Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Bürgermeister Starke: In Bezug auf die Fragstellung vergönne ich mir noch folgende Bemerkung: Es dürste wohl Niemand hier sein, der sich dem Schlußantrage der Deputation nicht anschließen wollte, nämlich daß der Petition keine Folge zu geben sei, in so weit sie auf den Antrag gestellt ist, daß bei Zuweisung von Chausseehausern an bestimmte Heimathsbezirke ein Vertreter von Seiten des Staats bestellt werden solle. Al lein da von Seiten der geehrten Kammer zwischen unansässigen und sich ansässig machenden Staatsdienern rücksichtlich ihrer Nichtverbl'ndstchkeit zu Beibringung von Heimathscheinen nicht hat unterschieden werden wollen, so würde ich wenigstens in Verlegenheit über meine Abstimmung kommen, wenn nicht eine doppelte Fragstellung erfolgen sollte. Vicepräsident v. Carlo witz: So lange kein bestimmter Antrag deshalb vorliegt, und ein solcher lag zur Zeit nicht vor, bleibt mir weiter nichts übrig, als die Frage über das Deputa tionsgutachten im Ganzen zu stellen. Ich habe indeß darüber zunächst die Ansicht der Deputation selbst zu vernehmen, ob sie wünsche, daß die Frage getheilt werde, und darüber, auf welche Weise dies solchenfalls zu geschehen habe? - Referent v. Welck: Insofern es erlaubt ist, meine indivi duelle Ansicht aussprechen zu dürfen, so scheint mir eine Thei- lung der Frage nicht recht sachgemäß zu sein, wenigstens nicht der Ansicht der Deputation zu entsprechen. Auch müßte ich wirklich den Hrn. Antragsteller ersuchen, seine Meinung genauer auseinander zu setzen. Bürgermeister Starke: Es hat der Petent gewünscht, -aß die Staatsdiener gehalten sein sollen,. Heimathscheine bei- zubrkngen; die hierauf zu richtende Frage der Bewilligung die ses Antrags würde dermalen von mir bejahet werden müssen. Die andere Frage hingegen, ob nämlich bei Zutheilung von Chausseehäusern an einen bestimmten Heimathsbezirk Seiten des Staates ein Vertreter zu bestellen sei? würde ich meinerseits verneinend beantworten. Referent v. Welck: In diesem Falle müßte der Satz un ter a. wieder subrepartirt werden; denn wenn ich recht verstan den habe, ist der Hr. Antragsteller ganz einverstanden damit, daß die Civilstaatsdiener keine Heimathschekne beizubringen ha ben,' und beabsichtigt daher nur eine Modifikation des einen Lheils des Satzes sub o. Bürgermeister Starke: Ja, in so weit sie unansässig sind. Secr. Bürgermstr. Ritterstädt: Mir scheint, als werde die Frage nur auf das Deputationsgutachten gestellt werden können. Hätte Jemand auf einen einzelnen Punkt der Petition eine Frage gestellt zu sehen gewünscht, so hätte das nur in Folge be sonder« Antrags geschehen können. Was übrigens die Be stellung von Vertretern Seiten des Staats betrifft, so glaube ich, wird das unbedenklich auf sich beruhen können , denn es heißt im Deputatkonsantrage: „der Petition keine weitere Folge zu geben", worunter nichts Anderes zu verstehen ist, als daß man nach der von dem Hrn.königl. Kommissar erhaltenen Auskunft sich zu einem weitem Anträge nicht bewogen finden könne. .. Vizepräsident v. Carlowitz: Unter diesen Umständen be finde ich für nöthig, eine Vorfrage zu stellen. Wünscht die Kammer, daß der vorliegende Gegenstand nur mit einer einzigen Frage abgewickelt werde, gestellt in der vorhin angedeuteten Maße? — Gegen eine Stimme Ja.— Vicepräsident v. Carlowktz: Ich komme nun zur Haupt-, frage: ob die Kammer dem Anträge der Deputation gemäß der vorliegenden Petition keine weitere Folge geben wolle? Prinz Johann: Ist diese Frage nicht durch Namensauf ruf zu beantworten, da der Antrag eines ständischen Mitglieds vorlicgt? Vicepräsident v. Cgrlowitz: Ich glaube nicht. Es heißt in §. 96 der Landtagsordnung/ die wohl hier einschlagen dürfte: „Die Abstimmung durch Aufruf der Namen der anwesenden Mitglieder erfolgt entweder auf Beschluß der Kammer, oder wenn definitiv darüber äbzustimmen ist, ob ein Gesetzentwurf, ein Antrag der Negierung, oder, ein Antrag der dritten Depu tation über eine ständische Petition oder Beschwerde angenom men oder verworfen werden soll; in andern Fällen nur dann, wenn das Resultat der Abstimmung durch Aufstehen zweifelhaft ist." Ich glaube annehmen zu dürfen, daß, da das Gutach ten der Deputation auf Ablehnung der Petition gestellt ist, mit hin kein eigentlicher Antrag vorliegt, es eines Namensaufrufs nicht bedürfe, denn in der eben vorgelesenen Bestimmung ist nur von einem ständischen Anträge die Rede. v. Po fern: Ich glaube allerdings, daß hier ein Antrag der dritten Deputation nicht vorliegt, weshalb auch der Na mensaufruf nicht einzutreten haben dürfte., Prinz Johann: Man kann die fragliche Stelle der Land- tagsordnüng auf zweierlei Art verstehen. Ein Antrag der drit ten Deputation über eine Petition liegt immer vor, nämlich die Petition zu verwerfen. Wenn indeß die Kammerpraxis dafür spricht, daß der Namensaufruf, wenn der Beschluß ablehnend erfolgt, nicht einzutreten habe, so kann ich mich dabei recht gern beruhigen, da ich überhaupt dem Namensaufrufe keine so große Wichtigkeit beilege. Bürgermeister Wehner: Ich bin auch der Meinung, daß der Namensaufruf nicht nöthig sei. Es ist hier in Z. 96 der Landtagsordnung davon die Rede, daß die Stände einen Antrag an die Negierung stellen; in dem vorliegenden Falls ist nun aber kein solcher Antrag in Frage,, sondern es soll nur über das Gutachten der Deputation, nach welchem der Petition keine Folge zu geben sei, abgestimmt werden. Prinz Johann: Ich halte den Namensaufruf doch'für richtiger und würde bitten, eine Frage,darauf zu stellen, ob er
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder