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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Dabei schildern sie die Art und Weise, wie jetzt dieser Hau- sirhandel in ungebührlicher Weise betrieben worden, indem nicht blvs die armen Weber, denen man durch jenes Befugniß zu Hülfe kommen wollen, mit ihren Waaren von Dorf zu Dorf zögen, sondern dies auch sogar große Fabrikanten, welche 20 bis 30 Stühle im Gange hätten und sogar solche Leute, die nicht einmal Weber wären, sondern die Waaren erst von Fabri kanten kauften, das ganze Jahr hindurch thäten, wodurch sie, diePetenten, immer mehr der Verarmung entgegen gingen, da sie dadurch in ihrem Gewerbe auf die empfindlichste Weise benachtheiligt würden. Die unter 2 erwähnte Petition ist -zwar hauptsächlich nur gegen einzelne Bestimmungen des kürzlich berathenen Gesetz entwurfs, den Gewerbebetrieb auf dem Lande betreffend , ge richtet und enthält den Schlußantrag: daß die Kammer dafür sich verwenden möge, daß dem Lande die Aufnahme von Leinwebern mit freiem Betrieb ihres Ge werbes daselbst nicht gestattet werde, indeß wird darinnen ganz im Allgemeinen undohne weitereBe- gründung die Bitte: „um Abänderung und Einschreiten gegen das viele Hau siren der Oberlausitzer -Weber in der Petenten Gegend" ausgesprochen. Die unter Nr. 3gedachte Petition ist, wie schon aus deren Eingänge hervorgeht, hervorgerufen worden durch mehre Be schlüsse-der zweiten Kammer, welche von derselben bei der ersten Berathung über die Gesetzvorlage, den Gewerbebetrieb auf dem Lande betreffend, gefaßt worden und wodurch die Petenten ihre Existenz und die städtischen Gewerbe aufs Heftigste er schüttert, wennnichtganzuNtergrabensehen. Nachdem sie diese nachtheiligen Beschlüsse näher bezeichnet, haben sie folgende Anträge gestellt: a) daß jeder Stadt eine Bannmeile im Umkreise 1 Stunde gegeben werde, innerhalb welcher sich kein neuer Hand werker setzen und arbeiten dürfe; h) daß nur den Dörfern die Aufnahme der Handwerker ge- , stattet werden möge, welche eine Einwohnerzahl von we nigstens 100 Seelen haben; o) daß die Verpflanzung der Handwerker nur nach und nach unter steter Cognition der Regierung nach dem jedes Mal zu erwägenden Bedürfnisse des Dorfs erfolgen möge uüd ö.) daß die erste Kammer die Beschlüsse nicht therlen möge, nach welchcndie künftigen Dorfmeister Lehrlinge lehren und Gesellen halten, in ihnen verwandte Gewerbe greifen und in die Städte arbeiten dürften. Da diese Petition mit den übrigen in diesem Berichte zu behandelnden Petitionen in keinem Zusammenhänge steht, die gestellten.Anträge theils bei Berathung über den betreffenden Gesetzentwurf chre Erledigung bereits gefunden haben, theils von der Art sind, daß bei den conform gefaßten entgegenstehen den Beschlüssen beider Kammern, deren Anregung unthunlich erscheint, so gestattet sich die D eputation sofort hier ihre gutachtliche Ansicht darüber dahin auszusprechen: daß diese Petition als erledigt zu betrachten und beizu legen sei, und empfiehl: ihrer geehrten Kammer, diese Ansicht mittelstBe- schlusses zu der ihrigen zu erheben. Referent Bürgermeister Gottschald: Es würde sich hier fragen, ob, da man bei dem Schlußantrage der Deputa ¬ tion auf diese Petition nicht wieder zurückkommen wird, die' Kammer sich nicht sogleich entschließen wolle, dem Gutachten der Deputation beizutreten. Präsident v. Gersdorf: Es dürfte wohl zweckmäßig sein, da der Gegenstand dadurch Erledigung findet, wenn Niemand sich dagegen erhebt, die Frage auf das Deputationsgutachten zu stellen mir zu erlauben: ob auch Sie die Petition als erle digt betrachten und beilegen wollen? — Wird einstimmig bejaht.— Referent Bürgermeister Gottschald:Jm Bericht wird weiter fortgefahren: . In der Petition unter Nr. 4 bemühen sich die Petenten, die unter Nr. 1 erwähnte Petition zu bekämpfen und darzuthun, wie der darin gestellte Antrag den gewissen Ruin Tausender von ihnen herbeiführen werde. Denn die Mehrzahl der Einwohner ' des gebirgigen Theils der Oberlausitz betreibe unausgesetzt die Weberei in solcher Weise, daß sie nur durch, den Hausirhandel- mit den sabricirten Waaren in besonders regem Schwünge er halten werden könne, da bei dem Großhandel und bei über seeischen Versendungen für den Absatz ihrer Fabrikate oft Stockungen einträten, die oft längere Zeit nachwirkten und da ihre Arbeiter den Eintritt günstiger Conjuncturen und erneute Einkäufe der sogenannten Factore nicht erharren können. Diese eigenthümlichen Verhältnisse habe, bemerken sie hierbei , die hohe Staatsregierung ganz richtig gewürdigt, in dem sie, als in Folge des Beitritts zum größern Zollverein und der Zollordnung vom 4. December 1833 eine Beschränkung des Hausirhandels verlangt worden, es bei den Verhandlungen der letzten General-Zoll-Conferenz laut einer Verordnung vom 20. Juni 1839 dahin vermittelt, daß dieses Befugniß zum Hausirhandel mit den von ihnen selbst verfertigten Waaren im Grenzbezirke, ohne die frühere Beschränkung desselben auf rein leinene Waaren, provisorisch auch fernerhin zugestanden und dabei nurdie Voraussetzung ausgesprochen worven sei, daß die Regierung auf allmählige Beschränkung des fraglichen Ge werbebetriebs Bedacht nehmen, und daß es den Betheiligten gelingen werde, sich für ihre Fabrikate andere Absatzwege zu verschaffen. Der Antrag dieser Petition geht daher dahin :> „daß die Kammer von irgend einer Verwendung bei der hohen Staatsregierung gegen die von derselben zu Nutz und From men ihrer Provinz bereits ertheilten Anordnungen gänzlich absehen und in Betreff des Hausirhandels es bei der zuletzt unterm 20. Juni 1839 ergangenen hohen Ministerialverord- nung ferner bewenden lassen wolle." Eine gleiche Tendenz verfolgt die zuletzt unter Nr. 5 erwähnte Petition. Die Petenten versichern, daß, wenn der, der Sebnitzer Leinweberinnung mittelst Rescripts vom 24. Ja nuar 1810 gestattete Hausirhandel gänzlich aufgehoben würbe, dadurch dem größten Lhcile der dortigen Weber der ganze Nah rungsbewerb entzogen und diese brotlos gemacht werden wür den. Sie halten daher diesen Hausirhandel 1) für die Sebnitzer Weber unumgänglich nothwendig 2) für die Fabrikanten anderer Orte nicht nachtheilig und - 3) für den Staat und die Käufer der Hausirwaaren vor» theilhaft;
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