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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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zu §. 8 für die unbedingte Zulassung von 2 Handwerkern jeder Claffe so wie zu §. 27 für obige Einschaltung und den Wegfall der §§. 28 und 29 sich aussprechen müssen. Im Uebrigen hält die Deputation es für wünschens wert!), daß statt des Schlußwortes in §. 27 „Vorrechte" der mildere und hier ebenfalls zulängliche Ausdruck „Rechte" gebraucht werde. Referent v. Hartmann: Nachdem das Concessionssy- .stem durch den Beschluß der Kammer in Wegfall gebracht wor den ist, so erledigt sich dasjenige, was die Deputation zu dieser §. im Bericht bemerkt hat, beinahe durchgängig, und es wird daher auch die zu §. 27, im Eingänge der Bemerkungen zu dieser §. von der Majorität beantragte Einschaltung in Wegfall kommen. Bloß der am Schlüsse zu lesende Antrag der De putation, daß statt „Vorrechte" gesetzt werden möge: „Rechte", ist noch zu berücksichtigen. Abg. Prau n: Die htz. 2 und 27 correspondiren mitein ander. §. 2 will die Rechte der Städte, insoweit sie dieses Ge setz überschreiten, unter den daselbst angegebenen Bedingungen, aufrecht halten, §. 27 will dagegen die Vorrechte, oder wie man es nennen will, die Rechte der Gerichtsherrschaften unter den gleichen Verhältnissen berücksichtigt wissen. Wenn nun die De putation bei §. 2 vorgeschlagen hat, daß dabei ein Zusatz ge macht werde, und zwar der Zusatz: in sofern die Rechte der Städte widerspruchlos bestehen, der später dahin verändert wurde: „insoweit sie in anerkannter Wirksamkeit bestehen", so dürfte es auch bei dieser §. nicht unbillig sein, daß der Genuß der Vorrechte der Gerichtsherrschaften und der Landgemeinden an dieselbe Bedingung geknüpft werde. Deshalb erlaube ich mir das Amendement, daß bei tz. 27. hinzugefügt werde: „inso weit sie in anerkannter Wirksamkeit noch bestehen" hiermit zu stellen. Präsident 0. Haase: Der Abg. Braun hat beantragt, daß am Schlüsse, der §. hinzugesetzt werde: „insoweit sie in an erkannter Wirksamkeit noch bestehen", und ich frage die Kam mer: ob sie das Amendement unterstütze? — Wird hinläng lich unterstützt. Abg. v. Thielau: Wird über ß. 28 ebenfalls discutirt? Die Deputation hat diese h§. zusammengezogen. Referent v. Hartmann: Die tztz.find nicht zusammenge- zogen worden, sondern blos die Anmerkungen im Berichte zu §§. 27, 28,29. Präsident 0. Haase: Wenn Niemand über §. 27 spricht, so würde ich zur Abstimmung übergehen. Es hat nämlich die Deputation zunächst vorgeschlagen, daß das Wort „Vorrechte" in „Rechte" verwandelt werde. Stimmt man der Deputation bei? - Es wird einst i m m ig beigetreren. — Präsident 0. Haase: Der Abg. Braun hat beantragt, daß gesetzt werde: ^insoweit sie in anerkannter Wirksamkeit noch bestehen", und ich frage die Kammer, ob sie diesem Amen dement ihre Beistimmung gebe? -- Wird einstimmig rr- theilt. — Präsident 0. Haase: Nimmt die Kammer tz. 27 mit die ser Abänderung an? -- Wird gegen 2 Stimmen ange nommen. 28. Dagegen begründet ein über die Bestimmungen gegenwärtigen Gesetzes hinausgehender, auf ausdrücklichen Rechtstiteln (§. 27.) nicht beruhender älterer Besitzstand, selbst wenn er die Eigenschaft eines unvordenklichen hätte, künftig weiter kein Recht auf eine Ausnahme von obigen Bestimmun gen, insofern das diesfallsige Herkommen nicht binnen fünf Jahren, von Publication dieses Gesetzes an gerechnet, unter Angabe der Beweismittel bei der vorgesetzten Regierungsbe hörde angezeigt, und von letzterer nach vorhergegangener Er örterung anerkannt worden ist. Mit der Bescheinigung des Herkommens kann solchenfalls auch die Nachweisung des ört lichen Bedürfnisses verbunden werden. Gegen die in diesen Fällen von derzunachst vorgesetzten Regierungsbehörde gegebene Weisung findet einmaliger Recurs an das Ministerium des Innern statt, bei dessen Resolution es bewendet. §. 29. Die vermöge eines in solcher Art nachgewiesenen und anerkannten örtlichenHerkommens zuduldenden Dvrfkrämer und Handwerker sind jedoch den §§. 13 f. und 20 f. erwähnten Einschränkungen unterworfen, insofern nicht auch hiervon eine herkömmliche Befreiung dargethan worden ist. Die Motiven zu h§. 28 und 29 lauten: sä §§. 28. und 29. (Man vergl. Z. 29. des vorigen Ge setzentwurfs). Ohne diese Bestimmung würde man genöt'hkgt sein, entweder den in der Regel durch Bedürfniß des Orts gebil deten statum guo aufzuheben, oder wiederum ein Normaljahr für die zu gestattende Fortdauer desselben einzuführen, wie bis her ein solches nach dein Mandate vom 29. Januar 1707 rück sichtlich des Schlachtens und Backens beobachtet worden ist, welches aber nach der bisherigen Erfahrung, je weiter die Zeit vorrückt, desto mehr seine praktische Anwendbarkeit verliert. Da in dergleichen Fallen die Bescheinigung des Herkom mens (worunter hier, da das Gesetz nicht, wie beim Mandate vom 29. Januar 1767 der Fall war, mit ein.m unbedingten Verbote gegenüber steht, nicht der Beweis der Jmmemorial- Verjährung, sondern nur ein Besitzstand über rechtsverwahrte Zeit hinaus zu verstehen ist), bisweilen Schwierigkeiten hat, weshalb sie nicht vollständig hergestellt werden kann, gleichwohl es dem Zwecke des Gesetzes entgegen sein würde, deshalb die An erkennung ganz zu verweigern, wenn das OrtSbedürfniß dem- ungeachtet eine solche erfordern sollte, so erscheint es angemessen, die Nachweisung des Bedürfnisses mit der Bescheinigung des Herkommens verbinden zu lassen. Das Deputationsgutachten ist bereits bei §. 27 verlesen worden (s. oben.) Abg.v. Thiel au: Ich muß gestehen, daß ich die§.28 für eine von denjenigen im Gesetze halte, deren Entstehung man in das neunzehnte Jahrhundert in der That nicht zu setzen vermag, sondern in das Jahr 1760, wenn man sie nicht in eine noch weit frühere Zeit zurückweisen muß. Es ist kaum denkbar, daß man jetzt eine Bestimmung sanetioniren könne, bei welcher nicht die natürliche Freiheit, sondern die Beschränkung präsumrrt wird.
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