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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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daß auch hierunter eine größere Beschränkung, als zeither, nicht eingeführt, sondern vielmehr auch in Zukunft auf den Bedarf die erforderliche Rücksicht werde genommen werden. Auch enthält der Gesetzentwurf eine Beschränkung deshalb nicht. Gleichwohl hat die Deputation darauf hindeuten zu müssen geglaubt, damit über diesen Gegenstand nicht etwa künf tig Zweifel entstehen. Präsident v. Haase: Es liegen bei dieser §. folgende An träge der Deputation vor. Zunächst will sie „den Wegfall der Beschränkung im Halten der Niederlagen". Sodann trägt sie darauf an, daß das Verbot der Annahme von Lehrlingen wegfalle und will in Folge dessen der §. 23 diese Fassung geben: „Dorfkramer können sich zwar nach ihrem Be darf Geschäftsgehülfen annehmen, diese erlangen aber als Lehrlinge nur dann die Eigenschaft gelernter Kaufleute, wenn der Lehrherr selbst als solcher legitimirt ist." Daneben empfiehlt sie, daß statt des Wortes: „Dorfkrämer" das Wort: „Dorfkramer" gesetzt werde; und endlich spricht sie die Voraus setzung aus, daß, da auf den Dörfern schon jetzt Apotheken un ter der Direction wirklich gelernter Apotheker bestehen, „daß auch hierunter eine größere Beschränkung, als zeither, nicht eingeführt, sondern vielmehr auch in Zukunft auf den Bedarf die erforderliche Rücksicht werde genommen werden." Hinsicht lich des letzten Punktes erwarte ich die Erklärung, ob ihre Mei nung dahin geht, daß diese Voraussetzung in das Protokoll niedergelegt oder in der ständischen Schrift ausgesprochen wer den möge. Abg. Mcifel: Ich muß mich zuvor gegen eine etwaige Mißdeutung wegen meiner Abstimmung bei §. 22 verwahren. Ich habe nämlich gegen die Annahme des Deputationsgutach tens bei dieser h. gestimmt; nicht etwa, wie es den Schein ha ben könnte, deswegen, weil durch diese §. der Dorfhandel auf dem Lande erweitert wird. Diese Verwahrung ist, glaube ich, deshalb nöthig, weil man bei jeder Aeußerung, die nicht auf größere Erweiterung des Gewerbebetriebs gerichtet ist, leicht zu dem Verdachte Veranlassung giebt, als wolle man die Landbe wohner unterdrücken , oder sie der Leibeigenschaft unterwerfen. Ich würde schon bei §. 21, wie es ein Abgeordneter that, auf Erweiterung angetragen haben, wenn nicht die tz. 22 dies schon herausstellte. Ich würde mich nämlich mit den Motiven des Gesetzentwurfs nicht ganz haben einverstehen können; wenn näm lich dort gesagt worden ist: „Man würde die Städte—aufs Land ziehen würden" (s. o. S. 370). Eben damitsie, diekleinen Städte, keinen Nachtheil haben sollen, würde von mir eine Erweiterung beantragt worden sein, weil, wenn die Kleinhändler in kleinen Städten allein zurückbleiben sollen, sie dort gar keinen Erwerb haben würden; es also wohl ganz in der Billigkeit liegt, daß man auch ihnen gestattet, auszuwandern, und den Erwerb da zu suchen, wo auch die Handwerker ihren Sitz haben. Es ist dadurch nach §.22 ihnen die Möglichkeit gegeben, sich in den Dörfern niederzulassen, und es mußwon uns abgewartet wer den , inwieweit sich das für die Dörfer vortheilhaft oder nach theilig Herausstellen wird. Ich habe gegen die §. stimmen müs sen , weil nach dem Deputationsbericht der Regierung das Con- cessionsrecht wiederum genommen wird, und ich gar keinen Schutz dagegen finde, daß nicht hier und dorr Ungebührnisse vorkommen werden. Hier aber in §. 23 vermisse ich etwas, was mir wesentlich zu sein scheint, um wenigstens einigermaßen die Consequenz herbeizuführen. Die Handwerker, welche auf das Land ziehen, müssen Meister sein; nach §. 23 aber heißt es bei den Dorfhändlern ausdrücklich, daß sie mit Material- waaren aller Art handeln können. Es ist nicht gesagt, und, wie durch spatere Satze bewiesen wird, nicht nöthig, daß sie Kaufleute sein müssen; es würden also diejenigen, die sich einen förmlichen Handel zulegen, besser daran sein, als die Handwer ker, denn wenn Jemand auftritt und sagt: „Ich will einen Dorskramanlegen," so hat er nach der §. dieBefugniß, alle Materialwaaren zu führen; der Handwerker darf aber durchaus die Arbeiten nicht verrichten, die seine Profession erheischt, wenn er nicht Meister ist. Es ist das vorhin Erwähnte dadurch er wiesen, daß die Lehrbriefe nur dann Giltigkeit haben sollen, wenn sie von gelernten Kaufleuten ausgestellt worden sind. — Ich glaube aber, cs würde eine Unbilligkeit sein, wenn Dorf krämer nur mit Materialwaaren handeln sollen, und finde es ganz sachgemäß, wenn die Händler auf dem Lande mit allen möglichen Artikeln handeln dürfen; es ist zwar gesagt worden, daß die sogenannten Schnitt- und Fabrikwaaren, so wie Kurz- waaren nicht als ein nothwendiges tägliches Bcdürfniß des Landes betrachtet werden können; in der Allgemeinheit gebe ich das auch zu, und daß dies in manchen Gegenden stattfindet, vielleicht selbst in der Gegend, wo einer der Abgeordneten wohn haft ist, der gestern einen andern einlud, das Elend seines Dorfs in Augenschein zu nehmen. Es giebt aber auch andere Dörfer, wo die Bedürfnisse gestiegen sind, und insofern würde es nicht überflüssig sein, daß man auch hier weiter ginge; ich er kenne es daher auch für richtig, daß die Z. 22 die Möglichkeit gewährt, daß Dorfkrämer mit allen Artikeln handeln dürfen. Die Niederlagen anlangend, so hat die geehrte Deputation zwar gesagt, cs wäre mehren Mitgliedern bekannt geworden, daß gegenwärtig schon bedeutende Niederlagen in den Grenzdörfern beständen. Ich glaube aber nicht, daß den Mitgliedern auch bekannt sein wird, daß die großen Niederlagen blos zur Deckung der Bedürfnisse der Dörfer sich dort etablirt haben, denn es müßte mir befremdend sein, daß in einzelnen Dörfern 4 — 600 Ballen Twist und 7 — 800 Kisten Indigo und ähnliche Waaren gebraucht würden. Das hat einen ganz andern Grund und obgleich ich schon vorhin erklärt habe, daß die Bedürfnisse sehr verschieden sind, so kann ich mich doch nicht überzeugen, daß so große Niederlagen erforderlich sind, um die ländlichen Bedürfnisse zu decken. Es scheint mir wünschenswerth zu sein, aus dem, was ich früher gesagt habe, daß man doch eine Bestimmung treffen möge, wie es zu halten sei, wenn irgend Jemand einen Handel ans dem Lande anzufangen gedenkt, da ich nicht glauben kann, daß man den Handwerkern vorschreiben wolle, sie sollen Meister sein ohne den Händlern- ebenfalls huf- zulegen, daß sie Kaufleute sein müssen. Ist nämlich ein wirk-
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