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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-01-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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zweite Kammer hat in §. 13, und zwar im Satz unter b., hin ter den Worten: „rein wissenschaftliche", das Wort: „artistische" einzuschalten beschlossen. Die Deputation rathet der Kammer an, dieses Wort ebenfalls aufzunehmen, undkch frage: ob die Kammer der Deputation hierin beipflichten will? — Einstimmig Ja. Referent v. Welck: »ck §.14. Die zweite Kammer will die Höhe der auf beziehentlich 3000 Lhlr., 2000 Lhlr., 1000 Lhlr. und 500 Lhlr. fest gesetzten Cautionen auf 2000 Lhlr., 1000Lhlr., 500 Lhlr. und 300 Lhlr, herabgesetzt wissen, Und zwar sind von diesen verschiedenen Sätzen der erste und zweite gegen 22 Stimmen, der dritte und vierte gegen 21 Stimmen in der jenseitigen Kammer angenommen worden. Aus dem jenseitigen Deputationsberichte und den Mit theilungen über die Verhandlungen der zweiten Kammer S. 1332 u. flg. geht hervor, daß diesem Beschluß haupt sächlich die Ansicht zu Grunde liegt: die Caution solle nöthigenfalls nur zum Hülfs- object dienen, und der für solche Zeitschriften, die wöchentlich nur einmal oder noch seltener erscheinen, auf 500 Lhlr. bestimmte Cau- tionssatz werde das Eingehen der Wochenblätter in den be treffenden Orten zur Folge haben, mithin in eine wirkliche Präventivmaaßregel ausarten. Die unterzeichnete Deputation, obgleich sie mit dem hier angegebenen eigentlichen Zweck der Cautionsbestellungen ein verstanden ist, vermag es doch nicht, den Beitritt zu den jen seitigen Beschlüssen anzuempfehlen. Gerade dieser Zweck würde leicht möglicherweise ganz vereitelt werden können, wollte man den niedrigsten Satz der Caution von 500 Lhlr. auf eine noch geringere Summe herabsetzen; wer aber möchte behaupten, daß man überhaupt bei Herabsetzung der ein zelnen Cautionsbeträge nun gerade das richtige, dem wahren Erforderniß entsprechende Maaß getroffen habe? Unter die sen Umständen erscheint es gewiß zweckmäßiger, die ursprüng lichen Sätze des Negierungsentwurfes beizubehalten,, die ohnedies schon um nichts hoher, ja zum Lheil noch niedriger als die in andern Staaten sind und mithin um so eher zu der Hoffnung berechtigen, daß man sich auch in dieser Beziehung zu gleichmäßigen Bestimmungen für ganzDeutschland werde vereinigen können. Die Deputation empfiehlt sonach ihrer verehrten Kam mer, bei ihrem Beschlüsse stehen zu bleiben. v. Großmann: Es ist allerdings sehr richtig, was die Deputation bemerkt hat, daß es eine große und schwere Auf- -gabe sei, das Maaß zu bestimmen; allein dennoch möchte ich mich für ein geringeres Maaß und also für den Beschluß der zweiten Kammer erklären, namentlich aus folgenden Grün den. Der Zweck wird jedenfalls erreicht, da die vorgeschla- genen Strafen in der Regel nur bis 100 Lhaler gehen und mach Abzug der Strafe die ursprüngliche Caution sogleich wieder erfüllt werden muß. Selbst auch bei dem geringsten Satz von 300 Lhaler wird der Zweck der Cautionslcistung völlig sichergestellt. Einen zweiten Grund aber finde ich darin, daß es nicht gerathen erscheint, die Presse auf indirecte Weise so zu beschränken. Es ist genug, wenn ein scharfes Preß gesetz da ist, wenn angemessene Strafen und, was noch zu er warten steht, feste Bestimmungen über Preßvergehungen ge troffen werden. Ich erkläre also, daß ich aus diesen Gründen für die Herabsetzung stimmen werde. Referent v. Welck: Ich erlaube mir auf das aufmerk samzumachen, was von der Staatsregierung in der jensei tigen Kammer in Bezug auf die dort beschlossene Herab setzung dieser Cautionen erklärt worden ist. Wir haben dasselbe in genaueErwägung gezogen und uns nicht versagen können, den Bedenken beizutreten, welche von der Staatsregierung gegen eine solche Herabsetzung geäußert worden sind, und haben dies um so mehr thun können, weil wir die Überzeu gung hatten, daß durch Beibehaltung der Sätze der Regie rungsvorlage diese Maaßregel nicht in eine präventive aus arten werde. Dagegen kann es wohl sehr leicht geschehen, daß, wenn die Straffalle sich häufen und einzelne Strafen bis zu 100 Lhaler gehen, doch unter Hinzurechnung der Kosten das ganze Quantum absorbirt werden und der Regierung kein Hülfsobject mehr übrig bleiben würde. Der zweite Grund schien uns auch sehr gewichtig zu sein, daß es nämlich überhaupt eine reine Unmöglichkeit sein dürste, gerade die Satze zu bestimmen, welche in jeder Beziehung die einzig wahren und richtigen wären. Die Befürchtung, daß bei einem Satz von 300 Thalern die Wochenblätter eingehen würden, dürfte kaum begründet sein; denn gerade dieseBlätterwerden durch die Jnsertionsgebühren, sofern sie städtische und an dere Bekanntmachungen enthalten, einen ziemlich bedeuten den Zuschuß haben, und wenn Jemand rm Stande sein soll, ein solches Blattt zu gründen und zu redigiren, so ist es wün schenswert!), daß es nicht ein solcher sei, der nicht einmal 300 Lhaler aufzubringen vermag. Derartige Redactionen in die Hände von ganz Unbemittelten zu geben, scheint des eigenen Interesse der betreffenden Individuen halber nichtangemeffen. Prinz Johann: Ich habe dem nur wenig hinzuzufü gen. Daß der Satz von 300 Lhlr. zu niedrig fein dürste, ist jedenfalls anzunehmen, obgleich es hier zweifelhaft sein kann, ob gerade 500 Lhlr. erforderlich seien. Es ist zwar richtig, daß als höchste Strafe nur 100 Lhaler festgesetzt worden sind, aber wer weiß, welche Geldstrafe bei dem neuesten Preßstraf gesetze eintretcn wird, und es ist wohl möglich, daß eine höhere Strafe festgesetzt und durch eine oder zwei Strafen die ganze Caution absorbirt werden könnte. ES scheint auch rathsam, hier möglichst gleichen Gang mit den Nachbarstaaten, nament lich mitPreußen zu halten, und wenn ich nicht sehr irre,— doch weiß ich es nicht ganz gewiß,— so sind die niedrigsten Cautionen in Preußen auf 500 Lhaler festgesetzt. Es würde dies die Folge haben, daß die kleinen Blätter, die im Preußi schen kein Unterkommen haben, sich kn den Nachbarstaaten an setzten und so auch bei uns eine Zuflucht suchten, und dies könnte der Regierung nur Verlegenheit bereiten.
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