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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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' sehen, auf welche Weise den Privilegirten diese Entschädigung zugewiesen werden soll. Es heiße in der Bestimmung der §. 10: „denjenigen Privilegirten aber, welche noch ferner in der Berechn- gung zu Ausübung des Salzschanks verbleiben und in dessen Folge, mittelst der tz. 7 nachgelassenen Provision von zwei Gro schen auf den Scheffel, dre Hälfte des durch die bisherige Preis ermäßigung erzielten Gewinns fortbeziehen, wird die Entschä digung nur nach Höhe der andern Hälfte, folglich nur mit zwei Groschen auf den Scheffel geleistet." Ich weiß nicht, ob dann die Provisionserhöhung würde als Entschädigungsmodalität noch gelten können. Man könnte zwar sagen: dies kann ge ändert werden; ich glaube aber, dies steht der Kammer nicht mehr zu, nachdem sie den letzten Satz zu tz. 5 angenommen hat, wo gesagt wird, daß „in der unter §. 10 sich ersichtlichen Maße Entschädigung gewährt wird." Ich meiner Seits würde zwar indieserBeziehungvomHause aus keinBedenken getragen haben, dem Antrag beizutreten, weil ich zur Minorität der Deputation gehöre und gegen die Entschädigung gestimmt habe. Aber darin, daß der Grundsatz zu entschädigen angenommen würde, finde ich nun allerdings ein Bedenken. Wenn die Kammer dieses nicht theilt und die Erhöhung der Provision für die Salzschänken auch nach dem zu tz. 5 gefaßten Beschlüsse für zweckmäßig halt, so muß ich ihr das anheim geben, aber auf merksam machen muß ich sie darauf. Abg. Heyn: Der Abg. Schmidt und der Herr Referent ha ben angeführt, daß bisher der Salzschank an vielen Orten ver pachtet gewesen, und dafür hohe Pachtgelder über 100Thlr. be zahlt worden wären, mithin liegt es klar am Lage, daß diese Pachtgelder nicht von dieser Provision an 2gr. entrichtet, viel mehr nur durch erhöhte Preise oder Nebenvortheile bewerk- stelligtwerden konnten. Ich habe mich verpflichtet gefühlt, darauf aufmerksam zu machen, und halte es für zweckmäßig, daß künf tig eine, strenge Controle geführt werde. Aber mit 2 gr. Pro vision auszukommen ist unmöglich, darin werden Alle,, welche jenes Geschäft kennen, mir beistimmen. Königl. Commissar v. Ehrenstein: Wenn die Ansichten der geehrten Antragsteller sich nicht vereinigen können, ob die Provision auf 3 oder 4 gr. zu stellen fein dürfte, so erlaube ich mir darauf aufmerksam zu machen, daß die Ungleichheit, die zwi schen größeren und kleineren Orten sich herausstellt, durch beides nicht beseitigt sein würde. Vielleicht dürsten die Ansichten sich dahin vereinigen können, daß der Regierung überlassen bliebe, ausnahmsweise bei einzelnen Orten die Provision auf höchstens 4 gr. zu erhöhen. Das Princip der Regierung würde dabei das sein, daß vorzugsweise die kleineren Gemeinden, welche na mentlich auch selbst schon dahin angetragen hätten, berücksichtigt würden. Abg. Schmidt: Der Vorschlag des Herrn Regierungs- commissars, in kleineren Gemeinden, wo Salzschänken sich befin den, eine Erhöhung der Provision ausnahmsweise eintreten zu lassen, scheint mir das beste Auskunftsmittel zu sein. Königl. Commissar v. Ehrenstein: Ich tragedaraufan, daß ein hiermit dem Präsidenten überreichter Zusatz der h. bei gefügt werde. Präsident I). Haase: Nach der Erklärung des Herrn Re- gierungscommifsars könnte als zur Vereinigung führend zu §.7 noch folgender Zusatz kommen: „Ausnahmsweise kann die Provi sion bis aufhöchstens4gr. proScheffel erhöht werden"und es fragt sich nun, ob die Antragsteller, welche 3 und4gr. statt der im Gesetzentwürfe als Regel angesetzten 2 gr. vorschlugen, damit einverstanden sind ? Abg. Heyn: Ich glaube nicht, daß dieser Antrag unter stützt werden darf, weil er von Seiten der Staatsregierung kommt. Sollte man sich mit der Ansicht der Negierung einverstanden erklären, so könnte ich doch den Ausdruck „in kleinen Gemein den" nichtgelten lassen, indem in vielen größern Gemeinden auch viel Arme vorhanden, und daher auch mit dem Ausschank viel Mühwaltung verbunden ist. Wenn also dieser herausfiele, so würde ich mich mit dem Vorschläge einverstanden erklären. Präsident 0. Haase: Dem Abgeordneten scheint der frag liche Zustand nicht ganz gegenwärtig zu sein; es ist darin von kleinen Gemeinden nicht die Rede, sondern es heißt: ausnahms weise kann die Provision höchstens auf4gr. pro Scheffel erhöht werden. Ich habe die Herren Antragsteller aufgefordert zu er klären, ob sie, wenn dieser Zusatz des Herrn Regierungscom- missars zu §. 7 Annahme finde, ihre Anträge aufErhöhung der Provision und resp. auf Veranschlagung der Regiekosten fallen lassen? Abg. Püschel: Ich könnte mich mit diesem Anträge nicht einverstehen, denn ich bin überzeugt, dargethan zu haben, daß mit 2 gr. nicht auszureichen sein wird. Wir haben in andern Fällen anerkannt, daß es besser sei, bestimmte Festsetzungen in den Gesetzen zu haben, als solche, in welchen alles in die Hände der Regierung gelegt wird. Das wünsche ich also auch hier. Gegen den Herrn Referenten wollte ich mir die Bemerkung er lauben, daß, wenn er hier dem Anträge aus dem Grunde entge gen ist, weil den Privilegirten eine Entschädigung von 2 gr. ge geben werden soll, auf diese Erinnerung darum kein Gewicht ge legt werden kann, weil der Antrag alle Salzschänken berücksich tigt. der größte Theil dersAbeü aber nicht privilegirt ist. Abg. Schmidt: Sobald der Zusatz des Hrn. königl. Com- missars angenommen wird, so nehme ich meinen Vorschlag zurück. Abg. Eis en stuck: Mein Bedenken gegen das Amende ment beruht auf dem, was der Hr. Referent bereits erwähnt hat. Man muß unterscheiden: kann denn jemals die Absicht gewesen sein, den Salzvetkauf zu einem nutzbaren Rechte der Gemeinden zu rechnen? Sollte man auch in früherer Zeit diese Ansicht gehabt haben, so dürfte sie doch kaum aufrecht zu er halten sein. Nun sind bisher in den meisten Fallen, besonders in den Städten', die Salzschankberechtigungen als nutzbare Rechte verpachtet worden. Nun gebe ich zwar zu, daß das
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