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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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hier nichts anderes übrig, als für die Reise die Zahl der Stunden anzusetzen, die auf die Reise verwendet worden sind. Wenn abr dabei der Ausdruck „Versäumrsiß" gebraucht worden ist, so liegt, dabei lediglich die von mir angegebene Bewandniß zu - Grunde: ; v. Wel ck: Allerdings ist es nur erst die. Erläuterung, die auch der Deputation Seiten des Herrn Regierungscommissars zu Lheil wurde, die unfern Antrag, den Aeußerungen des Herrn Grafen Hohenthal feine Folge zu geben, zu rechtfertigen ver mag; denn für den ersten Augenblick muß es gewiß sehr befrem dend erscheinen, wenn man sieht, daß zu einer Zeit fsir Zeitver- . säumniß liquidirt wird, wo schon eine Entschädigung für die Arbeitszeit gegeben wird. Wenn aber die Diäten Llos als die Entschädigung für die wirkliche Arbeitszeit betrachtet und diese letztere zu 9 Stunden angenommen wird, der Commissar aber vielleicht genöthigt ist, 4 bis, 5 Meilen weit nach dem Ort seiner Geschäftsthätigkeit zu reifen, und wahrend dieser Reise also andere Geschäfte, die ihm etwas einbringen könnten, versäumt, so hat es allerdings auch der Deputation billig geschienen, daß er für die Zeit, die er zur Reife braucht, auch noch eine Entschä digung in Anspruch nehmen könne. Präsident v. Gersdorf: Da Niemand weiter das Woxt nimmt, und eine Frage sä 5 nicht zu stellen ist, würden wir zu 6 übergehen können. ' 6) daß die Commissarien wo möglich sixirt und als Staats ¬ diener betrachtet werden möchten; Die Deputation sagt: sä 6. Mit diesem Borschlage könnte sich die Depu tation nie vereinigen, da er zu vielen leicht zu übersehenden, von dem Herrn Petenten selbst anerkannten,N.achth,eilen führen würde, indem man die Staatskasse für ein vorübergehendes Ge schäft durch festgesetzte Gehalte, wohl gar auch Pensionsan sprüche, mit einer großen Last belegte. Graf Hohenthal (Püchaus: Ich,muß hierbei erwähnen, -daß ich diesen Vorschlag nur berührt habe, daß ich jedoch das zugebe, was der Herr Referent vorgetragen hat, da ich die daraus . entstehenden Nachtheile selbst anerkannt habe. Referent Fürst Reuß: Ich habe hierauf zu erwiedern, daß der Petent hierbei sagte, er habe dabei nicht umhin gekonnt, da rüber nochmals um eine genaue Erörterung zu ersuchen, ob es nicht rathsam sein möchte, die ökonomischen Commissare ganz Zu sixiren und sie dadurch zu Staatsdienern umzuschaffen. Es schien dies'.der Deputation zu wichtig, und sie glaubte, daß es gerade im Interesse des Petenten liegen würde, ihn nicht zu übergehen. Präsident v. Gersdorf: Auch bei 6 ist keine Frage zu .stellen und es würde demnach zu 7 überzugehen sein. 7) .daß die Kosten aufBeibringung der Legitimationen le diglich von den -Betheiligten zu tragen und daher diesen nur zugemuthet wurden; Die Deputation sagt: sä 7. Daß die Kosten, welche aufBeibringung der Legi timation zu verwenden sind, lediglich dem Betheiligten zur Last fallen, liegt ganz in den Bestimmungen des Gesetzes, sollte dagegen von einigen Specialcommissarim verfahren worden sein, so würde sich dies zur Beschwerdeführung eignen, die Deputation kann aber, da, wie gesagt, die gesetzliche Be stimmung schon vorliegt, einen besondern Antrag darauf zu stellen nicht anrathen. Graf Hohenthal (Püchau ): Ich erlaube mir nur zu be merken, daß ich es sehr dankbar annehme, wenn dieser Antrag von mir eine authentische Interpretation des Herrn Regierungs- commissars hervorgerufen hat, die ich aä »cm nehme und als gesetzliche Bestimmung von nun an betrachte: daß die Legiti mationskosten von jedem Betheiligten zu tragen sind. Z. 274 bestimmt nur, daß die Kosten zur Halste voy den Berechtigten, und zur Hälfte von den Belasteten getragen werden sollen und diese Bestimmung hat die irrthümliche Auslegung durch manche Specialcommissarien erhalten, daß auch die Legitimationskosten zu diesen Kosten gehören. Königl. Commissarv. Schaarschmidt: Ich kann nur bestätigen, daß nach den Grundsätzen, die bei dem Ministerium und der Generalcommission festgehalten werden, die Legitima tionskosten, als Separatkosten zu betrachten sind, welche lediglich der die Legitimation bewirkenden Partei angeschrieben wer den. Präsident v. Gersdorf: Die Deputation hat gesagt, daß ie die Stellung eines besondern Antrags darauf nicht anrathen Änne: Ist die Kammer damit einverstanden ? — Einstimmig Ja.— . , 8) daß bei Ablösungen^ wo Kirchen, Schulen und milde Stiftungen betbeiligt sind, kein Actor bestellt werde, und der Special-Commissarius als solcher die Rechte derselben exoNvi» zu vertreten habe; Das DeputationsguLachten lautet: sä 8 hat die Deputation die-Ueberzeugung, daß die Bestellung eines Actors, da wo die.Gerechtsame von Kirchen, Schulen oder milden Stiftungen einschlagen, durchaus nicht zu umgehen ist. ' Es würde dies schon um deswillen jederzeit nöthig sein, da !>ei dergleichen Verhandlungen ein anderes verantwortliches Mi nisterium die Aussicht zu führen hat, und weil, wollte man dem Specialcommissar die Vertretung der Gerechtsame der Kirchen, Schulen und milden Stiftungen übertragen, sich Partei und Richter in einer Person vereinigen würden. , Den Herrn Petenten scheint auch besonders der Kosten punkt zu diesem Anträge vermocht zu haben, da es ihm aus einigen ihm vorgekommenen Fällen geschienen, als würde von den höheren Behörden ausdrücklich verlangt, daß nur Juristen zu Actoren zu wählen seien, und sich dann allerdings die auf laufenden Kosten oft mit dem Object der Ablösung außer Ber- haltniß stellen, und besonders für arme Kirchen, Schulen rc. oder nach Befinden auch Gemeinden sehr drückend sein würden. Aus den Aeußerungen des königl. Herrn Com.miffars
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