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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Len, daß ich nach dem Berichte der geehrten Deputation glauben muß, dieselbe habe die Unübersichtlichkeit und das Verworrene des Rechnungswesens bei der Verwaltung der Universität dar- thun wollen. Habe ich mich getäuscht, so möge dies Entschuldi gung finden in der Umständlichkeit des Berichts selbst. Was den Einwand des Herrn Referenten anlangt, den er gegen Meine Be merkung über die Unzurräglichkeit eines Kurators erhob, so be merke ich, daß, wenn der Herr Referent sagte, es sei nicht bean tragt, daß das hohe Ministerium einen Curator bestelle, dies für mich einen Grund mehr gegen den Antrag abgibt. Denn wenn man nicht einmal weiß, wer den Curator für die Stiftungen be stellen soll, so wird der Antrag zu vag, als daß er eine sichere Aussicht auf Erfolg geben könne. Denn bestellt sich die Univer sität einen Curator selbst, so controlirt sie sich selbst, und das würde eine Unangemessenheit sein; bestellt ihn aber die hohe Staatsregierung, so wird dadurch ihr verfassungsmäßiges Be- fugniß verändert und ein neuer Einfluß aufgebracht, der früher nicht stattfand. Aus diesen Gründen scheint mir die Bemerkung des Herrn Referenten ein Grund mehr gegen den Antrag der ge ehrten Deputation zu sein. Abg. Poppe: Ich wollte mir nur einige Worte erlauben, die gewissermaßen zur Rechtfertigung dessen dienen sollen, was der Herr Staatsminister in Bezug auf die 12000 Thlr. erwähnt hat. Wie mir bekannt ist, sind die 12,000 Thlr. allerdings nicht in baarem Gelbe den Universitätsfonds zugeflossen, indessen kann diese mir gewordene Mittheilung auf einem Jrrthum be ruhen. Das hohe Ministerium ist jedoch insofern gerechtfertigt, als es, da diese Summe zu Neukäufen verwendet werden sollte, diese Verwendung zu einem solchen Zwecke nicht anerkannte. Aber was die häufigen Bemerkungen des Herrn Kultusministers betrifft, so stellt sich eben im Gegensätze das dar, was in dem Deputationsberichte dargelegt und dort mit vollem Rechte ge rügt worden ist. Der geehrte Abg. Braun hat sich zwar einen Zweifel darüber beigehen lassen, wer hier Recht habe; ich glaube aber, daß kaum Jemand einen Zweifel darüber haben könne, wenn er sich an die Erklärung des Herrn Staatsministers selbst hält, indem dieser bemerkt, die Rechnungsweise sei etwas dunkel, während der königl. Herr Kommissar solche vorgestern als voll ständig und als klar darstellte. Nun, meine Herren! Ich schäme mich nicht, zu sagen, daß ich, obgleich ich doch einigermaßen mit dem Rechnungswesen vertraut bin, weder bei dem vorigen noch bei diesem Landtage aus den Vorlagen, das Rcchnungswerk der Universität betreffend,klug geworden bin, und wenn mir in dieser Beziehung die Capacität abgeht, so sollte es mich freuen, wenn sich Jemand in der Kammer befindet, der sie besitzt. Referent Abg. v. Thielau: In Bezug auf die Ansicht des Abg. Braun, daß er dem dritten Anträge mit Weglassung des letzten Satzes beitreten wolle, hat der Herr Staatsminister erklärt, daß er damit ganz einverstanden sei, daran hat die Depu tation aber nie gezweifelt; der zweite Satz betrifft eben die Mmcipfrage. Der Herr Staatsministcr erklärt nämlich, daß er die Kmntmßnahme zugestehe, und er werde die Rechnungen vorlegen; aber dieses Zugsstandniß involvirt noch nicht die An erkennung des von der Deputation in Anspruch genommenen Rechtes der ständischen Einwilligung. Dieses Recht ist es, was die Deputation nicht geneigt ist, aufzugeben; denn wenn die Baue ausgeführt, wenn vielleicht 300,000 Thlr. verbaut sind, werden Sie sich dann damit beruhigen, wenn die Rechnungen vorgelegt werden, und daraus hervorgeht, daß aus den Staats- cassen zuzuschießen sei? Können Sie sich damit beruhigen, nun so muß die Deputation sich auch beruhigen. Die Deputation hat aber mehr verlangt, sie verlangt die Einwilligung. Es ist hier nicht von den laufenden Einnahmen die Rede; diese mag die Universität verwenden, ohne daß die Stände eine Zustim mung zu jeder einzelnen Post beanspruchen, aber wenn das Ver mögen der Universität angegriffen werden soll, dann glaube ich, daß die Stände erst gefragt werden müssen. Abg. Todt: Im Allgemeinen bin auch ich mit der geehrten Deputation einverstanden und billige die von ihr in dem Berichte ausgesprochenen Ansichten, werde auch für die Mehrzahl ihrer Anträge stimmen. Ich finde es ganz sachgemäß, daß in die Vermögensverwaltung der Universität Ordnung und Plan ge bracht werde, an der und an dem es doch zcither gefehlt zu haben scheint, was auch dagegen gesagt worden ist. Ich bin zwar sonst nicht eben ein Freund von Beaufsichtigung , von ewiger Bevor mundung der Gemeinden und der im Staate bestehenden Korpo rationen durch die Regierung und den Staat überhaupt, und am wenigsten bin ich dafür, daß die Ständeversammlung die Regie rung noch besonders dazu anrege; denn ich glaube, es geschieht schon genug ohn' unser Gebet. Gleichwohl ist die Sachlage doch insofern hier eine andere, als kein ganz freier Ggenthümer dasteht, oder, wie soll ich sagen, der Eigenthümer, um den es sich hier handelt, nicht blos von seinem Eigenthume leben kann, son dern Anderer Unterstützung in Anspruch zu nehmen angewiesen ist. Braucht nämlich eine Corporation die Unterstützung vom Staate und sie wird ihr verwilligt, so folgt von selbst, wie auch schon mehrfach anerkannt worden ist, daß die Stände das Recht haben müssen, nach der Verwendung des Ganzen zu fragen, weil nur dadurch die Möglichkeit gegeben wird, die Nothwendigkeit des eben verlangten Zuschusses zu beurtheilen. — Nachstdem bin ich mit der Deputation darin ganz einverstanden, daß die Univer sität, eben weil sie zu den Korporationen gehört, die einer Unter stützung des Staates bedürfen, nicht ohne Weiteres bauen, nicht Häuser bauen dürfe von fremden Geldern, nicht auf Speculation bauen dürfe. Es genügt mir auch nicht, daß sie unter der Con trols des Ministern steht, und daß somit gleichsam das Ministe rium auf Speculation baut. Es kann sein, daß ein Nachtheil in dem vorliegenden Falle nicht zu befürchten ist; dafür stehen kann aber ganz gewiß Niemand. Man ist ohnehin sehr geneigt, wird immer geneigter, Alles als zur Verwaltung gehörig zu be zeichnen und die Concurrenz der Stände zu beschränken und aus zuschließen. Man sagt dann, es genüge die Verantwortlichkeit der Minister Allein darin finde ich durchaus keine ausreichende Garantie, keinen Grund, die Concurrenz der Stände in einem solchen Falle auszuschließen. Denn erstens stehen wir mit der Verantwortlichkeit der Minister noch keineswegs auf einem so
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