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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Act, daß die Leistungen, von welchen darin die Rede ist, in jene oben ongedeutete Kategorie nicht Passen. Mit demselben Grunde könnte verlangt werden, daß hypothekarische Schulden ebenfalls auf die Landrentenbank verwiesen werden; denn es ist ein be quemes Mittel, wie cs diese Anstalt darbietet, wenn man durch den Abtrag landesüblicher Zinsen der Kapitalschuld selbst sich entledigen kann. Man muß doch endlich auch bedenken, daß den Verpflichteten Berechtigte gegenüberstehen, und diese eben so große Berücksichtigung verdienen, wie die Verpflichteten. Wer wird z. B. nicht mit mir einverstanden sein, daß die dcr- rnalige Lage der milden Stiftungen mehr oder minder drückend ist, durch den herabgegangenen Zinsfuß. Ihre Leistungen sind in der Regel nach einem höhern Zinsfüße normirt, und sie ha ben alle Noth und Sorge, alles das zu erfüllen, was ihnen obliegt. Nehmen wir ihnen noch die sichere Rente, worauf un ter den jetzigen Umstanden großes Gewicht zu legen ist, so ma chen wir ihre Lage immer schwieriger. Recapitulire ich mir alle die Gründe, die die hohe Staatsregierung uns vorgelegt hat, daß der Antrag auf eine Expropriation, auf einen Ein griff in das EigeNthum ohne dringende Rücksicht der öffentlichen und Privatwohlfahrt hinauslauft, daß Nachtheile für milde Stiftungen und Corporationen sich daraus ergeben, daß die Landrentenbank unverhältnißmäßig belastet wird, daß man dem Ablöfungsgesetze rückwirkende Kraft beilegen würde, daß man den Cours der Landrentenbriefe berabdrücken würde, daß andererseits die Rentenfeststellung schon eine Erleichterung des bäuerlichen Grundeigenthums ist, und daß sich die Natur dieser Renten als Surrogate ehemaliger persönlicher Dienstlckstungen nicht so leicht nachweisen läßt, so muß ich dem Anträge der Deputation allenthalben meine Zustimmung geben (Staats minister v. Zeschau tritt ein). Ich habe den Antrag des Abg. Scholze, den er aufs Neue gestellt hat, darum auch nicht unterstützen können. Ein Antrag auf einseitige Ablösung der Verpflichteten läuft meines Bedünkens gegen das Rechtsprincip: was dem Einen recht, ist dem Andern billig. Es müßte also wenigstens Jedem freistehen, dem Berechtigten, wie dem Ver pflichteten, auf Ablösung anzutragen, und wenn er die Land- rcntenbank wieder in Anspruch genommen hat, so taucht auch das dermalige diesfallsige Bedenken wieder auf. Es würde eine Ueberlastung dieses Institutes sein, dessen Credit geschmälert, und der Berechtigte in neue Nachtheile versetzt werden. Abg. Scholze: Ein einziges Wort erlaube ich mir zur Erwiederung. Der Abgeordnete, welcher so eben sprach, hat die hypothekarischen Schulden hereingemengt. Das wird keinem Menschen in den Sinn kommen diese mit jenen zu ver mengen, diese sind zu jeder Zeit kündbar und wenn er meint, es solle doch bedacht werden, daß dem Verpflichteten Berechtigte entgegenstehen, so ist das sehr wahr; was habe ich denn aber verlangt? Wenn mit 25 kapitalisirt wird, so wird den Be rechtigten kein großer Schaden zugefügt werden und eben da durch würde es einer hypothekarischen Schuld gleich geachtet werden können. Es ist ferner bemerkt worden, daß nicht auf einseitigen Antrag der Pflichtigen die Rente ablösbar sein könne und daß ich den Grundsatz angeführt hätte, daß gleiche Rechte und gleiche Pflichten beobachtet werden sollen, darüber habe ich mich schon deutlich genug ausgesprochen, auch habe ich die Bewoh ner der siscalischen Dorfschaften damit verstanden wissen wollen, ich muß mir noch erlauben zu bemerken, daß ich keinen Staat kenne, wo nicht der Verpflichtete so gestellt wäre, daß nur er die baaren Geldgefälle kündigen könne, wenn ihnen nichts , von Unterstützung zu Theil wird. Abg. Püschel: Das wird der Abgeordnete doch nicht in Abrede stellen, daß eine feste, der Veränderung nicht unterwor fene Rente jedenfalls vorzüglicher ist, als ein Staatspapier, was den Chancen des Courfes unterliegt. Abg. Puttrich: Was im Berichte aü 1 gesagt ist, daß sich der Lheil des Antrages, daß allen übrigen Staatsangehö rigen dasselbe Recht zu Lheil werden möge, von selbst erledige, so kann ich dieser Bemerkung meine Beistimmung nicht geben. Der Staatssiscus kann und ist bereits Lausenden der Ver pflichteten entgegengekommen, während es von der andern Seite nur spärlich und daher sehr einzeln geschieht. Ich finde also diesen Satz des Deputationsberichts für keinen erheblichen. Daß die Ausführbarkeit einer Ablösung und die Ueberweisung auf die Landrentenbank mit großen Schwierigkeiten verbunden sein würde, wenn dies auf einmal ausgeführt werden sollte, gebe ich zu; allein es sollte doch wohl die hohe Staatsregierung Mittel finden können, daß demungeachtet nach und nach diese Ueberweisung ins Leben treten könnte, und daß dadurch der so allgemeine Wunsch der Petenten dennoch erreicht werde. Ayf was für eine Weise dieses geschehen könnte, erlaube ich mir nicht vorzustellen; allein ich glaube aber doch, daß irgend ein Ausweg zu treffen wäre, wo auf einmal eine so große Summe von Mil lionen sich nicht Herausstellen würde, wenn nach und nach diese Ablösung geschehe. Ich hatte mir allerdings vorgenommen, noch mehre Bemerkungen beizufügen; allein ich würde größten teils eine Wiederholung desjenigen machen, was der Abg. Scholze bereits erwähnt hat. Ich will daher nicht mit Weit läufigkeiten hervortreten, und gebe nur den Wunsch zu erken nen, daß zum wenigsten dem Anträge, den der Abg. Scholze zuletzt gestellt hat, beigetreten werden möchte, wenn'der Wunsch der Petenten, wie leider nach der Ansicht des Deputationsbe richts vorauszusehen und zu befürchten ist, nicht erfüllt werden sollte. Referent a. d. Winkel: Neber den Antrag des Abgeord neten Scholze erlaube ich mir nur zwei Bemerkungen. . Was den ersten Theil desselben anbetrifft, so kann ich mir keinen Er folg versprechen; denn was soll er eigentlich? Er soll eine Wiederholung der jetzigen Petition sein, als etwas anderes er scheint er mir wenigstens nicht, und wenn nun der gegenwärti gen Petition Seiten der Kammer nicht Folge gegeben wird, so könnte doch die hohe Staatsregierung unmöglich bei dem künf tigen Landtage ein Gesetz vorlegen, wodurch sie dieser Petition Folge leistete. Nun weiß ich auch'nicht, ob der Abg. seinen Antrag in zwei verschiedene Anträge theilen will- Es scheint
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