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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Es handelt sich nun zwar auch bei der vorliegenden Petition nicht darum, daß, ständischer Seits, auf eine Beschränkung der Collaturrechte angetragen, sondern nur, daß eine solche den CoUatoren empfohlen werden möge. Allein selbst eine solche Empfehlung kann die Deputa tion aus formellen und materiellen Gründen nicht bevorwor- ten. In erster Hinsicht nicht, da eine solche Empfehlung offen bar zu nichts führt. Sie überlaßt es nämlich dem Collator je derzeit gänzlich, ob er sich in dem Umfange seines Collarurrech tes beschränken will, und denjenigen Collatoren, welche dieses wollen, bleibtunbenommen, ihren Parochialgemeinden die ge wünschte Präsentation zu gewähren. Dies ist übrigens auch, nach Versicherung der Petenten, theilwcise schon bisher ge schehen. Es erscheint aber auch die Sache selbst und an sich nicht wünschenswerrh. Es sind nämlich die Petenten selbst damit einverstanden, daß, bei den eingeführten, strengeren Prüfungen, die geistlichen und Schulstellen nur mit tüchtigen, wissenschaft lich gebildeten Männern besetzt würden und nicht zu befürchten sei, daß derartige Candidaten jemals mangeln würden. Und in der That kann es auch, bei der vorhandenen großen Anzahl von Predigt- und Schulamtscandidaten, nicht an einer hinreichen den Auswahl fehlen, um für jedes erledigte Amt eines Seelsor gers oder Schullehrers einen, mit tüchtigen Kenntnissen und sonst wünschenswerthen Gaben ausgestatteten Mann zu er langen. Eben so wenig erscheint die Besorgniß begründet, daß der nur vom Collator gewählte Geistliche oder Schullehrer kein Ver trauen bei der Gemeinde genießen und, im Gefühle dessen, in seinem Berufe erkalten werde; denn auf der einen Seite wird das wahre, nicht auf äußeren Schein beruhende Vertrauen, erst mit der Zeit, durch tüchtige Amtsführung erworben, auf der andern Seite aber hat die Gemeinde jederzeit selbst das beste Mittel dazu in Händen, indem sie den Kirchen- oder Schul dienern mit dem Vertrauen entgegen kommt, dessen diese zu ihrer amtlichen -Wirksamkeit bedürfen. Liegt aber dem Wunsche der Petenten ein Mißtrauen ent weder in die Intelligenz oder in den guten Willen der Collato ren zum Grunde, so wird solches durch die tägliche Erfahrung widerlegt. Ist gegenwärtig überhaupt nicht zu verkennen, daß alle diejenigen, welche sich zu Geistlichen oder Schulämternaus bilden, immer mehr dahin streben, der Bildung für ihren Be ruf eine solche praktische Richtung zu geben, die der wissen schaftlichen zur Seite stehen soll; so machen es sich auch die Collatoren in gleichem Sinne zur Aufgabe, die Tüchtigsten un ter den Candidaten herauszusinden. Daneben ist es aber auch mehr als zweifelhaft, ob durch die positive Mitwiikung der Gemeinde bei Besetzung der Stelle eines Geistlichen oder Schullehrers das Vertrauen der Gemein de zu dem Angestellten vorzugsweise und mehr gefördert wer de, als bei der jetzigen Einrichtung. Nicht selten dürften bei der Auswahl unter drei Candidaten die Ansichten und Wünsche unter den Gemeindegliedern sehr verschieden sein, es wird sich dann in der Gemeinde eine Majorität und Minorität bilden und dies zur Spaltung in der Gemeinde selbst führen und, ab gesehen davon, daß Stimmenmehrheit in der Gemeinde den Beweis für die größere oder mindere Befähigung eines Candi daten zu einem Kirchen- oder Schulamte nicht Herstellen kann ; so dürften auch die in ihren Wünschen und Erwartungen ge täuschten , überstimmten Gemeindemitglieder dem Gewählten nicht selten das Vertrauen vorenthalten, womit sie demselben, wäre er von dem Collator nach der bestehenden Regel erwählt worden, entgegengekommen sein würden. Steht übrigens den Gemeinden bei Besetzung der Geistli chen und Schulstellen eine ablehnende Stimme in der Art zu, daß sie mit gegründeten Bedenken bei der höchsten Behörde stets gehört werden und kann deshalb der Fall, daß ein un tüchtiges Subject zum Amte gelangen sollte, nicht wohl eintre ten, so stellen sich auch noch überdies der Wahl durch die Ge meinden andere nicht unbegründete Besorgnisse entgegen. Gesetzt auch, es ließe sich befürchten, daß in einem einzel nen Falle der Collator unter gesetzwidrigen Bedingungen die zu besetzende Stelle vergebe, oder der Candidat, um zur Stelle zu gelangen, sich unerlaubter Mittel bediene; so möchte doch eine andere in ihren Folgen ungleich wichtigere Befürchtung dann eintreten, wenn man den Gemeinden aus drei ihnen vor zuschlagenden Candidaten die Auswahl überlassen wollte. Be werbungen bei den einzelnen Mitgliedern der Gemeinde würden nicht ausbleiben, und ebenso wenig die Folge davon., daß der Gewählte sehr leicht wider die Würde seines Amtes und Beru fes in eine falsche, ihm sowohl selbst, als der'Gemeinde, höchst nachth.eilige Stellung gerathe. Wenn endlich die Petenten darauf angetragen haben, ihren -Wunsch, dm sie als einen allgemeinen bezeichnet, den Colla- .turbehörden zur Berücksichtigung zu empfehlen, so scheint es, als hätten sie denselben lediglich aufdie Privaten beschränkt, wel chen das Collaturrccht zusteht. In Sachsen befinden sich 1052 Pfarreien; zwei Drittheile derselben, durchschnittlich in jedem Jahre 24, werden von Privalcollatoren, und ein Drit theil, durchschnittlich in jedem Jahre 12, werden vom Cultmi- nisterium besetzt. Allein der Grund, welchen die Petenten für ihr Gesuch daraus entlehnt haben, daß die Gemeinden nur zu den von ihnen Gewählten volles Vertrauen haben könnten, würde nicht blos die Privalcollatoren treffen. Beide Arten der Collatur stehen hier auf gleicher Linie, und wollte man in dieser Beziehung zwischen beiden einen Unter schied machen, so würde dies eine Billigung des ungerechten Vorwurfes enthalten, als ob die Privatcollatoren bei Besetzung der Stellung weniger intelligent, gewissenhaft und vorsichtig zu Werke gingen, und eine Ungleichheit, eine Beschwerung der Privatcollamrrechte herbeisühren, womit dieDeputation sich nicht einverstehen kann. Hierüber hat auch der Herr königl. Commissar, mit wel chem die Deputation sich darüber vernommen hat, noch darauf aufmerksam gemacht, wie unausführbar in Beziehung auf die Superintendenten es sei, jenem Gesuche Folge zu g den, indem bei der Wahl eines Superintendenten ganz andere Rück sichten zu nehmen, als bei Besetzung gewöhnlicher Pfarrstel len, Rücksichten, wobei es auf Momente ankomme, die außer dem Gesichtskreise der Gemeinden sich befänden. Dieses Bedenken hat die Depu tation theilen und dem selben noch hinzufügen müssen, daß die Ausführung des Ge suches sich am wenigsten in denjenigen Kirchen - und Schulge meinden empfehlen würde, welche aus mehren Land- oder gar Stadt - und Landgemeinden zugleich bestehen, und wo die be reits geschilderten Nachtheile der Wahl dürch die Parochial- oder Schulgemeinde noch weit schärfer hervortreten würden. Nach Allem diesen sieht sich die Deputation außer Stande, das Gesuch derPetenten zu bevorwortm, und schlagt daher der geehrten Kammer vor: dieses Gesuch der Petenten als ungeergnet auf sich beruhen zulasten. ...
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