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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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448 Anträge der Deputation vereinbaren, wornach diese Prüfung l hat, der sich die technischen Kenntnisse seines Faches völlig zu eine freiwillige sein soll; es soll also von jedem Bauhandwerker' eigen gemacht hat, oder ob er ein bloßer Empiriker ist, dessen abhängen, ob er sich vor oder nach Erlangung des Meister rechts prüfen lassen will oder nicht; er soll dessenungeachtet das Meisterrecht gewinnen und mit dem nieder» Grade techni scher Kenntnisse, so wie sonst auf dem Lande und in den Städ ten bauen dürfen. Die Deputation hat zwar ein Auskunfts mittel vorgeschlagen und dem Staate die Nothwendigkeit auf erlegt, nur geprüfte Bauhandwerker anzunehmen, und ebenso möchten alle Communen nur an geprüfte Baugewerken bei ihren Bauen sich wenden. Hierdurch scheint doch die Deputa tion anzuerkennen, daß die Prüfung etwas Wesentliches sei, und ein Zweck damit erlangt werde, indem sie dem Staate diese Nothwendigkeit auferlegt, und ebenso die Gemeinden veranlaßt, sich nur geprüfter Bauhandwerker zu bedienen. Ist aber die Nützlichkeit dieser Maßregel ausgesprochen, und somit zuge standen, daß Geprüfte größere Garantie gewähren, so sehe ich nicht ein, warum das nicht allgemein nöthig sein soll, wozu die Deputation den Behörden Veranlassung geben will. Man drückt sich darüber besonders aus, und meint, es sei zu rathen, daß Communbaue nur von geprüften Handwerkern ausgeführt werden. Wenn man nun überdies auf den Grund der größe ren Garantie, die ihnen durch die bestandene Prüfung gegeben wird, aussprach, so war es doch wohl besser, man hatte sich da hin ausgedrückt: es möchte Niemand andere als geprüfte Bau handwerker bei seinen Bauen anne-hmen, oder die Deputation wäre besser gleich auf den Vorschlag der Staatsregierung ein gegangen. Die Deputation meint, der Regierungsvorschlag, die Bauhandwerker zur Prüfung zu nöthigen, sei nicht noth- wendig, und zwar aus dem Grunde nicht, weil die natürliche Freiheit dadurch beschränkt werde. Wollte man aber die na türliche Freiheit in allen Fallen schonen, so könnte überhaupt gar keine Prüfung angestellt werden. Die Candidaten der Theologie, der Nechtsgelehrsamkeit, der Medicin, der Philo logie, des Schulamts möchten nicht gezwungen werden, sich einer Prüfung zu unterwerfen, sondern es würde das lediglich ihrem Ermessen anheim zu stellen sein. Man könnte nun freilich ganz andere niedere Grade von Prüfung, oder überhaupt gar keine annehmen, oder man könnte hier einwenden, daß diese Gegenstände von weit größerer Wichtigkeit als die Baue im Lande wären. Ich vermag aber dies nicht zuzugeben, mich nicht zu überzeugen, es sei keine Nothwendigkeit vorhanden, die Baugewerken einerPrüfung zu unterwerfen, denn dieSumme, die zu Wauen jährlich verwendet wird,' und worüber die Bau gewerken zu verfügen haben,- zu beträchtlich, dieser Gegenstand ist i keineswegs von geringer Bedeutung. Sieht man auf die Zahl von Ortschaften an Städten, Flecken und Dörfern, so er- giebt sich, daß wir deren in Sachsen 3460 haben; kann man nun billig annehmen, daß jährlich im Durchschnitt wenigstens it-M) Thlr. in einem Orte verbaut werden, so ist das ein Ge genstand von ohngcfähr 6 Millionen, welche jährlich unter der Verfügung der Baugewerbe» steht. Nun ist aber ein großer Unterschied, ob ein Man» Baue und Reparaturen anzustelle» Kenntnisse oft nicht weit über den Instinct des, Bibers stehen. Ich rede hier nicht bloß von dem grö ßern Aufwand, der vermie den werden kann, wenn ein gebildeter technischer Mann einen Bau unternimmt, sondern zugleich von der Gesundheit, Dau erhaftigkeit und Feuerfestigkeit eines zweckmäßig ausgeführten Gebäudes. Viele Gebäude erfordern in später» Jahren bloss darum kostspielige Reparaturen, weil sie schlecht gebaut wordm sind. Mancher Bau konnte mit weit weniger Kosten aufgeführt werden, wenn er von einem technisch befähigten Baugewerke geleitet wird; denn daß eine Mauer, welche dick oder recht stark aufgesetzt wird, ganz zweckmäßig sei, läßt sich nichtallemal annehmen. Viele alte Gebäude zeigen in ihren alten, mehreEl- len dicken Mauern zwar die Gewissenhaftigkeit mit welcher sie gegen die Möglichkeit des-Einsturzes aufgefuhrt wurden, aber mit der Hälfte des Materials hätte von einem rationell gebilde ten Techniker derselbe Zweck erreicht werden können. Sieht man darauf, welchen hohen Werth jetzt das Bauholz hat, so kann nur angemessen erscheinen, wenn durch technische Bauge werken die Consumlion desselben beim Bauen vermindert wird. Diese Verminderung kann nur dadurch erreicht werden, wenn ein mit den technische» Kenntnissen der Baukunde versehener Meister richtig zu beurtheilen versteht, so und so viel Holz von dieser oder jener Stärke, so und so viel anderes Material, nicht mehr und nicht weniger, ist für den gegebenen Fall erforderlich. Der Maurer, der Zimmermeister, ohne diese technische» Kennt nisse wird, wenn er vorsichtig und ängstlich ist, um sicher zu gehen, allemal weit mehr verlangen. Daß über schon manches Unglück durch unbefahkgre Bauhandwerker veranlaßt worden, wird Ihnen allen wohl nicht entgangen sein. Miristwenigstensvondem DorfeBräunsdorf, wo sich dieAnstalt für jugendlicheVcrwahrloste und Verbrecher befindet, bekannt, daß bei einem bedeutenden Baue ein Dach einsicl, mehre Menschen beschädigte, und auch einen tödtete. Ein anderer Unglücksfall wurde nur durch das Hinzuziehen eines technisch gebildeten Baugewerken abge- wendet, indem dieserdenBau fortsetzte und durch geeigneteVor- kehrungen den Einsturz hinderte. Keinem von Ihnen, welcher einen Bau mit nicht ganz befähigten Baugewerken unternom men hat, wird unbekannt sein, welche Nachtheile sie verursachen, und daß es selten ohne Verlust dabei abgeht. Ich wenigstens kann mich zu denjenigen zählen, welche bei einem solchen diese Erfahrung gemacht haben. Der Referent sagt ferner, daß, da man wisse, man könne ohne bestandene Prüfung nicht alle Baue übernehmen, man sich der Prüfung ohnedies unterwerfen werde, um dann jeden Bau unternehmen zu können. Allein, wenn man erwägt, wie wenig Staatsbaue in derProvinz vorkommen, insbesondere wie wenig Communbaue, wie etwa nur ein Ar menhaus Herzustellen oder ein Kirchendach zu repariren ist, so kann das einen Gewerken nicht bestimmen, sich freiwillig den Aufwand zuzuziehen, der mit dem Besuch der Bauschule ver bunden ist. Sobald die vorgeschlagenen Prüfungen oder der Besuch der Bauschule nicht als zum Meisterwerden nothwendig,
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