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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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, 1l76 es sich fragen, ob es nicht rathsam sei, den Staat von allen je nen Lasten zu befreien, ihn insbesondre der lästigen Administra tion zu entheben und die Betheiligten machen zu lassen, was sie wollen. 0. Großmann: Wo ich nicht irre, haben sie auch früher schon jährlich 100 Thlr. bekommen; da mir aber die Actesr aus meinem Archive jetzt nicht vorliegen, so.muß ich mich deshalb auf die ActeN des hohen Ministeriums be ziehen. Staatsminister v. Lindenau: Allerdings sind einigemale Beiträge aus Staatskassen gegeben worden; soviel ich mich erinnere, früher 500 Thlr. und später 300 Thlr.; auch ist dasAn- führen des Herrn Vicepräsidenten gegründet, daß die Verwal tung der vorhandnenKapitalien vom Cultusministerium zeither geführt wurde, da die gehörige Sicherstellung eines Kapitalfonds von mehr als 30,000 Thlr. die Aufmerksamkeit der oberaufse henden Behörde erheischte. Aus den von dem Herrn Referen ten angeführten Gründen wird die Verschmelzung dieser Kasse mit dem allgemeinen Witwen - und Waisenpensionsfonds große Schwierigkeiten haben, da aber tausend Mitglieder und über 200 Witwen bereits vorhanden sind, und eine solche Maßregel nur unter Beistimmung aller Betheiligten erfolgen könnte. Allemal wird dieser Gegenstand in sorgfältige Erwägung beim Ministe rium gezogen werden. Auch habe ich darauf aufmerksam zu machen, daß vielleicht bald der Zeitpunkt eintreten wird, wo die Ausgaben bei diesem Institute die laufende Einnahme überstei gen, da die Kapitalzinsen nicht viel über 1000 Thlr. betragen, die von 220 Witwen-Pensionen zu 5 Thlr. vollständig absorbirt werden. Da die Witwenzahl alljährlich zunimmt, so wird dann dgs Kapital angegriffen werden müssen, um die auf der Kasse ruhenden Verbindlichkeiten decken zu können. Referent Bürgermeister S ch i l l: Ich bemerke nur noch, daß die Umstände, welche wom Herrn v. Großmann angeführt sind, allerdings jener Kasse die Natur eines Privatinstitutes nicht genommen haben, weil sie dadurch nicht als eine öffent liche Pensionskasse anerkannt worden ist, sondern jedem Lehrer frei stand, daran Theil zu nehmen, und auch später, obgleich der Volksschulfreund nicht mehr herauskam, die Lehrer noch die Beiträge von 1 Thlr. 12 Gr. abgaben. Uebrigens muß ich allerdings der Ansicht des Herrn Vicepräsidenten bckstim- men, daß, wenn künftig eine Vereinigung nicht zu Stande kommt, es nicht unangemessen sein würde, wenn die Regie rung sich der ferneren Aufsicht über dieses Institut entbräche. Jedoch wird noch zu versuchen sein, wie weit die Vereinigung mit den Mitgliedern zu Stande gebracht werden kann. Bürgermeister Starke: In Bezug auf die 2. §. habe ich mir ebenfalls von dem Herrn Referenten oder den Herren Regierungscommissaren eine Erläuterung zu erbitten. Es ist unter den Zuflüssen zur Pensionskasse namentlich das Kapi tal der Bußtagscollectengclderkasse erwähnt. Das berührt ein Verhältniß der Erblande, welches in der Oberlausitz anders ge ¬ staltet ist, indem die Behörden durch ein besondres Rescript vom 29. Januar 1772 angewiesen worden sind, die Erträge der Bußtagscollectengelder nicht zu den Staatskassen, sondern nur an die Localarmenkassen abzuliefern. Es würde daher, wenn anders von nun an diese Collecten zur Schullehrerpensionskasse abgeliefert werden sollen, jenes Rescript aufzuheben, oder wenn nur der gegenwärtig gesammelte Ertrag zu den Fonds der Pen sionskasse verwendet werden soll, die ausdrückliche Bescheidung wünschenswerlh sein, daß nach wie vor in der Lausitz die betref fenden Bußtagscollccten den Armenkassen der einzelnen Orte zufließen sollen. Staatsminister, v. Lindenau: Eine solche Erklärung scheint" nicht nöthig zu sein, weil die 2. §. blos über die Be stände der Bußtagscollectengelder verfügt. Die jährlich einge henden Collecten werden ihre zeitherige Bestimmung behalten. Blos die Ueberschüsse der in den Erblanden eingehenden Collec- tengelder würden nach dem Antrag der Deputation dem Fonds der Schullehrerwitwen- und Waisenkaffe künftig zuzuweisen sein. Referent Bürgermeister Schill: Es wird also dieser Fonds eigentlich den Erblanden angehören und nicht der Oberlausitz; denn wenn die Lausitz ihre Collecten zu ganz anderen Zwecken verwendet, als die Erblande,. so wird dieser Fonds der Ober lausitz auch nicht mit zustehen, und so möchte das Verhältniß stattsinden, welches wir bei der Predigerwitwen-und Waisen kasse ermittelten, wo von Seiten der Lausitz auch ein Einkauf stattfand. Es wird von der Lausitz, so viel ich mich entsinne, - ein Kapital eingeworfen. Dieser Fonds würde nach der Erläute rung des Herrn Bürgermeister Starke lediglich den erbländk- schen Lehrern zugehören, und mit Recht blos zu ihrer Unter stützung zu verwenden sein, und ebenso die laufenden Collecten. Hierdurch wird das Verhältniß gewissermaßen alterirt, und es kommt auf das zurück, was wir bei der Predigerwitwen-'und Waifenpensivnskasse auch im Auge gehabt haben. Staatsminister v. Lindenau: Das Bedenken ist aller dings nicht ungegründet, wird sich aber vielleicht durch folgende Betrachtung beseitigen lassen. Beider Predigerwilwen- und Waisenpensionskaffe kam die Augusteische Stiftung in Sprache, die bekanntlich nur für die alten Erblande gestiftet war, und darum für die Theilnahme der Lausitzer Geistlichen einen Ein kauf erforderte. Hier aber dürfte wohl das nämliche Verhält niß eingreifen, wie bei den allgemeinen Straf-und Versorgungs anstalten , an deren Vermögen und Beständen die Oberlausitz, seit Abschluß des Particularvertrags, ganz denselben Antheil wie die Erblande nimmt. Prinz Johann: Ich muß gestehen, daß es mir, nach dem was erwähnt worden ist, zweifelhaft scheint, ob namentlich in Bezug auf die laufenden lausitzer Collecten, die bestehende Ein richtung nicht sollte abgestellt und jene ebenfalls in die allge meine Landespensionskaffe verwendet werden. Denn offenbar ist, daß.künftig für die Erblande die Lausitz nichts beitragt, da
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