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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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dem ersten Jahre der Finanzperiode nicht stattsinden könn- ren. Es ging hieraus ein Antrag des Abg. a. d. Winkel, „die hohe Staarsregierung zu ersuchen, die neue Finanzpe riode aufdie Jahre 1841, 1842 und 1843 zu stellen, die . Ergebnisse des Jahres 1840 aber mit in den Rechenschafts bericht der gegenwärtig ablaufenden Finanzpcriode aufzu nehmen," so wie ein Antrag des Abg. v. Watzdorf, „die hohe Staatsregierung möge die geeigneten Maßregeln treffen, um die Stande der Nothwendigkeit provisorischer Steuerbewilligungen in Zukunft zu überheben," hervor, welche beide die erforderliche Unterstützung fanden, allein in Folge der Beistimmung der Antragsteller und Kammerbe schluffes nicht zur Abstimmung gelangten, sondern es wurde der Deputation aufgetragen, dießfaUsigen besonder« Bericht zu erstatten. - Wenn sie sich gegenwärtig dieses Auftrags vor dem Schluffe des gegenwärtigen Landtages, jedoch nachdem die Resultate des Rechenschaftsberichts und der Berathungen über das Budjet der Kammer als geeignete Materialien zu Beur- theilung der betreffenden Frage vorliegen, erledigt, so hat sie zuvörderst auf die Verhandlungen der vorigen Ständever sammlung über diesen Gegenstand, wie solche in den Landtags acten von 18^ Beil, zur Ul. Abth. 1. Samml. S. 435, III. Abth. 2. Bd. S. 401, Beil, zur II. Abth. 1. Samml. S. 639, II. Abth-1. Bd. S. 783 und 803, Beil, zur UI. Abth. I. Samml. S. 1157, I. Abth. 3. Bd. S. 213, I. Abth. 3. Bd. S. 265 ersichtlich sind, hinzuweisen, uno geht von der Ueberzeugung aus, daß durch die ständische Schrift vom 25. November 1837 und das allerhöchste Decret vom 28. November 1837, die Ab legung des Rechenschaftsberichts und Mittheilung vorläufiger Rechnungsübersichten betreffend, der Zeitpunkt für jedesmalige Ablegung des ersteren sowohl als der letzteren definitiv festge stellt, daher.auch von allen Vorschlägen in Betreff der künfti gen Vermeidung von provisorischen Bewilligungen abzusehen sei, welche mit einer Abänderung der bestimmten Rechenschafts perioden verknüpft sein könnten, oder eine Verschiedenheit zwi schen.letzteren und den Finanzperioden herbeiführen müßten. Schon diese Erwägung würde die Deputation abhal ten, sich für den Vorschlag des Abg. a. d. Winkel zu erklären, welcher die Periode des nächsten Rechenschaftsberichts auf die abgelaufene Finanzperiode erweitern, und materiell wenigstens eine Bewilligung auf einen vierjährigen Zeitraum in sich tra gen würde, gegen welche sich auch die zweite Kammer v. 1836, als eine verfassungswidrige Maßregel ausgesprochen hat, und gegen die ähnliche Bedenken auch gegenwärtig sich wieder ent- gegenstcllen dürften. Indessen würde, wenn irgend ein ande rer geeigneter Ausweg sich nicht aufsinden lassen sollte, in Folge eines gegenwärtigen allgemeineren Antrags dieser specielle Vor schlag nicht für immer als ausgeschlossen-von etwa späterer, erneuerter und näherer Erwägung betrachtet werden können. Thcilt die Deputation übrigens den Wunsch, daß je denfalls künftig provisorische Bewilligungen zu vermeiden sein möchten, in feinem ganzen Umfange, und erkennt sie die gegen die Zulässigkeit von Provisorien erhobenen Bedenken für ge recht und höchst beachtungswcrth an, muß