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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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dieselbe auf Anrathm ihrer Deputation nur hierbei Gelegen heit genommen hat, „die hohe Staatsregierüng im Verein- mit der ersten Kam mer um baldige Herausgabe einer Apothekertaxe zu ersuchen," so dürfte es der Deputation auch nur obliegen, über letzt gedachten Antrag, ihrer Kammer gutachtlichen Vortrag zu er statten, was sie in Folgendem bewirkt: Gegenwärtig richten sich die Apotheker immer noch nach der Taxe von 1832, da eine Umarbeitung derselben nicht er folgte, auch seit dem Jahre 1836 kein Nachtrag mehr hierzu, wie es früher öfterer der Fall war, erschienen ist; gleichwohl ändern sich die Preise der Medicinalwaaren, sie steigen, sie fallen, je nachdem es die gewerblichen Verhältnisse, die bessern oder schlechtem Ernten der verschiedenen Kräuter mit- sich bringen, und nach den von der Deputation eingezogenen Erkundigungen haben allerdings gerade seit jener Zeitlste Preise sehr vieler Medicinalwaaren sich bedeutend verändert, einTheil derselben ist wohlfeiler, ein anderer theurer geworden, hier durch aber stehen größtentheils die Berechnungen und Liqui dation der Apotheker im Freien. Man hat kein Mittel, es den Apothekern zu verwehren, wenn sie sich bei ihren Präparaten oder sonstigen Verkaufs gegenständen dann nach der Taxe richten, wenn auch der Gegenstand seit.der Zeit, wo die Laxe gegeben wurde, viel wohlfeiler geworden ist, auf der andern Seite kann man es aber auch v.m dem Apotheker nicht füglich verlangen, daß er sich nach der Taxe richten soll, wenn die Preise seitdem gestiegen sind, denn wer könnte ihm zumuthen, daß er mit Schaden verkaufen soll- Im Allgemeinen sind sonach die Apotheker im Vortheil. Liegt sonach die Herausgabe einer den jetzigen Prcisver- hältnissen angepaßten Apothekertaxe im Interesse des gesamm- ten, Publikums, und erscheint sie als ein, wenigstens von allen Nichtapothekern gefühltes Bedürfniß, was auch unsre hohe Staatsregierung bei Berathung dieser Angelegenheit in der zweiten Kammer anerkannt hat, indem sie unter andem durch eins ihrer Organe äußerte : „nach dem Erscheinen der neuen Pharmakopoe hat eine ganz neue Apothekertaxe ausgearbeitet werden müssen,, und sie ist mit der allergründlichsten und gesuchtesten Sorgfalt berechnet worden. Sie hat so schnell, wie man vielleicht geglaubt hat, nicht vollendet werden können, und unterdessen haben auch die früher üblichen Nachträge nicht weiter erscheinen können, denn sie hätten nicht mehr gepaßt. Jndeß ist die Apothekertaxe fer tig, ist noch im Druck begriffen, so viel ich weiß, und wird in dieser Zeit hinausgehen," so empfiehlt die Depu tation ihrer Kammer an, dem Anträge der zweiten Kammer: die hohe Staatsregierung um baldige Herausgabe einer Apo- thekertaxe zu ersuchen, beizutreten. Präsident v. Gersdorf: Wenn von Seiten der Mitglie der der Kammer nichts erwähnt wird, so würde ich die Frage stellen: ob sie nach der Ansicht der Deputation dem Anträge der zweiten'Kammer beitritt, daß an die hohe Staatsregierung wegen Emanirung einer Apothekertaxe ein Antrag gestellt wer den möge? — Einstimmig Ja. — Präsident v. Gersdorf: Es würde nun der Namens aufruf über diesen Gegenstand einzutreten haben. Nach der Aufforderung des Präsidenten antworten von 36 anwesenden Mitgliedern 35 mit Ja; 1 Mitglied aber, V. Großmann, mit Nein. Dem wieder eingetretenen Herrn Staatsminister v. Ze- schau, wird dies von Seiten des Präsidenten mitgctheilt. Man geht nun zum Vortrag des Berichts der zweiten De putation über das allerhöchste Decret vom 10. November 1839, den Rechenschaftsbericht betreffend, über, und es betritt die Rednerbühne Referent Bürgermeister Schill: Was die Form des Vor trags vom gegenwärtigen Bericht anlangt, so habe ich zuvör derst von der hohen Kammer zu erwarten, wie sie sich hinsicht lich derselben entschließen wird; mein unvorgreiflicher Vorschlag wäre der, daß nach Vorlesung des allerhöchsten Decrets die all gemeinen Bemerkungen vorgetragen und sodann zu dem Vor trag des Berichts verfchritten würde. Eine einzelne Vorlesung des Rechenschaftsberichts selbst, wie er uns vorgetragen worden, ist, dürfte wohl nicht zweckmäßig, ja wohl kaum ausführbar er scheinen, es würde daher blos bei den einzelnen Punkten Jedem Vorbehalten bleiben, seine Bemerkungen beizüfügen. Insofern man gegen diese Form nichts einzuwenden hat, würde ich nun zum Vortrag des allerhöchsten Decrets schreiten. (S. dasselbe in Nr. 93 der Verhandl. der zweiten Kammer S. 1887.) Die übrigen Bemerkungen beziehen sich auf die einzelnen Posten im Einnahmebudjet, und dürsten, insofern Vie Kammer meinem Vorschläge Genehmigung ertheilt hat, nicht weiter vorzulesen sein. Der Bericht lautet also: Der mittelst des angezogenen allerhöchsten Decrets vom 10. November 1839 vorgclegte Rechenschaftsbericht über die Finanzperiode 18HA — zunächst an die zweite Kammer gelangt und dort berathen — ist im Hauptwerke in der Form aufge stellt, welche bei dem Rechenschaftsnachweis auf das Jabr 1833 beobachtet und die in der ständischen Schrift vom 25. Novem ber 1837 als völlig zweckentsprechend anerkannt worden ist, und man ist nur insoweit von dieser Form abgewichen, als die Generaladministrationskosten für Forsten, Kammergüter, den Bergbau, die Floß- und Holzhofsnutzungen und auf indirecte Steuern und Abgaben nicht sofort der Bruttoeinnahme entnom men-und nur die Nettocinnahmen in Ansatz gebracht, sondern diese Generalkosten im Ausgabetheil besonders aufgeführt wor den sind. Die Gründe für dieses Verfahren hat die Deputation schon in ihrem Berichte, das Budjet betreffend (Landt.-Äct. 1839 Beil, zur II. Abth. S. 319) dargelegt und die verehrte Kammer hat sich mit dieser Abänderung einverstanden erklärt, was nun auch die zweite Kammer gethan hat. Wie zweckmäßig eine gleiche Aufstellung des Budjets und Rechenschaftsberichts ist, zeigen die Schwierigkeiten, welche durch die dermaligen Abweichungen beider bei der Vergleichung herbeigeführt worden sind. — Bei der dankens,werth anzuerkennenden Deutlichkeit und Sorgfalt, mit welcher der Nechenschaftsnachweis abgefaßt ist, die es möglich macht, den Gang der Verwaltung in der betref fenden Fmanzperiode zu verfolgen und an deren Schluß den Stand der ersteren zu überblicken, wird der gegenwärtige Be richt um so mehr nur kurze Andeutungen aufzunehmen haben
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