verlangt er aber doch die Controls der Stände hinsichtlich dessen Verwaltung, wegen der subsidiarischen Verbindlichkeit der Staats kassen. Die Deputation streitet der Universität nicht die Rechte ab, die sie als Corporation hat; allein diese Corporation befindet sich in der eigenthümlichen Lage, daß sie von den Ständen Geld verlangt, und zwar als einen regelmäßigen Zuschuß, und da wird fle sich wohl fügen müssen; denn sonst wäre sie allerdings in dem selten glücklichen Falle, daß sie ihr Vermögen verthun könnte und dann an die Staatscassen gehn und den Ersatz fordern. So lange die Stände bewilligen sollen, müssen sie auch über die Ver waltung der Universität die Controle führen. Wer sich aber eine Controle muß gefallen lassen, wird dadurch jedenfalls in seiner Verwaltungsbefugniß mehr oder weniger beschränkt, und in die sem Falle befindet sich die Universität nach der Ansicht der Depu tation. Der Abgeordnete meinte ferner, die Universität wolle den Stiftungen einen höhern Zinsfuß gewähren? Keineswegs, gerade das Gegentheil; die Universität will wohlfeil bauen, um an den Zinsen zu gewinnen. Sie kann aber nur wohlfeil bauen, wenn sie wohlfeil borgt; denn sonst würde sie von dem Bauen keinen Gewinn haben, und also liegt nicht die Absicht vor, dem Stiftungsvermögen Gewinn zuzuwenden; denn der Zweck, welchen der Ausleihefonds verfolgt, und das Erborgen von der» Stiftungen sind zwei ganz verschiedene Sachen. Wenn aber der Abgeordnete meinte, daß die Sicherheit für die Darlehne voll ständig vorhanden wäre, so muß ich das leugnen; denn die De putation hat bewiesen, daß nur für 390,000 Lhlr. pupillarische Sicherheit vorhanden ist und 342,000 Lhlr. Schulden nach den Plänen des Herrn Ministers vorhanden sein, oder respectkve con- trahirt werden würden, sobald die projectkrten Baue ausgeführt: werden. Wenn nun der Abgeordnete mit Recht bemerkte, daß die Stiftungen ein stillschweigendes Unterpfand am Vermögen der Universität hätten, die Universität aber 721,000 Lhlr. Stkf- tungsvermögen circa zu vertreten hat, so frage ich, wo noch für einen Pfennig Sicherheit vorhanden ist? Abg. Jani: Es mag doch wohl ein großer Unterschied fein,, ob ich Einsicht in eine Verwaltung nehme, oder ob ich der Ver waltung die Wege vorschreiben kann, die sie gehen muß. Die Wege, welche die Universität zu gehen hat, müssen den bestehenden Gesetzen angemessen sein, aber vorschreiben können die Stande der Universität nicht, wie sie ihr Vermögen zu verwalten hat. Sie kann und Njuß es thun, MQgukilll Konus parsrsswlli'as. Ob sie Geld zu niedrigen Zinsen aufnimmt, um den Stiftungen zu nützen oder ihrem eignen Zwecke, wird wohl ziemlich einerlei sein; denn beide fallen in ihren Zwecken zusammen. Abg. Braun: Auch ich muß das Recht der Standever- sammlung bewahren, über den vorliegenden Gegenstand em Wort zu sprechen und einen Blick in die Gebahrung mit dem Stiftungsvermögen der Universität zu werfen. Dieses Rechk der Ständeversammlung fließt aus der Befugniß und Verpflich tung, die nöthigen Fonds für die Universität zu bewilligen, in sofern das Vermögen derselben zu Bestreitung der nöthigen Aus- 2
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