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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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noch zweckmäßig zu verwenden sei. Diesem Gutachten ihrer Deputation ist die jenseitige Kammer allenthalben beige treten. Kann nun zwar die Deputation in den oberwahn- ten Pflichtwidrigkeiten des Petenten keineswegs nur leichte Dienstvergehungen erblicken, müssen dieselben vielmehr umso bedeutender erscheinen, als sie in den §§. 44. und 51. der Gendarmerie-Instruction besonders hervvrgehoben sind und der Gendarm, der sich ihrer schuldig macht, mit nachdrücklicher Ahndung und nach Befinden sofortiger Dienstentsetzung be droht wird, und hält deshalb auch die Depu tation dafür, daß Petent das ihn betroffene Unglück im hohen Grade selbst verschuldet habe, so glaubt sie doch, daß zu Vermeidung einer Differenz mit der zweiten Kammer dem Beschlüsse der letzteren, da in demselben eine unbedingte Bevorwortung der Wiederan stellung des Petenten nicht liegt, dieselbe vielmehr dem Ermes sen der Regierung anheim gegeben bleibt, beizutreten sei. Prinz Johann: Ich könnte mich meines Lheils für die ses Gutachten nicht erklären. Mir scheint es bedenklich, sich in Fragen einzumischen, ob die Staatsregierung Jemand an stelle« solle oder nicht. Im vorliegenden Falle scheinen mir nun aber auch gleichzeitig die Dienstvergehen von der Art zu sein, daß ich es kaum für rathsam finden könnte, den Bittsteller zu irgend einer Anstellung zu empfehlen.' Eine Differenz mit der zweiten Kammer dürfte hier eben so wenig bedenklich sein, denn sie könnte nur dahin führen, daß das Gesuch nicht an die Regierung gelangte. Vicepräsident v. Carlowitz: Ich will nicht leugnen, daß die Deputation lange geschwankt, welches Gutachten sie abzu geben habe; ja ich gehe noch'weiter: ich will bekennen, daß der Bericht bereits abgefaßt und das Gutachten ein abfälliges war. Allein bei nochmaliger Erwägung gelangte die Depu tation zu der Ansicht, daß es wenigstens unbedenklich sei, sich der zweiten Kammer anzuschließen. Die Dienstvergehungen des Petenten hat die Deputation nicht zu entschuldigen ver mocht; ja es hat ihr vielmehr ganz angemessen erschienen, daß Löschte als Gendarm seines Dienstes entsetzt worden ist, nach dem er sich die im Bericht hervorgehobene Vernachlässigung hatte zu Schulden kommen lassen. Allein auf der andern Seite spricht für den Mann, daß er lange Zeit untadelhaft beim Militair gedient, auch einige Feldzüge mitgemacht hat; dann spricht für ihn seine bei seiner zahlreichen Familie so hülf- lose Lage, und endlich der Umstand, daß er nicht daran Schuld gewesen ist, haß er in neuester Zeit seines letzten Broterwerbs verlustig geworden. Er war nämlich während des Baues der Eisenbahn bei einem Bahnhose als Aufseher ungestellt, und ist, da hier etwas Nachtheiliges gegen ihn nicht zur Sprache gekommen,, und nur deshalb entlassen worden, weil der Bau zu Ende ging. Diese Rücksichten scheinen für den Petenten zu sprechen , und da der Antrag der zweiten Kammer nur ganz allgemein gefaßt ist, eine Empfehlung aber keineswegs enthält, so glaubte die De putation, es sei unbedenklich, demselben beizutreten. Jndeß muß ich der KammerdieBeschlußnahmeüberlaffen/und bekenne nochmals, daß ich selbst lange geschwankt habe, ob das Gutach- I. 52. ten, wie es gestellt ist, von mir würde genehmigt werden können. Staatsminister v. Könneritz: Es sind mir die Verhält nisse des vorliegenden Falles gänzlich unbekannt, und ich weiß auch nicht, inwiefern das betreffende Ministerium in der jensei tigen Kammer eine Aeußerung gethan hat, die zu solcher Ver wendung etwa Veranlassung'geben könnte. Allein vollkom men muß ich dem beistimmen, was Se. königl. Hoheit erwähnt haben. Es handelt sich hier um die Frage, ob dem Petenten eine Anstellung zu geben.sei-? Dies ist lediglich Sache der Regierung. Wollten alle diejenigen, welche Anstellung wün schen, namentlich die verabschiedeten Soldaten, sich an die Kam mer wenden, und um deren Fürsprache bei der Regierung bittens so frage ich, wohin das führen soll? Und hierum allein scheint es sich im vorliegenden Falle zu handeln. Daß er bereits früher angestellt gewesen ist, kann in der Sache nichts ändern; denn in Beziehung auf sein früheres Dienstverhältniß könnte nur in Frage kommen, ob der Petent rechtmäßig entlassen wor den, und ob ihm bejahenden Falls eine Pension zu gewähren sei. Ist dies nicht der Fass, und waren seine Dienstvergehun gen der Art, daß er ohne Pension entlassen werden konnte, so liegt auch kein weiterer Grund zur Verwendung vor. Graf Hohenthal (Königsbrück): Ich könnte mich ebenfalls nicht dem Anträge der Deputation anschließen. Denn abgesehen von der Persönlichkeit des Mannes, der mir ganz un bekannt ist, halte ich es für bedenklich, den Antrag zu stellen. Wenn auch eine directe Dienstempfehlüng im Anträge der De, putation nicht liegt, so ist es doch etwas ganz anderes, wenn ein Mann von den Kammern der Regierung genannt wird, als wenn es nicht geschieht. Ich glaube, wir würden eine Unzahl von Petitionen um Bevorwortung wegen Anstellung Hervorru fen, wenn wir diesen Weg cinschlagen, ja, ich gehe noch weiter: wenn wir einen Mann, der sich, wie nicht zu verkennen ist,, doch etwas zu Schulden gebracht hat, der hohen Staatsregie rung auch nur nennen, so würde es für die Ständeversamm lung sehr schwierig sein, alten, würdigen und erprobten Män nern oder Kriegern, die sich durchaus nichts zu Schulden ge bracht haben, ihr Fürwort zu versagen. Aus diesen Gründen nun muß ich denn dafür stimmen, daß nicht auf die Petition eingegangen werde. v. Beust: Ich rechtfertige das vollkommen, was der Herr Staatsmrnister über diesen Gegenstand so eben geäußert hat. Allein ich bin mit den Verhältnissen sehr genau bekannt und kenne diesen Menschen, als er noch im Voigtlande stationirt war, seine Vergehungen waren nicht gerade von einer so erheb lichen Art, als man wohl glauben möchte. Jetzt scheint blos ein Act der Menschlichkeit vorzuliegen, wenn davon die Rede ist, ob es möglich sei, ihm vielleicht eine anderweite Anstellung, zu verschaffen; — er hat zehn leben dige Kinder. v. Polenz: Gäbe es nicht einen Mittelweg zwischen bei den Vorschlägen? Allerdings muß ich gestehen, daß ich diesen 4
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