sie nach obigen Gründen hinzufügen, daß auch ein Zeitpunkt eintreten kann, wo der Staatsbedarf größer sich gestaltet, als die Staatsreve- nüen, und eine provisorische Bewilligung höherer Abgaben als vorher, mit weit erheblicheren, Zweiseln verknüpft sein würde, als die einstweilige Fortdauer des älteren Budjets; so kann sie auch nur sich geneigt finden, dem Anträge des Abg. v. Watzdorf, wie er Eingangs erwähnt worden, ihre Beistimmung zu schenken und solchen für genügend anzusehen. Derselbe ist zwar in einer Allgemeinheit gehalten, welche nähere Vorschläge zu Erreichung des Zwecks ausschließt, und es würde allerdings die Frage entstehen können, ob es nicht für die vorliegende Absicht förderlich sein dürfte, den Weg näher zu bezeichnen, auf welchem am füglichsten zu Abstellung eines so fühlbaren Uebelstandes zu gelangen sein könnte. Befindet sich aber die Ständeversammlung bei Aeußerung ihres Wunsches und Antrags provisorischer Steuerbewilligun gen künftig überhoben zu werden in den Grenzen der nach Z. !l09 der Verfassungsurkunde ihr zustehendcn Befugnisse, so gehört dagegen ebenso die Bestimmung des Zeitpunkts der Ein- iberufung der Stände, erfolgt sie nur innerhalb des festgestellten dreijährigen Zeitraums nach §.115 der Verfassungsurkunde, i zu den Prärogativen der Krone. Die hohe Staatsregierung, welcher übrigens nach ihren wiederholt geäußerten Ansichten ein Provisorium ebenso unangenehm ist, wie den Kammern, und welche die Hoffnung ausgesprochen, daß sich solches künftig vielleicht anders gestalten lassen werde, wird daher im Einver- ständniß mit dem Anträge auf Entfernung der provisorischen Bewilligungen auch am sichersten die Maßregeln erwägen, und ergreifen können, welche geeignet sind, dem gemeinschaftlichen Wunsch zu genügen. Die Deputation enthält sich daher auch näher auf Be leuchtung der Frage einzug'ehen, ob nicht eine Einberufung der Ständeversammlung im Anfänge oder wenigstens in der Mitte des letzten Jahres jeder Finanzperiode eine rechtzeitig erfolgen könnende Bewilligung auf die ganze Finanzperiode und Beur- theilung derselben in zuverlässiger Weise sicher zu stellen ver möge, und räth in bereits obgedachter Uebcreinstimmung mit dem Anträge des Abg. v. Watzdorf der Kammer an, zu be schließen: im Verein mit der ersten Kammer, die hohe Staatsregierung zu ersuchen, sie wolle die geeigneten Maßregeln treffen, um die Stände der Nothwendigkeit provisorischer Steuerbewilli gungen in Zukunft zu überheben. Ref. Vicepräsid. Reiche-Eifenstuck: Es scheint mir nicht nöthig, noch hinzuzufügen, daß die Deputation allerdings den Wunsch getheilt hat, Provisorien künftig vermieden zu sehen, daß sie aber, trotz dieses lebhaften Wunsches doch geglaubt hat, aus den im Bericht angegebenen Gründen sich beschranken zu müssen auf den Antrag, den sie am Schluffe ihres Berichtes der Kammer empfiehlt. Präsident v. Haase: Es ist zu fragen, ob Jemand über die Sache sprechen will? Abg. a. d. Winkel: Wenn ich ums Wort gebeten habe, so geschah es vorzüglich insofern, weil ich früher den Antrag ge stellt hatte, der ausdrücklich im Bericht erwähnt ist. Ich ge stehe sehr gern, daß dieser Gegenstand meine Persönlichkeit nicht mehr betreffen kann und ich kein eigenes Interesse dabei habe. Ob die Einberufung des Landtags eher erfolgt, indem ich mit
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