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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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„Zu jeder Stelle eines Bataillonscommandanten schlägt der Commandant der Communalgarde unter Beirath des Cpm- ' munalgardenausschusses, drei Mitglieder aus dem bestehen ¬ den Bataillon vor, aus denen sodann die Hauptleute und? Zugführer des letztem, nach relativer Stimmenmehrheit, einen; wählen." , „Die Wahlen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung des Obercommandanten." Dahingegen ist sie «) in Beziehung aufdieWahlderAdjutanten und der Haupt leute undZugführer mit der Gesetzvorlage unter d) und e) einverstanden. ' So wie nun ober nach Annahme des Deputationsgutachtens M die von der zweiten Kammer beschlossenen in 5 Punkten zu- sammengefaßten Anträge von selbst größerentheils erledigen, so sipdet jedoch dieDeputation, um der gegenseitigen Kammer sich möglich zu nähern, sich veranlaßt, st) folgenden Zusatz zur §. vorzuschlagrn: die Wahl eines Hauptmanns oder Zugführers erfordert we nigstens die Anwesenheit der Hälfte der Compagnie, und ist die Theilnahme an der Wahlhandlung als Dienstleistung anzusehen, als wodurch das erlangt, was durch die Beschlüsse der zweiten KaMmer zu Punkt 1 und 3 bezweckt wird. Endlich schlägt die Deputation, um diejenigen, welche sich dem Gesetze, fügen, nichtdurch Wiederholung der Wahlhand lung zu belästigen, auch noch vor, «) einenAntragindieSchriftfolgendenJnhaltsaufzunehmen: daß durch Verordnung bestimmt werden möge, daß, inso fern bei dem Wahlacte dir Hälfte nicht erscheine, der Erschie nenen schriftlich abzugebenve Stimmen zwar anzunehmen, für die Außengebliebenen aber ein anderer Termin anzube raumen und das Gefäß, in welchem die Stimmen gesammelt werden, erst dann, wenn bei einem folgenden Termine die Hälfte der Wählenden 'abgestimmt hat, zn eröffnen sei. Die Deputation räth aber unter diesen Umständen an: der zweiten Kammer in ihren Beschlüssen nicht beizutre- ten, sich resp. über die Vorschläge zu ») zu entscheiden, und die snd b. «. ä. e. anzun eh men; auch endlich, da sich erst nach der Verhandlung über das vor stehende Gutachten die Fassung der §. bewerkstelligen lassen wird, L) den Beschluß zu fassen, „die Fassung der hohen Staatsregierung bei Redaction des Gesetzes zu überlassen." Prinz Johann: Ueber diese Angelegenheit erlaube ich mir noch mit einem Worte etwas zu erinnern. Es ist der Vorschlag der Regierung in der jenseitigen Kammer mit gewis sen großen Worten bekämpft worden, welche man anzuwenden gesucht hat, um von der Einrichtung abzuschrecken. Ich pflege vor solchen Worten nicht zu erschrecken, sondern fasse zunächst deren Bedeutung ins Auge, Man hat gesägt, der Vorschlag der Regierung sei ein Rückschritt. Was ist nun ein Rück schritt?— Will man das, wenn man von etwas abgeht , weil Man es nicht zweckmäßig findet, einen Rückschritt nennen? Nicht jeder Vorschtitt ist ein Fortschritt, und ebenso wenig ist ein Rückgang allemal ein Rückschritt. Hat man emgesehen, daß r. so. ' ' ' eine Einrichtung sich als unzweckmäßig darstellt, so ist es Pflicht, davon zürückzutretett. Man hat sich auf das Wahlprkncip be rufen. Nun dieses scheint dabei nicht Verletzt worden zu sein. Man hat das Institut der Communalgarde Mit der Verfas- sungsurkunde in Verhaltniß gestellt. Ich gestehe, daß mir dieser Einwurf durchaus nicht klar ist. Das > Institut der Communalgarde bestand schon H Jahr vor der Verfassungsur kunde ;es besteht nicht in allen Lheilen des Landes, und end lich hat man keinen andern Zweck damit Verbunden, als die Er haltung der öffentlichen Sicherheit- deren Erhaltung ebenso gut vor, als nach der Abfassung der Merfassungsurkunde nothwen- dig war. Es handelt sich also jetzt um die Frage: ob der Vor schlag der Regierung ein zweckmäßiger sei? -Nun dabei erlaube ich mir, Sie auf meine itt der Sache beinahe 10 Jahr gemach ten Erfahrungen Hittzuweisen, Schon an sich genommen, ist es wohl zweifelhaft, ob in irgend einem Falle die Wahl eines Befehlshabers zweckmäßig in die Hände derjenigen gelegt wer den könne, denen er künftig zu befehlen haben soll, denn alle mal wird ein solcher Befehlshaber durch die Verhältnisse mehr zur Nachsicht bewogen werden. Was nun die letztem Wahlen anlangt, so will ich nicht leugnen, daß in vielen Theilen des Landes dieselben sehr zweckmäßig getroffen worden sind, so daß ich mich MehrMal in deM Verhaltniß befunden habe, auf eine mein Erstaunen erregende Weise das militairische Benehmen von Leuten zu bemerken, die bisher in bürgerlichen Verhältnis sen sich befunden haben; aber in der Mehrzahl möchte ich be haupten , daß sehr viele Mißgriffe vorgekommen sind, und daß man, anstatt denjenigen zu wählen, der die besten Eigenschaften zur Anführung besaß, man den vorzugsweise wählte, von dem Man sich am meisten Nachsicht versprach und dessen Beutel sich am meisten für die Communalgardenbälle und Schmause öff nete. Daß diese Ansicht die Meinung vieler andern damit ver trauten Personen ist, hat sich auf eine ganz merkwürdige Weise beurkundet. Es entstand die Frage, was für Mittel man er greifen könnte, um den östern Wechsel in dieser Hinsicht zu ver meiden, und darüber wurden sämmtliche Ausschüsse befragt. Dabei brachten sie gelegentlich das Unpassende der bisherigem Wahlmodalität zur Sprache. Der eingegangenen Berichte darüber sind nicht weniger als 10, welche sich sämmtlich für Hauptveränderung des Wahlsystems ausgesprochen, und die allermeisten dieser Berichte haben fast dieselbe Modalität vor geschlagen, wie sie von der Regierung vorgeschlagen worden ist, und zwar sind das die Ausschüsse derjenigen Städte, die nach einer Ansicht der Behörden, gerade das meiste Zutauen ver dienten, die diesen Gegenstand am gründlichsten behandelten, > während andere sagten, der Wechsel finde nicht so häufig statt, oder sie wüßten kein Mittel, diesem Urbelstand abzuhelfen, und dies geschah zu einer Zeit, wo ein Vorschlag der Regierung be reits abgegangen war. Es scheint ein doppeltes Zusammentref fen zu sein, was wohl doch für eine gleichmäßige Erfahrung in diesem Bezug zeugt. Es spricht sich nur für die Wahl der Hauptleute aus,. Was die Wahl der Bataillonscommandan- ten betrifft, so kann ich bei dem Vorschläge ein wesentliches Be- 3*
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