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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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stimme. Ich glaube, diese Frage würde vorausgehen müssen, und es würde die Kammer die Frage zu beantworten haben, ob sie es für ausreichend finde, daß zu dieser Deputation nur drei Mitglieder aus jeder Kammer gewählt werden sollen. v. Welck: Dagegen erlaube ich mir zu erinnern, daß die Zahl von drei Mitgliedern die höchste zu sein scheint; denn es steht in tz. 120: „es darf aber die Zahl überhaupt die von sechs Mitgliedern nicht übersteigen." Wenn sich also dieBemerkung auf eine geringere Zahl bezieht, so würde die Ansicht des Bür germeister Gottschald richtig sein. Vicepräsident v. Carlowitz: Die immermehr austau chenden Zweifel scheinen meine Ansicht zu rechtfertigen, ich trage daher förmlich darauf an, daß dieWahl ausgesetzt werde, bis ein königl. Commissar anwesend ist. Präsident v. Gersdorf: Ich wollte soeben bemerken, daß ich eigentlich zwei Fragen zu stellen hätte, einmal die, ob dieWahl auszusetzcn sei, bis ein königl. Commissar anwesend ist, und zweitens, ob, wenn man glaubt, seiner Sache gewiß zu sein, eine Frage an die Kammer zu stellen sei, was sie in dieser Angelegenheit thun wolle. Jndeß.ist der Vorschlag ausgespro chen worden, die Wahl'einstweilen auszusetzen, bis wir einen königl. Commissar in unsrer Mitte sehen, und ich glaube, daß dies ein Vorschlag sei, den wir zunächst adoptiren; wirwür- den daher zu dem nächstfolgenden Gegenstände übergehen kön nen. Demgemäß würden wir zunächst zu dem mündlichenVor- trag'e übergehen, den Bürgermeister Schill zu erstatten die Güte .haben werde. — Referent Bürgermeister Schill: Von dem ständischen Ausschüsse zur Staatstilgungskasse sind die betreffenden SLeuer- schuldrechnungen auf das Jahr 1837— 38- anher abgegeben worden, Behuf der Erklärung und deren Justisication. Die Rechnung auf das Jahr 1836 ist am vorigen Landtage justificirt .worden, und die jetzige Rechnung schließt sich jener an.. Die Rechnungen haben bereits der Defectur unterlegen, es ist jedoch etwas zu erinnern nicht befunden worden. Die Deputation hat sie ebenfalls durchgesehen, und sie für richtig erkannt. Die zweite Kammer hat hierauf beschlossen, daß die Ständever sammlung dem ständischen Ausschüsse den Justisicationsschein ertheilen möge, und unter den obwaltenden Umständen kann die Deputation nur empfehlen, diesem Beschlüsse beizu treten. Präsidentv. Gersdorf: Wenn von keiner Seite über den Gegenstand gesprochen wird, so würde ich fragen: ob Sie- gleich der zweiten Kammer für dieErtheilung desJustifications- scheines an unsere Deputation sich erklären wollen? — Wird einstimmig bejah-t.— Präsident v. Gersdorf: Wir würden nun zu dem Berichte der vierten Deputation sub y. übergehen können, wel cher einige das Haufkrbefugniß der oberlaüsitzer Weber betreffende Petitionen zum Gegenstgnde hat. Bürger meister Gottschald wird die Güte haben, den Vortrag zu übernehmen. Referent Bürgermeister Gottschald: Der Bericht lau tet folgendermaßen: Der Deputati.o n sind folgende Petitionen zur Prüfung und Begutachtung mit überwiesen worden: 1) eine an die erste und zweite Kammer von den Leinweber innungen zu Döbeln, Roßwein, Nossen, Meißen, Lom matzsch, Riesa, Strehla, Oschatz, Mügeln, Mutzschen, Dahlen, Wurzen, Krebsen,. Grimma, Colditz, Leisnig, Geringswalda, Äochlitz und Waldheim, Christian Gott fried Winckler und Genossen; 2) eine dergleichen, bloß an die zweite Kammer gerichtete und von dieser laut Kammerbeschlusses vom 27. Januar 1840 mittelst Protokollextra cts an diesseitige Kammer ge langt, von der Zeug-, Lein - und Wollenweberinnung zu Lausigk, Johann Gotthelf Lang und Genossen; 3) eine dergleichen an die erste Kammer von den Handwer kern zu Lommatzsch, Friedrich Wilhelm Hartmann und Genossen; 4) eine dergleichen an die erste Kammer von der Gemeinde zu Cunnersdorf und 40 anderenDorfschaften verOberlau- sitz, Immanuel Herzog und Genossen uttd 5) eine dergleichen an die Standeversammlung von der Sei den-, Zeug- und Leinweberinnung zu Äebnitz, Friedrich Gotthold Pöche und Genossen. In der Petition unter Nr. 1 wird von den Petenten der Nachthcil, welcher aus dem Hausirengehen mit eingekauften oder auch selbstgefertigten Waüren auf dem platten Lande wie in den Städten für die Kaufleute und den Handel überhaupt hervorgehe, anerkannt und der dasselbe beschränkenden Gesetz gebung Beifall gezollt, zugleich aber darüber geklagt, daß alle deßhalb ergangenen Gesetze den Hausirhandel nur wenig zu steuern vermocht hätten, theils weil Line gehörige Beaufsichti gung überhaupt kaum ausführbar sei, theils weil es an solcher, soweit sie noch ausführbar sei, an den meisten Orten und zu mal auf dem platten Lande fast gänzlich fehle. Die Petenten finden es hicrnächst nicht nur unerklärlich, sondern auch mit der Rechtsgleichheit unvereinbar, daß den Oberlausitzer Webern bis jetzt, bei dem anerkannten Nachtheil, den der Hausirhandel im Allgemeinen im Gefolge habe, das Bcfugniß dazu noch fortgewährt werde. Denn die Ursache, weßhalb denselben durch das Generale vom 10. Mar 1810 sol ches zu Theil geworden, nämlich der Druck, den sie damals durch die Continentalsperre erleiden müssen, sei nicht nur längst verschwunden, sondern sie hatten dagegen durch den Beitritt Sachsens zu dem preußischen Zollverein einen unumschränkten Abzugsweg für ihre Waaren erhalten und es werde daher nach Eintritt der Wirksamkeit der Berfassungsurkunde, welche Gleich stellung aller Unterthanen verheiße, diese Bevorzugung nicht mehr zu rechtfertigen sein. Bei dem Nachtheil, welcher aus dem Hausirhandel erwachse, sind sie weit entfernt, eine gleiche Begünstigung für sich in Anspruch zu nehmen, richten viel mehr zur Herstellung einer Rechtsgleichheit ihr Gesuch dahin: . daß die Ständeversammlung bei der hohen Staatsregierung die gänzliche Aufhebung der den Oberlausitzer Webern im Jahre 1810 gewordenen Begünstigung vor ihnen, den Erb- ländischen, beantragen und auswirkon möge.
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