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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ches Mittel, wie das von mir vorgeschlagene. Es ist nicht ge nug , daß der Lehrer denken darf: die Deinigen werden nach deinem Kode versorgt sein, er muß auch wissen, daß, wenn er einmal in Krankheitsumstande oder traurige Lagen kommt, wo er fremder Hülfe bedarf, er auch da nicht ganz verlassen ist. Seine Besoldung ist so gering, daß er Anderen, wenn sie nicht aus Pietät und Humanität sich seiner annehmen, keinen Wil len machen kann; Vermögen hat er auch nicht, also sehe ich nicht ein, wie seine Lage in Krankheitsumständen sich gestalten soll. Nun erlaube ich mir aber auch noch auf das Berhältniß aufmerksam zu machen, in welchem seine Beiträge zu dem Pen sionsfonds zu seiner Besoldung stehen. Bei der geringsten Klasse geben sie den 120sten Lheil, bei den übrigen Klassen vielleicht den lOOsten Kheil derselben, z. B. bei der ersten Klasse unter L., und so scheint cs wohl keine ungerechte Forderung zu sein, daß man ihnen auf die von mir angedeutete Weise zu Hülfe komme, was ja ohnehin nur durch einen einmaligen Pensions betrag geschehen soll. Staatsminister v. Lindenau: Auch von Seiten der Re gierung könnte man dem allerdings in guter Absicht gestellten Anträge des geehrten Abg. .zunächst aus folgenden Gründen nicht beitreten. Einmal, weil derselbe mit dem eigentlichen Zweck des Gesetzes, die Angehörigen des Erblassers, seine Witwe und Kinder gegen Mangel zu schützen, nicht im Einlaut steht; dünn würde aber auch die beantragte Unterstützung mit dem Princip, was bei andern gleichartigen Vorlagen dem Staats diener- und dem Militairpensionsgesetz, sowie dem über die Pen sionen der Predigerwitwen und -Waisen festgehalten worden ist, und auch hier festgehalten werden soll, nicht im Einlaut stehen. Auch wird der Umstand nicht "unbeachtet zu lassen sein, daß da durch eine nicht unbedeutende Vermehrung der jährlichen Aus gabe eintreten würde. Die Zahl der jährlich absterbenden Schullehrer beträgt zwischen 60 und 70; nimmt man an, daß von diesen H verheirathet, H unverheirathet verstirbt, so würde dies ein jährliches Erforderniß von 600 — 700 Thlr. betra gen. Endlich habe ich auch zur Beruhigung des Herrn An tragstellers die Bemerkung hinzuzufügen, daß für außerordent liche Bedürfnisse und Bedrängnisse aus andern, bei dem Mi nisters des Cultus befindlichen Fonds, außerordentliche Unter stützungen gewährt worden sind und auch ferner gewährt wer den sollen. D. Großmann: Durch die Bemerkung des Herrn .Staatsministers bin ich beruhigt und lasse meinen Antrag fallen. Präsident v. Gers dorf: Ich werde zurückzukommen ha ben auf das, was die Deputation zu H. 7 sagt. In ihrem Berichte hat sie uns angerathen, dem Anträge der zweiten Kam mer , welcher in die Schrift ausgenommen werden soll, und welcher so lautet: „die hohe Staatsregierung wolle an jedem ordentlichen Landtage ein Werzeichniß derjenigen Waisen der Lehrer vorlegen, welche nach zurückgelcgtem 18ten Lebensjahre noch Pension genießen," beizutreten, und ich frage die Kam mer, ob sie den Vorschlag ihrer Deputation genehmigt? — Gegen 1 Stimme Ja.— Präsident v. Gersdorf: Und nun frage ich, ob die Kam mer 7 annehmen wolle? — Einstimmig Ja. — Prinz Johann: Ich bitte im'Protokoll zu bemerken, daß ich aus einem Jrrthum gegen das Deputationsgutachten ge stimmt habe. Referent Bürgermeister Schill gebt zu §. 8 über (s. Nr. 89 der Verhandl. der zweiten Kammer S. 1790). Präsident v. Gersdorf: Nimmt die Kammer Z. 8 an ? — EinstimmigJa. — Referent Bürgermeister Schill: Zu §. 9 (s. dieselbe in Nr. 89 der Verhandl. der zweiten Kammer S. 7190) ist zu bemerken, daß, da bei §. 2 die Bestimmung sub ä. wegfällt, auch die ganze §.9 ebenfalls wegkommen muß, und es wird sich erst später zeigen, inwiefern die Bestimmungen über das künftige Verhältniß derer, welche an der Döhnerschen Witwen- und Waisenkasse Kheil haben, etwa zu reguliren sind, Präsident v. Gersdorf: Stimmt die Kammer damit überein, daß unter diesen Umständen tz. 9 in Wegfall gebracht werde? — Einstimmig Ja. — Referent Bürgermeister Schill: Zu Z. 10 (s. Nr. 89 der Verhandl. der zweiten Kammer S. 1790) lautet der De putationsbericht: Da bei dem Lehrerstand der Fall eintreten kann, daß ein Lehrer in den geistlichen Stand und somit in die Pensionsbe rechtigung der Geistlichen übertritt, dadurch aber den Pensions anspruch als Lehrer verliert, so wird, um diese letztere im Gesetz bestimmt auszusprechen, auf der 5. Zeile der§. nach den Wor ten: „ohne Vorbehalt einer Pension" die Einschaltung der Worte: „oder durch Uebergang in ein geistliches Amt" beantragt. Der Deputation drängte sich hier noch eine andere Frage auf: ob nämlich ein Lehrer erster Klasse beim Uebertritt in das geistliche Amt das volle Eintrittsgeld in die Pensions kasse der Geistlichen oder nur die Hälfte zu bezahlen habe? Nach der Mittheilung des königl. Herrn Commiffars kommt dieser Fall sehr selten vor; nach der Ansicht der Deputation scheint ein solcher Uebertritt nur eine Beförderung zu sein, und es der Billigkeit angemessen, daß nur die Hälfte des Eintritts geldes bezahlt werde; eine Bestimmung deshalb pmrde in das vorliegende Gesetz nicht gehören, vielmehr passender in das Ge setz, die Prediger-Witwen- und Waisenkasse betreffend, aufzu nehmen sein; insofern jedoch die Ansicht der Deputation Beistimmung erhalten sollte, dürfte in der Schrift bei dieser §. niederzulegen sein: daß man den Uebertritt eines Lehrers I. Klasse in den geistli chen Stand als eine Beförderung ansehe und annehme, daß in einem solchen Falle nur die Hälfte des Eintrittsgeldes in die betreffende Pensionskasse zu bezahlen sei. Referent Bürgermeister Schill,- Die Deputation nahm nämlich an, daß, du schon die Lehrer erster Klasse 4Khaler
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