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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Präsident v. Haase: Der Abg. Heyn hat beantragt, daß im letzten Satze des Deputationsgutachtens beider Fassung der Deputation in der ß. 16 nach den Worten: „Ein jeder Handwerker" noch gesetzt werde: „oder dessen Witwe." Wird dieser Antrag unterstützt? 26 Mitglieder erheben sich zur Un terstützung. Präsident v. Haase: Es haben sich 26 Mitglieder für den Antrag erhoben. Da jedoch der Antrag im Laufe der Dis- cussion gestellt ist, so frage ich die Kammer: ob sie den Antrag für unterstützt hält? — A l l g e m e i n I a. Abg. v. Thielau: Ich werde mich über diesen Gegenstand sehr kurz fassen können. Ich habe meine Ansichten nicht geän dert, indeß glaube ich, daß es möglich sei, daß die Deputation für ihre vorgeschlagenen Maßregeln nicht die Majorität erhalte, und erlaube mir daher eine Bemerkung zur §. 16 selbst. Es ist dort gesagt, daß das Unterrichten von Lehrlingen denMaurer- und Zimmermcistern rc. erlaubt sei, und halte dafür, daß man die Seiler und Tischler auch hierzu rechnen müsse. Der Seiler kann ohne Lehrling sein Gewerbe nicht betreiben und der Tisch ler ist ohne Lehrlinge und Gesellen ganz unbrauchbar, d. h. mit andern Worten, dem Tischler ganz verbieten, sich auf dem Lande niederzulassen. Eine zweite Bemerkung trifft eine Dunkel heit der tz. Zn der dritten und vierten Zeile heißt es: „das Halten von Gesellen dagegen sowohl diesen als auch den Böttchern und Töpfern beständig erlaubt." Das könnte man blos auf Weber und Strumpfwirker beziehen. Das ist aber nicht die Absicht der Regierung; denn sie beabsichtigt, die Worte auf sammtliche genannten Handwerker zu beziehen. Ich würde daher Vorschlägen, zu setzen: „sowohl sämmtli- chen vorstehenden Handwerkern als :c. Ich muß darauf antragen, daß dieses Amendement in zwei Theilen zur Unter stützung gelange, weil es leicht möglich wäre, daß der erste Lheil bei der Unterstützung nicht genügende Majorität haben dürfte. Dann würde aber doch der zweite Theil der Beachtung immer noch werth sein. Präsident v. Haa se: Dieses Amendement gehört, soviel ich ersehe, zur Vorlage des Gesetzes? Abg. v. Thiela u: Za, zur Vorlage des Gesetzes, im Fall das Deputationsgutachten nicht angenommen würde. Ich will mir nur ein Paar kurze Bemerkungen noch erlauben. Sie betreffen die Aeußerung des Abg. zu meiner Rechten (Sahrer v. Sahr). Ec hat bemerkt, es könnten durch die Gesellen auf dem Lande Unordnungen ernrerßcn. Ueber diese Sache nun habe' ich eine ganz andere Ansicht als überhaupt selbst die Staatsregierung hat. Ich glaube nicht, daß auf dem Lande viel Gelellen werden gehalten werden können, denn alle die Personen, die aufs Land ziehen, werden einen selbst ständigen Gewerbebetrieb vorziehen. Der königl. Commissar, welcher zuletzt sprach, hat erwähnt, daß gewissermaßen ein Krieg zwischen dem Fabrik- und'Gewerbebetriebe bestehe, und hat dessen Rede vollkommen bestätigt, was ich bereits früher erwähnt habe. Wenn nun die Fabriken nicht können aufge hoben werden, so werden die kleinen Beschränkungen zu nichts helfen. Wenn man die Meinung hegt, daß die Städte noch Kriegsschulden zu bezahlen haben, und daß durch den Druck, welchen dieselben bei großer Gewerbefreiheit erleiden würden, die Frage entstehen müsse, woher diese bezahlt wer den sollten, so muß ich bekennen, daß zur Bezahlung der Kriegsschulden des platten Landes auch Niemand etwas beige- tragen hat. Wenn das platte Land z. B. keine Kriegsschulden hat, so liegt das nicht darin, daß es nichts gelitten hat, son dern darin, daß man es ihm mit Gewalt genommen hat und durch die Einrichtung in den Städten dieselben schonender be handelt worden sind. Auf dem Lande haben sie geplündert, angezündet und genommen, wo sie etwas gefunden haben, und in solchen Fallen ist das Schuldenmachen allerdings unnütz. Es liegt nur in den verschiedenen Verhältnissen, daß in den Städten Kriegsschulden bestehen. Referent v. Hartmann: Auch bei dieser §. haben meh rere Deputationsmitglieder schon die Rechtfertigung des Depu tationsgutachtens übernommen, und in Verbindung mit dem jenigen, was der Bericht enthält, dürfte dies auch zu Wider legung desjenigen, was gegen das Deputationsgutachten ge äußert worden, hinreichend sein. Ich will mir daher nur noch eine Bemerkung erlauben, die mir in Hinsicht auf eine Aeuße rung von Seiten des königl. Commissars und das Bedenken mehrer Mitglieder der Kammer erforderlich scheint, wonach be hauptet wird, daß, sobald den Dorfmeistern das Halten von Gesellen gestattet wird, die kleinen Städte nicht würden be stehen können. Darauf muß ich erwiedern, daß ja in dersel ben tz. schon einem Theile dieser Handwerker und zwar nament lich denjenigen Handwerkern, welche auf dem Lande am häu figsten vorkommen, das Halten von Gesellen ganz unbedingt und ohne Limitation nach der Absicht der Regierung gestattet werden soll. Allerdings hat man dabei hauptsächlich auf die jenigen Handwerke Rücksicht genommen, welche ihrer Beschaf fenheit nach von einer Person allein nicht füglich betrieben wer den können. Auch ist nicht zulleugnen, daß in Bezug auf die Eigenthümlichkeiten der Handwerke, bei einigen weniger wie bei anderen, Beihülfe sich entbehren läßt. Wäre jedoch ein so großes Bedenken , wie man gegen das Halten der Gesellen nunmehr hat aufstellen wollen, wirklich begründet, so würde darauf von der Staatsregierung auch bei denjenigen Gassen von Handwerkern haben Rücksicht genommen werden müs sen, wo man gleichwohl kein Bedenken gehabt hat, das Halten der Gesellen zu gestatten. Nachdem letzteres gesche hen, sehe ich aber auch den Grund nicht ein, weshalb den übrigen Gassen der Handwerker das Halten der Gesellen verboten sein soll. Das Nämliche ist bei der von einem andern der Herren königl. Commiffare gemachten Bemer kung zu berücksichtigen, daß, wenn Dorfhandwerker Ge sellen zu halten berechtigt sein sollten, die in den Städten we gen Annahme der Gesellen, sowohl in Hinsicht auf Zahl als Reihefolge stattsindenden Beschränkungen, auch auf dem Dorfe
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